
Warschauer Gericht bestätigt Europäischen Haftbefehl gegen Marcin Romanowski und weist Antrag auf Vernehmung von Donald Tusk zurück
Das Bezirksgericht Warschau wies einen Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Europäischen Haftbefehls gegen den früheren Vizejustizminister Marcin Romanowski zurück und entschied, dass seine Ausreise aus der Europäischen Union nicht nachgewiesen sei.
Ablehnung des Verteidigungsantrags
Das Bezirksgericht Warschau entschied am 27. August 2026, einen Antrag auf Aufhebung des gegen Marcin Romanowski erlassenen Europäischen Haftbefehls abzulehnen. Der Verteidiger Bartosz Lewandowski hatte den Antrag eingereicht und argumentiert, der frühere Vizejustizminister habe die Hoheitsgewalt der Europäischen Union verlassen und halte sich in der von Russland kontrollierten Region Transnistrien auf. Richter Tomasz Grochowicz stellte fest, dass die rechtlichen Kriterien für die Aufrechterhaltung des Haftbefehls weiterhin erfüllt seien, und wies darauf hin, dass Romanowskis genauer Aufenthaltsort nicht bestätigt sei. Der Richter erläuterte, dass nach Artikel 607a der polnischen Strafprozessordnung ein Haftbefehl lediglich einen begründeten Verdacht erfordere, dass sich eine beschuldigte Person möglicherweise im Hoheitsgebiet der EU aufhalte. Gerichtssprecherin Anna Ptaszek bestätigte die Entscheidung und fügte hinzu, der Haftbefehl diene als Vollstreckungsinstrument für die bestehende inländische Untersuchungshaftanordnung.
Das negative Ergebnis der bisher durchgeführten Fahndungsmaßnahmen zeigt eindeutig, dass die gesuchte Person die Freizügigkeit im Schengen-Raum nutzt, sodass die Voraussetzung eines Verdachts auf die Möglichkeit des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Europäischen Union vollständig erfüllt ist.
Streit um Aufenthaltsort und Zeugenaussage des Premierministers
Die Verteidigung stützte ihren Antrag auf ein Schreiben Romanowskis aus Transnistrien, in dem er um einen Geleitschein bat und angab, er halte sich in der Stadt Tiraspol auf. Postunterlagen ergaben, dass die Sendung zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum aus der Grenzstadt Bendery aufgegeben worden war, was die Staatsanwaltschaft veranlasste, die Echtheit der Behauptung in Frage zu stellen. Lewandowski beantragte zudem, Premierminister Donald Tusk zu vernehmen, der öffentlich erklärt hatte, die Sicherheitsdienste der Partnerländer hätten mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit bestätigt, dass Romanowski in Tiraspol sei. Das Warschauer Gericht ließ den Antrag auf Vernehmung Tusks unbehandelt und entschied, dass die Aussage des Premierministers die rechtliche Grundlage des Haftbefehls nicht ändere. Justizminister und Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek äußerte sich zu der Entscheidung und bezeichnete die Anträge der Verteidigung als Versuch, sich der rechtlichen Verantwortung zu entziehen.
Der Europäische Haftbefehl gegen Marcin Romanowski bleibt in Kraft; das Gericht hat den Anträgen der Verteidigung nicht stattgegeben. Das ist alles nur ein prozessuales Theater und ein Versuch, sich der Verantwortung für Millionen aus dem Justizfonds zu entziehen.
Laufende Ermittlungen und Verfahren zum Geleitschein
Romanowski, Abgeordneter der Partei Recht und Gerechtigkeit, steht weiterhin im Verdacht von Finanzdelikten im Zusammenhang mit dem Justizfonds. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Vizejustizminister vor, an einer organisierten kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein und staatliche Fördermittelwettbewerbe manipuliert zu haben. Romanowski hielt sich zuvor in Budapest auf, bevor er Ungarn nach politischen Veränderungen unter Péter Magyar verließ, was polnische Gerichte dazu veranlasste, die Fahndung international auszuweiten. Das Bezirksgericht Warschau setzte eine Anhörung für den 30. September 2026 an, um Romanowskis formellen Antrag auf einen Geleitschein zu prüfen, der ihm erlauben würde, während der Verhandlungen auf freiem Fuß zu bleiben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Przemysław Nowak, lehnte den Antrag ab und wies darauf hin, dass Romanowski wiederholt die Legitimität der Strafverfolgungsbehörden in Frage gestellt und öffentlich erklärt habe, er werde nicht freiwillig zurückkehren.
Das prozessuale Verhalten von Marcin Romanowski bietet bisher keine Gewähr für die Einhaltung der Bedingungen eines etwaigen Geleitscheins.
- Die Verteidigung reicht einen Antrag auf Aufhebung des Europäischen Haftbefehls ein und beantragt einen Geleitschein.
- Das Bezirksgericht Warschau bestätigt den Haftbefehl und lässt den Antrag auf Vernehmung von Donald Tusk unbehandelt.
- Das Gericht tritt zusammen, um über Romanowskis Antrag auf einen Geleitschein zu verhandeln.


