
Frankreich bestätigt Cyberangriff auf Steuersystem: Daten von 678.437 Personen offengelegt
Das französische Finanzministerium bestätigte einen Cyberangriff auf das Steuersystem DGFiP, bei dem Daten von 678.437 Personen offengelegt wurden, während ein zweites Leck möglicherweise 2 Millionen Grundstückseigentümer betrifft.
Datenleck und Entdeckung
Das französische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen gab am Donnerstag, den 13. August, bekannt, dass das Informationssystem der Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) Ende Juni 2026 Ziel eines „unrechtmäßigen Zugriffs“ infolge eines Identitätsdiebstahls war. Der Eindringling zielte auf Impots.gouv.fr, das offizielle Portal der DGFiP, das sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen bestimmt ist. Der Zugang wurde Ende Juni im Rahmen von Kontrollen der DGFiP unterbrochen, doch der Angreifer hatte bereits Daten von Privatpersonen und Unternehmen einsehen und extrahieren können. Am Mittwoch, den 12. August, bekannte sich ein böswilliger Akteur öffentlich zu dem Eindringen, woraufhin Bercy am folgenden Tag, fast zwei Monate nach den Vorfällen, den Vorfall bestätigte. Das Ministerium machte in seiner Mitteilung keine Angaben zur Art der Daten oder zur Zahl der betroffenen Steuerzahler.
Bercy erklärte, dass die ersten Untersuchungen bestätigt hätten, dass der Zugang trotz der Unterbrechung die Einsichtnahme und Extraktion von Daten ermöglicht habe.
Die ersten Untersuchungen bestätigen, dass dieser Zugang, der Ende Juni im Rahmen der durchgeführten Kontrollen unterbrochen worden war, dennoch die Einsichtnahme und Extraktion von Daten über Privatpersonen und Unternehmen ermöglichte.
Ausmaß des ersten Lecks
Während Bercy keine Zahlen nannte, berichtete die spezialisierte Website French Breaches, die Cyberangriffe in Frankreich dokumentiert, am Donnerstagmorgen, dass 678.437 Personen betroffen seien, darunter 392.867 Privatpersonen und 285.570 Unternehmen. French Breaches erklärte auf X, dass die Datei nun für mehrere tausend Euro zum Verkauf stehe. Le Parisien merkte an, dass die gestohlenen Daten weitaus vertraulicher seien als eine einfache Adresse oder Sozialversicherungsnummer, ohne die genaue Art der betroffenen Steuerdaten zu nennen. Die Diskrepanz zwischen der von Le Parisien genannten Zahl (678.438) und der von French Breaches (678.437) wurde nicht erklärt.
- Privatpersonen
- 392867 Personen
- Unternehmen
- 285570 Personen
Ein zweites, größeres Leck gemeldet
Am Donnerstagabend teilte ein Vertreter von French Breaches der AFP mit, dass ein neues Leck im Zusammenhang mit der DGFiP gemeldet worden sei, diesmal betreffe es fast zwei Millionen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Frankreich. Laut French Breaches behauptet der Hacker, Namen, Geburtsdaten, Adressen, Grundstückskennungen, Katasterparzellen und Informationen über die gehaltenen Immobilien zu besitzen. Der Hacker behauptet zudem, weiterhin Zugang zum DGFiP-Konto zu haben. Bercy ging in seiner Mitteilung nicht auf diese zweite Behauptung ein. Die Website von French Breaches war am Donnerstagabend vorübergehend nicht erreichbar.
- Unrechtmäßiger Zugriff auf DGFiP-System durch Identitätsdiebstahl; Zugang während Kontrollen unterbrochen
- Böswilliger Akteur bekennt sich öffentlich zu dem Eindringen
- Bercy gibt das Leck bekannt; French Breaches meldet 678.437 betroffene Personen
- French Breaches meldet zweites Leck mit fast 2 Millionen Grundstückseigentümern
Reaktion der Regierung und nächste Schritte
Bercy erklärte, dass die DGFiP nach der Bekanntgabe des Angriffs am Mittwoch sofort neue Beschränkungsmaßnahmen ergriffen habe, um das Leck zu schließen und weitere unrechtmäßige Zugriffe zu verhindern. Die Ermittlungen laufen, um genau zu bestimmen, welche Daten kompromittiert wurden und wie viele Nutzer betroffen sind. Die IT-Teams der DGFiP arbeiten mit dem hohen Beamten für Verteidigung und Sicherheit zusammen. Betroffene Nutzer erhalten individuelle Benachrichtigungen, in denen die Daten aufgeführt sind, die möglicherweise eingesehen oder extrahiert wurden, sowie gegebenenfalls die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen. Wie bei derartigen Vorfällen üblich, wird die DGFiP die Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten (CNIL) benachrichtigen, Strafanzeige erstatten und im Laufe der Ermittlungen neue Informationen veröffentlichen.


