
EU-Fluggastrechtsreform: Fluggesellschaften müssen Handgepäckpreise transparent ausweisen, Entschädigungen bei Verspätungen bleiben unverändert
Das Europäische Parlament hat am Montag die lang erwartete Reform verabschiedet und damit eine über zehnjährige Blockade beendet. Ab 2027 müssen Online-Suchergebnisse einen Tarif anzeigen, der das Handgepäck bereits beinhaltet – kostenlos ist dieses jedoch nicht.
Ein Jahrzehnt des Stillstands
Die Reform der EU-Fluggastrechte nahm ihren Anfang, als die Kommission im März 2013 einen Vorschlag vorlegte. Das Parlament legte ein Jahr später seine Verhandlungsposition fest, doch das Dossier verstaubte anschließend rund zehn Jahre lang im Rat. Unter der polnischen Ratspräsidentschaft im Jahr 2025 einigten sich die 27 Mitgliedstaaten schließlich auf eine gemeinsame Position, wenngleich tiefe Gräben bestehen blieben. Am vergangenen Freitag gab der Rat grünes Licht, und am Montag vollzog das Europäische Parlament den letzten Schritt, sodass die Parlamentspräsidentin und der zyprische Verkehrsminister den Text unterzeichnen konnten. Die irische Ratspräsidentschaft, die im Juli beginnt und in deren Land Ryanair seinen Hauptsitz hat, galt als potenzielles Hindernis, was den Druck erhöhte, jetzt eine Einigung zu erzielen.
- Europäische Kommission schlägt die Reform vor
- Parlament verabschiedet seine Verhandlungsposition
- Rat der EU einigt sich unter polnischer Ratspräsidentschaft auf eine Position
- Rat billigt die endgültige Einigung
- Europäisches Parlament verabschiedet den Text und die Reform wird unterzeichnet
- Reform wird voraussichtlich zwölf Monate nach Veröffentlichung anwendbar
Der Kompromiss beim Handgepäck
Der umstrittenste Punkt war das Recht auf die Mitnahme eines Handgepäckstücks. Ein Urteil des spanischen Verbraucherschutzministeriums aus dem Jahr 2024 belegte fünf Billigfluggesellschaften mit einer Geldstrafe von 179 Mio. Euro, weil sie für Handgepäck Aufschläge erhoben hatten, und stützte sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die endgültige Einigung garantiert jedoch keinen kostenlosen Handgepäck-Trolley. Stattdessen müssen Fluggesellschaften bei Online-Suchen einen Basistarif anzeigen, der das Gepäckstück als Standardoption enthält. Im Anschluss können die Fluggesellschaften Rabatte für Passagiere anbieten, die ohne Handgepäck reisen.
Der Markt hat sich seit Beginn des Prozesses so stark verändert, dass die Verordnung den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht wird und der Verbraucherphilosophie der letzten Jahre widerspricht.
Fluggesellschaften wie Ryanair erwirtschaften jährlich mehr als 4 Mrd. Euro durch Zusatzleistungen. Branchenvertreter argumentieren, die Regel zwinge sie dazu, diese Kosten in den Grundpreis einzubetten, was die Ticketpreise erheblich in die Höhe treiben werde. Ein kleiner persönlicher Gegenstand, der unter den Vordersitz passt, bleibt weiterhin kostenlos.
Entschädigungsgrenzen bleiben unangetastet
Der Druck einiger Hauptstädte, die Regeln für Entschädigungen bei Verspätungen aufzuweichen, blieb erfolglos. Entschädigungszahlungen greifen weiterhin nach drei Stunden und liegen bei 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für innereuropäische Flüge oder Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km sowie 600 Euro für alle anderen Distanzen.
- Bis 1.500 km
- 250 €
- 1.500–3.500 km (innerhalb der EU)
- 400 €
- Alle anderen Strecken
- 600 €
Familien und Barrierefreiheit
Fluggesellschaften ist es untersagt, Familien oder Angehörigen zusätzliche Gebühren für Sitzplätze nebeneinander zu berechnen. Minderjährige unter 14 Jahren müssen ohne Aufpreis neben ihren Eltern sitzen; der gleiche Schutz gilt für pflegebedürftige Erwachsene in Begleitung einer Betreuungsperson. Kinderwagen können am Flugzeugtor abgegeben und dort bei Ankunft wieder in Empfang genommen werden. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die einen Flug verpassen, weil sie nicht die erforderliche Unterstützung erhalten haben, erhalten ebenfalls neue Schutzrechte.
Wir erleichtern es den Passagieren, ihre Rechte zu verteidigen und Entschädigungen einzufordern. Die Gesetzgebung stärkt die Fluggastrechte und garantiert Klarheit und Vorhersehbarkeit für unsere Fluggesellschaften.
Kontroverse und nächste Schritte
Spanien und Lettland stimmten im Rat gegen den Text, während sich Finnland und Österreich enthielten. Das spanische Verbraucherschutzministerium unter der Leitung von Pablo Bustinduy argumentierte, die Einigung versäume es, das Recht auf kostenloses Handgepäck festzuschreiben – ein Recht, das laut Madrid durch nationale Gerichte und den EU-Gerichtshof gestützt werde. Die Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen der Bußgelder gegen Billigflieger eingeleitet. Die Reform wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt zwölf Monate nach ihrem Inkrafttreten in Kraft, was für Mitte 2027 erwartet wird.
Die Überarbeitung wird für Rechtssicherheit, Fairness und einen besseren Schutz für Millionen europäischer Fluggäste sorgen und gleichzeitig ein faires Gleichgewicht für die Fluggesellschaften bieten.


