Regierung · Genf
Genfer Stimmvolk billigt Verbot religiöser Symbole für Amtsträger und Sonntagsöffnung
Zwei Referenden im Schweizer Kanton Genf wurden am Sonntag angenommen: ein Verbot sichtbarer religiöser Zeichen für Mitglieder des Kantons- und Gemeinderats sowie eine Lockerung, die Ladenöffnungen an bis zu zwei Sonntagen pro Jahr ohne Gesamtarbeitsvertrag erlaubt.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von SWI swissinfo.ch und rts.ch. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Die Verfassungsänderung, die sichtbare religiöse Symbole für Grossräte und Gemeinderäte verbietet, wurde mit 51,37 % der Stimmen angenommen.
Geschäfte dürfen künftig an bis zu zwei Sonntagen pro Jahr ohne Gesamtarbeitsvertrag öffnen, angenommen mit 52,8 %.
Die Wahlbeteiligung lag bei 51,47 %. Die vorab eingegangenen Briefwahlstimmen zeigten einen knappen Vorsprung für das Symbolverbot, der sich nach der Auszählung der Urnenstimmen hielt.
Verbot religiöser Symbole
Die Verfassungsänderung verbietet sichtbare religiöse Zeichen (Kopftücher, Kippa, Kreuze) für Mitglieder des Grossen Rates (Kantonsparlament) und der Gemeinderäte. Sie wurde von rechten Parteien unterstützt, darunter die Schweizerische Volkspartei, die FDP.Die Liberalen und die Mitte, die für die laizistische Staatlichkeit argumentierten. Linke Parteien und die Bewegung LJS lehnten die Massnahme ab mit der Begründung, dass gewählte Vertreter keine Staatsangestellten seien und das Verbot die Grundfreiheiten einschränke. Feministische und antirassistische Gruppen kritisierten das Gesetz als systematische Belästigung muslimischer Frauen.
Sonntagsöffnung
Die Wähler stimmten auch einer Gesetzesänderung zu, die Genfer Geschäften erlaubt, an bis zu zwei Sonntagen pro Jahr und am 31. Dezember zu öffnen, ohne dass ein branchenweiter Gesamtarbeitsvertrag erforderlich ist. Die Massnahme wurde von rechten und Wirtschaftsverbänden unterstützt, um den lokalen Einzelhandel gegen Online-Konkurrenz und Einkaufstourismus zu stärken. Gewerkschaften und linke Parteien bekämpften die Reform und warnten vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Normalisierung der Sonntagsarbeit. Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeit freiwillig ist und die Arbeitnehmer einen gleichwertigen Lohnausgleich erhalten.
Ergebnisse und Wahlbeteiligung
Die endgültigen Ergebnisse zeigten 51,37 % Ja für das Verbot religiöser Symbole und 52,8 % Ja für das Sonntagsöffnungsgesetz. Die Auszählung der vorab eingegangenen Briefwahlstimmen deutete auf einen knappen Vorsprung für das Symbolverbot hin; die Urnenabstimmung kehrte den Trend nicht um. Die Wahlbeteiligung lag bei 51,5 %, was typischen kantonalen Referenden entspricht.
- Religiöse Symbole: Ja
- 51.37 %
- Religiöse Symbole: Nein
- 48.63 %
- Sonntagsöffnung: Ja
- 52.8 %
- Sonntagsöffnung: Nein
- 47.2 %
Daten aus dem Artikeltext
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
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