Staatsanwaltschaft klagt früheren NIK-Präsidenten wegen Steuergeheimnisverrats an
Die Staatsanwaltschaft in Białystok hat Anklage gegen den ehemaligen NIK-Präsidenten Marian B. und zwei Mittäter erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, an der unbefugten Weitergabe vertraulicher Steuerinformationen beteiligt gewesen zu sein.
Ursprung der Ermittlungen
Die Ermittlungen begannen 2019 nach Hinweisen des CBA, des Generalinspektors für Finanzinformationen und von Abgeordneten der Bürgerkoalition. Zunächst konzentrierten sie sich auf angebliche falsche Vermögenserklärungen und nicht deklarierte Einkünfte aus der Vermietung eines Mietshauses in Krakau von Marian B.
Festnahmen und Ausweitung der Anklage
Im Juli 2021 verhaftete das CBA Marian B.s Sohn Jakub B., dessen Frau Agnieszka und Tadeusz G., damaliger Direktor der Steuerverwaltungskammer Krakau. Dem Ehepaar wurde vorgeworfen, den Nationalfonds für die Wiederherstellung Krakauer Denkmäler um etwa 120.000 PLN betrogen und einen Umsatzsteuerbetrug in Höhe von fast 80.000 PLN begangen zu haben. Sie wiesen die Vorwürfe zurück.
Kern der Anklage
Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass Tadeusz G. widerrechtlich Steuergeheimnisinformationen an einen Unbefugten weitergab.
G. räumte ein, Einzelheiten einer Steuerprüfung und von CBA-Aktivitäten gegen Marian B. an diesen weitergegeben zu haben.Eine der weitergegebenen Informationen betraf Tätigkeiten des Finanzamts Krakau-Altstadt, und ihre Weitergabe stellte eine Beihilfe zur Strafvereitelung dar.
Anklage gegen Marian B. und Beata O.
Wegen Anstiftung zur Preisgabe des Geheimnisses erhob die Staatsanwaltschaft 2025 Anklage gegen Marian B. und bezog ihn nun in die Anklageschrift ein.
Beata O. war die frühere Direktorin der Warschauer NIK-Delegation.Die gesammelten Beweise gaben auch Anlass, Beata O., damals kommissarische Direktorin der NIK-Delegation in Warschau, anzuklagen wegen Anstiftung eines Amtsträgers zu einer dem Staatsschatz abträglichen Straftat, bestehend in der Preisgabe eines Steuergeheimnisses, Befugnismissbrauch und Handeln zum Nachteil des öffentlichen Interesses.
Gerichtsverfahren
Die Anklageschrift wurde am 9. Juli 2026 beim Krakauer Gericht eingereicht. Tadeusz G. müssen sich insgesamt sechs Anklagepunkten stellen. Die Ermittlungen in anderen Strängen, darunter die früheren Betrugsvorwürfe, dauern an.
- Ermittlungen zu Marian B.s Vermögenserklärungen eingeleitet.
- CBA verhaftet Jakub B., Agnieszka B. und Tadeusz G.; Betrugsanzeigen eingereicht.
- Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Marian B. wegen Preisgabe von Steuergeheimnissen.
- Anklageschrift beim Krakauer Gericht eingereicht.


