
Franzose nach Eindringen in Warschauer U-Bahn-Tunnel festgenommen – Anklage wegen versuchten Angriffs auf Infrastruktur
Ein 22-jähriger französischer Staatsbürger, der am Mittwochmorgen in einen Warschauer U-Bahn-Tunnel eingedrungen war, wurde für drei Monate in Untersuchungshaft genommen, während die Ermittlungen zu einem möglichen Angriff auf kritische Infrastruktur laufen. Der Fall wurde an die Militärabteilung der Staatsanwaltschaft übergeben.
Der Vorfall
Am 24. Juni 2026 registrierten die Alarmsysteme der Warschauer Metro gegen 7:00 Uhr eine unbefugte Person im Tunnel der Linie M1 zwischen den Stationen Ursynów und Służew. Ein 22-jähriger französischer Staatsbürger wurde von Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Warschau II festgenommen, als er den Tunnel an der Station Służew verließ.
Nach 7 Uhr morgens registrierten unsere Alarmsysteme eine unbefugte Person in den U-Bahn-Tunneln zwischen den Stationen Ursynów und Służew. Der Mann wurde von einer Polizeistreife festgenommen, als er die Tunnel an der Station Służew verließ.
Morgenstörung und erste Durchsuchung
Alle zehn Stationen der Abschnitte Mokotów und Ursynów wurden sofort geschlossen. Der Zugverkehr wurde für etwa vier Stunden eingestellt, während die Polizei die Tunnel nach pyrotechnischen, chemischen und biologischen Gefahren durchkämmte. Der Festgenommene hatte keine gefährlichen Gegenstände bei sich, war nüchtern, und es wurde eine Blutprobe für toxikologische Tests entnommen. Die Ersatzbusse waren überfüllt, da Pendler Schwierigkeiten hatten, das Stadtzentrum zu erreichen.
Zweite Inspektion und Schäden
Am späteren Nachmittag betrat die Polizei die Tunnel erneut, weil der Festgenommene die Zusammenarbeit verweigert hatte und nicht erklären konnte, warum er den gesperrten Bereich betreten hatte. Diesmal entdeckten Beamte Schäden an der Schutzhülle der Lüftungsanlage – einer sogenannten Zu- und Abluftanlage – wie RMF FM berichtete. Bei beiden Durchsuchungen wurden keine Sprengstoffe oder Waffen gefunden.
Ermittlungen und Anklage
Nach inoffiziellen Informationen des Nachrichtenportals Onet wird dem Franzosen vorläufig nach Artikel 254a des polnischen Strafgesetzbuchs vorgeworfen, der Handlungen unter Strafe stellt, die ein Element einer U-Bahn-Linie beschädigen, zerstören oder unbrauchbar machen und zu Störungen führen. Die Strafe beträgt sechs Monate bis acht Jahre Haft. Der Mann habe zunächst versucht, seine Handlungen zu erklären, habe aber später keine Fragen mehr beantwortet, so die Ermittler.
Er wollte nichts sagen. Wir kennen also noch nicht die Gründe, warum er den Tunnel betreten hat. Das wird Gegenstand unserer Ermittlungen sein. Es wurden keine gefährlichen Gegenstände bei dem Mann gefunden.
Haft und Überstellung an Militärabteilung
Am 26. Juni gab die Warschauer Bezirksstaatsanwaltschaft bekannt, dass ein Gericht die vorläufige Festnahme des französischen Staatsbürgers für drei Monate angeordnet hat. Der Fall, der zunächst von der Staatsanwaltschaft Warschau-Mokotów bearbeitet wurde, wurde von der 8. Militärabteilung der Warschauer Bezirksstaatsanwaltschaft übernommen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte das laufende Verfahren, wollte aber keine Details nennen.
Der festgenommene französische Staatsbürger wurde vorläufig für drei Monate inhaftiert. Aus Gründen des Verfahrens geben wir derzeit keine weiteren Informationen über seinen Verlauf oder seine Ergebnisse.
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