Frankreich erhöht jährliche Selbstbeteiligungsobergrenze auf 140 Euro ab Oktober
Ein am 12. September veröffentlichter französischer Regierungserlass erhöht die jährliche Eigenbeteiligungsobergrenze für Gesundheitsleistungen von 100 auf 140 Euro ab dem 1. Oktober und koppelt künftige Änderungen ab 2028 an die Inflation.
Anpassungen der Höchstgrenzen und Inflationsindexierung
Ein am 12. September 2026 im Journal officiel veröffentlichter französischer Regierungserlass erhöht die jährliche Höchstgrenze für aus eigener Tasche zu zahlende Gesundheitsleistungen von 100 auf 140 Euro ab dem 1. Oktober. Die Maßnahme erhöht die spezifische Obergrenze für Arztkonsultationen von 50 auf 70 Euro, mit einem identischen Anstieg von 50 auf 70 Euro für die separate Obergrenze, die verschreibungspflichtige Medikamentenschachteln, paramedizinische Leistungen und medizinische Transporte abdeckt. Diese Beträge werden direkt vom gesetzlichen Krankenversicherungssystem von den Erstattungen für Termine bei Allgemein- und Fachärzten, pflegerische oder physiotherapeutische Versorgung, diagnostische Bluttests und radiologische Untersuchungen abgezogen. Gemäß dem Erlass werden diese Höchstgrenzen ab dem 1. Januar 2028 jährlich im Januar an die Inflation angepasst.
- Konsultationen (bisher)
- 50 €
- Konsultationen (ab Oktober 2026)
- 70 €
- Medikamente und Transport (bisher)
- 50 €
- Medikamente und Transport (ab Oktober 2026)
- 70 €
- Gesamtes Jahreslimit (bisher)
- 100 €
- Gesamtes Jahreslimit (ab Oktober 2026)
- 140 €
Bei der Anpassung erklärte die Gesundheitsministerin die Motivation für die Überarbeitung der seit ihrer Einführung unveränderten Höchstgrenzen.
Die jährlichen Obergrenzen für Konsultationen und Medikamente hatten sich seit ihrer Einführung vor zwanzig Jahren nicht geändert. Sie steigen von 50 auf 70 Euro, um der Inflation seit diesem Datum Rechnung zu tragen.
Haushaltsdruck und Finanzierung des Gesundheitswesens
Der Erlass kommt vor den parlamentarischen Haushaltsdebatten im Herbst, während die Regierung versucht, das Defizit des Sozialversicherungssystems zu beheben. Nach Angaben der Kommission für die Konten der Sozialversicherung belief sich das Gesamtdefizit 2025 auf 21,6 Milliarden Euro und wird für 2026 voraussichtlich auf 23,2 Milliarden Euro ansteigen.
- 2025
- 21.6 Mrd. €
- 2026 (Prognose)
- 23.2 Mrd. €
Der Erlass legt dar, dass die erzielten Einnahmen zur Finanzierung struktureller Gesundheitsinitiativen im ganzen Land verwendet werden. Konkrete Ziele sind die Finanzierung der Einrichtung von 5.000 multidisziplinären Gesundheitszentren bis Ende 2027. Die Regierung beabsichtigt außerdem, 3.700 Assistenzärzte im vierten und letzten Jahr ihrer allgemeinmedizinischen Facharztausbildung einzusetzen und die Delegation klinischer Leistungen von Ärzten auf andere Gesundheitsberufe auszuweiten, um den medizinischen Zugang zu verbessern.
Ausnahmen und finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte
Regierungsangaben zufolge werden 18 Millionen französische Bürger von der Zahlung dieser Selbstbehalte vollständig befreit bleiben. Die gesetzliche Befreiung gilt für alle Minderjährigen, Bezieher der ergänzenden Solidaritätskrankenversicherung und Schwangere.
Diese Entwicklung bleibt maßvoll und schützt diejenigen, die es am meisten brauchen, da 18 Millionen Franzosen weiterhin befreit sind.
Für nicht befreite Versicherte schätzte das Gesundheitsministerium Ende August die finanzielle Belastung auf durchschnittlich weniger als 1 Euro pro Monat. Für Patienten, bei denen eine anerkannte langfristige chronische Erkrankung (ALD) diagnostiziert wurde, werden die zusätzlichen Kosten auf durchschnittlich 2 Euro pro Monat geschätzt. Die Eigenbeteiligung der Patienten kann zudem durch Arztgebührenüberschreitungen steigen, die von einzelnen Ärzten in Rechnung gestellt und nicht vom öffentlichen Krankenversicherungssystem übernommen werden.
Politikänderungen und Reaktionen der Gewerkschaften
Die Veröffentlichung der 140-Euro-Obergrenze stellt eine überarbeitete Position im Vergleich zu früheren Regierungsankündigungen dar. Im Juli hatte die Exekutive vorgeschlagen, die kombinierte jährliche Obergrenze auf 200 Euro zu verdoppeln, zog den Plan jedoch nach Widerstand von Patientenvertretungen und Gewerkschaften der Gesundheitsberufe zurück.
Trotz der geringeren Anpassung stieß die Schaffung eines fortlaufenden Indexierungsrahmens auf Kritik von Arbeitnehmervertretungen. Die Gewerkschaft UNSA lehnte den Erlass ab und verwies auf eine inakzeptable Logik, die ein automatisches und dauerhaftes System zur Erhöhung der Eigenbeteiligungen der Patienten schaffe.
