
Athener Staatsanwalt empfiehlt Freispruch für Polizisten im Omonia-Vergewaltigungsprozess mit Verweis auf Zweifel an der Einwilligung
Ein Staatsanwalt in Athen hat den Freispruch von drei Polizeibeamten empfohlen, die beschuldigt werden, 2022 eine 19-jährige Frau auf der Omonia-Polizeiwache vergewaltigt zu haben. Er argumentiert, dass die Beweise nicht zweifelsfrei belegen, dass die sexuellen Handlungen ohne Einwilligung stattfanden.
Hintergrund des Falls
Der Fall geht auf die Nacht des 11. Oktober 2022 zurück, als die 19-jährige Frau zwei Polizeibeamte auf Streife im Athener Stadtteil Thisio ansprach, um nach einem Problem in dem Restaurant zu fragen, in dem sie arbeitete. Nach ihrer Aussage brachten die Beamten sie zur Omonia-Polizeiwache und vergewaltigten sie dort. Die drei Angeklagten – zwei wegen Gruppenvergewaltigung und einer wegen Beihilfe angeklagt – haben behauptet, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen, und bezeichneten ihre Taten als Fehler.
Empfehlung des Staatsanwalts
Am 8. Juli 2026 schlug der Staatsanwalt des Gemischten Schwurgerichts Athen den Freispruch aller drei Beamten von den schweren Anklagepunkten vor. Der Staatsanwalt argumentierte, dass die Beweise nicht zweifelsfrei belegten, dass die sexuellen Handlungen ohne Einwilligung stattfanden, und verwies auf ernsthafte Lücken, Widersprüche und Inkonsistenzen in der Aussage der Klägerin.
Die sexuelle Handlung wurde nachgewiesen, aber es wurde nicht nachgewiesen, dass keine Einwilligung vorlag.
Allerdings forderte der Staatsanwalt das Gericht auf, einen der Beamten wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz zu verurteilen, da er die Begegnung in den Umkleideräumen der Wache gefilmt hatte.
Begründung zur Einwilligung
Der Staatsanwalt erläuterte im Detail, warum die Schilderung der Klägerin keine fehlende Einwilligung begründete. Er stellte fest, dass ihr Verhalten nicht dem einer verängstigten Gewaltopfer entsprach: Sie sagte nicht „Nein“, zeigte keine Ablehnung und verließ den Raum nicht, selbst als sie allein war, obwohl die Tür halb offen und unverschlossen war. Sie rief nicht um Hilfe, obwohl sich nebenan ein Büro für häusliche Gewalt befand.
Sie sagte nicht 'Nein', zeigte keine Ablehnung. Sie verließ den Raum nicht, selbst als sie allein war, obwohl die Tür halb offen und unverschlossen war. Sie schrie nicht um Hilfe.
Der Staatsanwalt erklärte auch, dass eine nachträgliche Sinnesänderung die Einwilligung nicht rückwirkend aufhebe.
Kritik an den Beamten
Während der Staatsanwalt den Freispruch von den strafrechtlichen Anklagen empfahl, kritisierte er das Verhalten der Beamten scharf. Er bezeichnete ihre Handlungen als unanständig und verwerflich, sagte, sie hätten den Polizeidienst in Misskredit gebracht und schwerwiegende Disziplinarvergehen begangen. Selbst wenn die sexuellen Kontakte einvernehmlich gewesen seien, hätten die Beamten die junge Frau schützen und die Würde des Dienstes wahren müssen.
Sie haben sich unanständig verhalten. Was sie getan haben, ist verwerflich. Sie haben den Dienst bloßgestellt und in Misskredit gebracht. Selbst wenn die Kontakte einvernehmlich waren, hätten sie das Mädchen schützen und das Ansehen des Dienstes wahren müssen.
Öffentliche Reaktion und Prozessstand
Die Aussagen des Staatsanwalts riefen Reaktionen des Publikums im Gerichtssaal hervor. Er entgegnete, dass die Aufgabe des Gerichts darin bestehe, die strafrechtliche Schuld zu beurteilen, nicht die Moral, und dass die disziplinarischen Aspekte bereits behandelt worden seien. Der Prozess läuft noch, die Verteidiger tragen nun ihre Argumente vor.
- 19-jährige Frau behauptet, sie sei von Polizeibeamten auf der Omonia-Wache vergewaltigt worden
- Staatsanwalt empfiehlt Freispruch von Vergewaltigungsvorwürfen mit Verweis auf Zweifel an der Einwilligung


