
Familie von Odair Moniz legt Berufung gegen Bewährungsstrafe des Polizisten bei tödlichem Schusswaffeneinsatz ein
Die Familie von Odair Moniz hat beim Lissabonner Berufungsgericht beantragt, eine effektive Haftstrafe zu verhängen und Polizist Bruno Pinto aus der PSP zu entlassen, nachdem dieser 2024 in Amadora tödliche Schüsse abgegeben hatte.
Die Berufung gegen die Bewährungsstrafe
Die Familie von Odair Moniz hat beim Lissabonner Berufungsgericht Berufung eingelegt und fordert eine effektive Haftstrafe sowie die Entlassung des Polizeibeamten Bruno Pinto aus dem Dienst. Moniz, ein kapverdischer Staatsbürger, der als Koch arbeitete, starb im Oktober 2024, nachdem er bei einem Einsatz der Polícia de Segurança Pública (PSP) im Viertel Cova da Moura in Amadora zweimal angeschossen worden war. Das erstinstanzliche Gericht unter Vorsitz der Richterin Ana Sequeira verurteilte Pinto zu drei Jahren und sechs Monaten auf Bewährung, nachdem es ihn wegen übermäßiger Notwehr für schuldig befunden hatte. In der am Donnerstag eingereichten Berufung argumentieren die Rechtsvertreter des Opfers, dass das Urteil einen unauflösbaren Widerspruch enthalte, indem es Tatsachen feststelle, die jede Notwendigkeit, Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit des Waffengebrauchs ausschließen, aber dennoch entscheide, dass der Beamte in Notwehr gehandelt habe. Auch die portugiesische Staatsanwaltschaft hat unabhängig davon Berufung gegen die Bewährungsstrafe eingelegt und hält daran fest, dass der Beamte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt habe.
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Angeblich Verstöße gegen Protokolle und tödliche Konfrontation
Die Berufung führt vier Hauptargumente an, die die ursprünglichen gerichtlichen Feststellungen anfechten und auf Verstöße der Polizeistreife gegen Einsatzrichtlinien hinweisen. Rechtsanwalt José Semedo Fernandes erklärte, Moniz habe vor der Verfolgung weder eine Straftat noch eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, was gegen interne PSP-Richtlinien verstoße, die Fahrzeugverfolgungen strikt auf mutmaßliche Straftaten beschränken. Die Berufungsschrift macht zudem geltend, dass die beiden Beamten Cova da Moura betreten hätten, ohne ihre Funkleitstelle zu informieren und ohne die Einsatzsignale ihres Streifenwagens einzuschalten. Darüber hinaus argumentiert die Verteidigung, dass Videoaufnahmen einen aktiven Widerstand von Moniz während seiner Festnahme widerlegten. Moniz befand sich wegen schwerer Verbrennungen am rechten Arm in medizinischer Behandlung; dieser Arm wurde als erster in Handschellen gelegt, was bei der rohen, verletzten Haut sichtbare Qualen verursachte.
Es gibt auch eine interne PSP-Norm, die vorschreibt, dass Beamte ihre Dienstwaffe nur bei unmittelbaren Bedrohungen einsetzen dürfen. Der erste Schuss, der tödliche, wurde nach einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer abgegeben. Er traf Odair in der Achselhöhle und durchschlug die Aorta. Der zweite Schuss, der das Opfer im Genitalbereich traf, wurde abgegeben, während er noch stand.
Beruflicher Status und angefochtene Entschädigung
Neben einer Haftstrafe wegen einfachen Totschlags mit direktem Vorsatz (der eine Strafe von 8 bis 16 Jahren vorsieht, oder alternativ eine effektive Haftstrafe von nicht unter fünf Jahren) fordert die Familie die vollständige Entlassung oder eine mindestens fünfjährige berufliche Suspendierung des Beamten. Die PSP bestätigte, dass Pinto am 10. August 2026 wieder in den aktiven Dienst zurückgekehrt sei und Verwaltungsaufgaben im Bezirkskommando Setúbal übernommen habe, nachdem das erstinstanzliche Gericht seine vorherige Suspendierung aufgehoben hatte. Die Berufung fordert zudem eine erhebliche Aufstockung der zivilrechtlichen Schadensersatzleistungen mit der Begründung, dass die in erster Instanz zugesprochenen 90.000 Euro offensichtlich unzureichend seien. Nach dem bestehenden Urteil wurde Pinto verurteilt, 30.000 Euro an die drei Erben von Moniz für den Verlust des Rechts auf Leben, 20.000 Euro an seine Witwe und 40.000 Euro an seine beiden Kinder für immaterielle Schäden zu zahlen. Die Familie fordert eine immaterielle Entschädigung von nicht weniger als 50.000 Euro.
- Erben (Verlust des Lebens)
- 30000 EUR
- Zwei Kinder (nichtvermögensrechtlich)
- 40000 EUR
- Witwe (nichtvermögensrechtlich)
- 20000 EUR


