Sicherheit · Alicante

Ehemaliger Les-Corts-Präsident Julio de España wegen sexueller Nötigung einer Patientin zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein Gericht in Alicante hat den Gastroenterologen für schuldig befunden, am 7. August 2023 während einer Untersuchung die Genitalien einer Patientin berührt zu haben; von weiteren Vorwürfen im selben Verfahren wurde er freigesprochen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von europa press und LaVanguardia. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Alicante · Spanien
Wie es dazu kam
  1. 7.08.Untersuchung in einer Privatklinik in Alicante, bei der das Gericht eine unangemessene Berührung der Patientin feststellte
  2. Mai 2026Prozessbeginn; Verhandlung zwischen Mai und Juni 2026
  3. 29.10.Das Provinzgericht von Alicante verurteilt De España zu eineinhalb Jahren Haft

Die Verurteilung

Die Zweite Kammer des Provinzgerichts von Alicante hat Julio de España, den früheren Präsidenten der Les Corts Valencianes, wegen sexueller Nötigung einer Patientin während einer medizinischen Untersuchung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. De España ist Facharzt für Gastroenterologie und praktizierte zum Zeitpunkt des Vorfalls als Arzt. Der Oberste Gerichtshof der Valencianischen Gemeinschaft (TSJCV) gab das Urteil am Donnerstag, 29. Oktober 2026, bekannt. Das Urteil kann vor der Zivil- und Strafkammer des TSJCV angefochten werden, ist also noch nicht rechtskräftig.

Freisprüche und der Prozess

Das Gericht sprach ihn von einem zweiten Vorwurf der sexuellen Nötigung zum Nachteil einer anderen Frau sowie von zwei Vorwürfen der erniedrigenden Behandlung frei. Die Richter sahen diese Taten in der Verhandlung als nicht ausreichend bewiesen an. Der Prozess fand zwischen Mai und Juni 2026 statt. De España ist zudem ehemaliger Senator der PP und früherer Präsident der Provinzregierung Diputación de Alicante.

Was das Gericht feststellte

Das Gericht hält es für erwiesen, dass sich der Vorfall am 7. August 2023 in einer Privatklinik in Alicante ereignete. Die Patientin, von Beruf Krankenschwester, war in die Sprechstunde gekommen, um Unverträglichkeiten abklären zu lassen, die schwere Verdauungsprobleme und Darmentzündungen verursachten. Laut Urteil berührte De España ihr Gesicht, ihre Wangenknochen, ihren Hals, ihren Bauch und ihren Unterbauch. Anschließend forderte er sie ohne jede Erklärung auf, sich auf allen vieren mit dem Gesicht zur Wand zu begeben, als würde sie bestraft. Später führte er nach Darstellung des Gerichts eine rektale Untersuchung durch, die es als medizinisch gerechtfertigt und damit nicht als Straftat wertet. Noch später berührte er erneut ohne Erklärung ihren Genitalbereich.

Dem Urteil zufolge war die Patientin durch die Art seines Vorgehens wie gelähmt und unter Schock; das Gericht stellte fest, dass dieses Vorgehen nicht den erforderlichen medizinischen Standards entsprach und im vorliegenden Fall nicht notwendig war. Laut Urteil entwickelte sie eine akute posttraumatische Belastungsstörung und behielt eine mittelschwere, intermittierende Angststörung zurück. Die Feststellungen des Gerichts zur körperlichen Untersuchung und zum Ablauf der Ereignisse bilden die Grundlage der Verurteilung.

Strafmaß und Auflagen

Neben der Haftstrafe verhängt das Gericht zwei Jahre Führungsaufsicht und vier Jahre Berufsverbot für jede Tätigkeit, jeden Beruf oder Arbeitsplatz, die einen regelmäßigen, direkten Kontakt zu Minderjährigen mit sich bringen. De España muss dem Opfer 12.000 Euro Schadensersatz zahlen. Zudem ist ihm drei Jahre lang untersagt, sich ihr zu nähern oder auf irgendeine Weise Kontakt zu ihr aufzunehmen. Bis über eine Berufung entschieden ist oder die Frist verstreicht, bleibt das Urteil überprüfbar.

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Quellen und Kontext

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