Salzburger Gericht bestätigt Geldstrafen für Hotel wegen Burkini-Verbots – Diskriminierung
Ein Salzburger Gericht hat die Berufung eines Hotels gegen Geldstrafen abgewiesen, weil es Musliminnen das Tragen von Burkinis im Pool verboten hatte. Das Gericht sah darin eine Diskriminierung und den Hygiene-Einwand als unbegründet an.
Der Vorfall in St. Johann im Pongau
Zwei österreichische Musliminnen wurde der Zutritt zum Pool eines Hotels im Skiort St. Johann im Pongau verwehrt, während sie Burkini trugen. Die Hotelmanager, ein Mann und eine Frau, argumentierten, die Ganzkörperbadeanzüge seien unhygienisch und würden andere Gäste verunsichern. Nach einem hitzigen Streit reichten die Frauen im vergangenen Jahr Beschwerde bei den örtlichen Behörden ein.
Es ist eine tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich zu entkleiden, obwohl niemand dadurch zu Schaden kommt.
Gericht weist Berufung ab
Im Februar verhängten die Behörden eine Geldstrafe von 100 € gegen das Hotel wegen Diskriminierung. Die Geschäftsführung legte Berufung ein, aber das Salzburger Landesverwaltungsgericht wies die Berufung Ende Juni zurück und erhob eine Verfahrensgebühr von 20 €. Das Gericht stellte fest, dass das Hygiene-Argument "nicht stichhaltig ist, da Burkinis aus denselben Materialien wie andere Badebekleidung hergestellt werden und routinemäßige Wasseruntersuchungen keine Auffälligkeiten ergaben".
- Hotelmanager bittet zwei Musliminnen, keine Burkinis im Pool zu tragen, mit Verweis auf Hygiene und Unbehagen anderer Gäste; Frauen reichen Beschwerde ein.
- Lokale Behörden verhängen Geldstrafe von 100 € gegen das Hotel wegen Diskriminierung.
- Gericht weist Berufung des Hotels ab, bestätigt Geldstrafen und erhebt Verfahrensgebühr von 20 €.
- Urteil wird öffentlich bekannt gegeben; ÖHV erklärt, es schaffe Klarheit für die Branche.
Der vorsitzende Richter erklärte, dass das Urteil keinen bundesweiten Präzedenzfall schaffe, da indirekte Diskriminierung unter bestimmten Bedingungen zulässig sei.
Reaktionen
Der Österreichische Hotelierverband (ÖHV) erklärte, Burkinis seien bisher kein Problem gewesen, und das Urteil schaffe Klarheit für die Branche.
Das Urteil schafft Klarheit, wie mit solchen Situationen umzugehen ist.
Eine breitere europäische Debatte
Der Burkini ist in ganz Europa zu einem politischen Zankapfel geworden, insbesondere in Frankreich, wo Versuche von Bürgermeistern, ihn an Mittelmeerstränden zu verbieten, von Gerichten aufgehoben wurden. Österreich schränkt die muslimische Kleidung für Frauen und Mädchen über 14 Jahren nicht explizit ein, verbietet jedoch Gesichtsbedeckungen wie Burka und Niqab. Die extreme Rechte hat gegen muslimische Kleidung im öffentlichen Raum kampagnisiert, was Urteile wie dieses besonders sensibel macht.


