
EU bereitet Rekordstrafe nach DMA gegen Google wegen Selbstbevorzugung bei der Suche vor – Entscheidung noch vor dem Sommer erwartet
Die Europäische Kommission finalisiert eine Strafe in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro gegen Alphabets Google, weil der Konzern seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen angeblich bevorzugt haben soll. Es wäre die höchste Geldbuße unter dem Digital Markets Act.
Die Europäische Union steht kurz davor, eine wegweisende Geldstrafe gegen Google wegen Verstoßes gegen den Digital Markets Act (DMA) zu verhängen, wie aus einem Bericht des deutschen Handelsblatts unter Berufung auf Kommissionsquellen hervorgeht. Die als hoher dreistelliger Millionenbetrag beschriebene Geldbuße wäre die höchste Sanktion, die jemals im Rahmen des EU-Regelwerks zur Zügelung der Macht der Big-Tech-Konzerne verhängt wurde.
Die Untersuchung und die Vorwürfe
Die formelle Untersuchung wurde im März 2025 eingeleitet und konzentriert sich auf den Vorwurf, dass Google seine eigenen Dienste – wie Shopping, Reisen und lokale Suche – in den Suchergebnissen bevorzugt. Ziel der Prüfung ist es, sicherzustellen, dass die weltweit beliebteste Internet-Suchmaschine die EU-Wettbewerbsregeln einhält. Anfang dieses Monats gewährte die Kommission Google zusätzliche Zeit, um auf die regulatorischen Bedenken einzugehen, nachdem ein vorheriger Vorschlag des Unternehmens als unzureichend erachtet worden war.
Die drohende Strafe
Die Entscheidung steht offenbar kurz vor dem Abschluss und soll noch vor der Sommerpause der Europäischen Kommission im August verkündet werden. Die Strafe würde den bisherigen DMA-Rekord von 200 Millionen Euro übertreffen, der im April 2025 gegen Apple wegen der App-Store-Steering-Regeln verhängt worden war. Nach dem DMA kann die Kommission Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes gegen Gatekeeper verhängen, was für Alphabet theoretisch bis zu 35 Milliarden Dollar betragen könnte, wobei der in Betracht gezogene Betrag am unteren Ende der verfügbaren Spanne liegt.
- Digital Markets Act tritt in Kraft
- EU leitet formelles Nicht-Einhaltungsverfahren wegen Googles Selbstbevorzugung bei der Suche ein
- Apple wegen App-Store-Steering-Regeln mit 200 Mio. € nach DMA belegt und stellt damit bisherigen Rekord auf
- Separates DMA-Verfahren gegen Google wegen angeblicher Herabstufung von Nachrichtenverlagen eingeleitet
- Kommission gewährt Google zusätzliche Zeit zur Behandlung von Bedenken, nachdem erster Vorschlag unzureichend war
- Erwartete Ankündigung der Rekord-DMA-Strafe vor der Sommerpause der Kommission
Brüssels Haltung zur Einhaltung der Vorschriften
Der Sprecher der Europäischen Kommission, Thomas Regnier, betonte, dass das Hauptinteresse der Institution darin bestehe, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und nicht Strafen zu verhängen. Er warnte jedoch, dass die Kommission nicht zögern werde, so schnell wie möglich die nächsten Schritte einzuleiten, selbst während Verhandlungen über künftige Lösungen.
Selbst bei unseren Verhandlungen über künftige Lösungen werden wir nicht zögern, die nächsten Schritte so schnell wie möglich einzuleiten.
Googles Reaktion
Google hat die Auswirkungen der EU-Regeln auf sein Suchprodukt scharf kritisiert und argumentiert, dass die bereits im Rahmen des DMA umgesetzten Änderungen die Benutzererfahrung in Europa erheblich verschlechtert hätten. Das Unternehmen bezeichnete die Änderungen als die größte Verschlechterung in der Geschichte des Produkts, die den Europäern ein zweitklassiges Erlebnis beschere, zum Vorteil einiger weniger eigennütziger Beschwerdeführer. Trotz dieser Kritik signalisierte Google seine Bereitschaft, den Fall beizulegen, und kündigte an, jede negative Entscheidung vor dem Gericht der EU anfechten zu wollen.
Die Änderungen, die wir bereits an der Suche im Rahmen des DMA vorgenommen haben, stellen die größte Verschlechterung in der Geschichte des Produkts dar und schaffen ein zweitklassiges Erlebnis für Europäer, zum Vorteil einiger weniger eigennütziger Beschwerdeführer.
Weiterer regulatorischer Kontext
Der im März 2024 in Kraft getretene DMA sollte schneller vorankommen als das ältere Kartellrecht, das zuvor milliardenschwere Geldbußen gegen Google hervorgebracht hatte. Ein separates Verfahren, das im November 2025 eröffnet wurde, befasst sich mit der angeblichen Herabstufung von Nachrichtenverlagen in den Suchergebnissen durch Google. Der aktuelle Fall ist ein wichtiger Test für die neuen regulatorischen Befugnisse der EU gegenüber dominanten digitalen Plattformen.

