
EU erhebt 3-Euro-Zoll auf alle Online-Importe geringen Werts aus Nicht-EU-Ländern
Ab dem 1. Juli erhebt die Europäische Union eine Zollgebühr von 3 Euro pro Produktkategorie auf alle E-Commerce-Pakete mit geringem Wert, die aus Drittstaaten eintreffen. Damit endet die jahrzehntelange Zollfreiheit für Bestellungen unter 150 Euro – ein Schlag gegen Fast-Fashion-Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress.
So funktioniert die Abgabe
Jedes kleine Paket aus einem Nicht-EU-Land unterliegt nun einer pauschalen Zollgebühr von 3 Euro, sofern sein Gesamtwert unter 150 Euro liegt. Die Gebühr wird nicht pro Paket, sondern pro eigenständiger Zolltarifnummer erhoben: Fünf identische T-Shirts kosten einmal 3 Euro, ein Paket mit T-Shirts und einer Uhr jedoch 6 Euro, da die Waren unter zwei verschiedene Zollcodes fallen. Bekleidung, Spielzeug, Elektronik und andere Konsumgüter, die über E-Commerce-Plattformen gekauft werden, fallen alle unter diese Regelung.
Ab dem 1. Juli 2026 wird die EU eine vorübergehende Zollgebühr von 3 Euro auf Importe mit geringem Wert aus Nicht-EU-Ländern einführen, die hauptsächlich über den E-Commerce abgewickelt werden. Dies betrifft eine breite Palette von Produkten, die regelmäßig online gekauft werden, wie Bekleidung, Spielzeug, Elektronik und andere Konsumgüter mit einem Wert von bis zu 150 Euro.
Der rechtliche Schuldner ist der Verkäufer oder Importeur, die Mehrkosten können jedoch an die Käufer im Bezahlvorgang weitergegeben werden. In Italien sollte eigentlich eine separate nationale Gebühr von 2 Euro sofort in Kraft treten, wurde aber auf den 1. Oktober 2026 verschoben.
Eine Flut chinesischer Pakete
Allein im letzten Jahr gelangten 5,9 Milliarden Pakete mit geringem Wert zollfrei in die EU – das entspricht 16 Millionen Paketen pro Tag. Mehr als 90 % davon stammten aus China, oft versandt von Discount-Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress. Der Flughafen Lüttich in Belgien hat sich zu einem wichtigen Drehkreuz für diese Ströme entwickelt. Der explosionsartige Anstieg der extrem billigen Direktimporte für Endverbraucher hat den heimischen Einzelhandel unter Druck gesetzt und die Verwaltungskapazitäten der nationalen Zollbehörden überdehnt.
Die derzeitige Zollbefreiung verschafft Verkäufern außerhalb der EU einen unfairen Vorteil gegenüber Unternehmen, die Produkte in der EU herstellen oder verkaufen.
Sicherheits-, Betrugs- und Umweltbedenken
EU-Beamte schätzen, dass Millionen täglicher Pakete nicht den europäischen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen. Zollkontrollen im Jahr 2025 ergaben, dass 65 % der geprüften Kosmetika, Spielzeuge und Kleinelektronikgeräte nicht den EU-Vorschriften entsprachen, was Risiken für die Verbraucher birgt. Es gibt zudem weit verbreitete Fälle, in denen Waren absichtlich unterbewertet werden, um unter die 150-Euro-Schwelle zu fallen und Abgaben zu vermeiden. Die neue Abgabe schließt diese Gesetzeslücke und zielt gleichzeitig darauf ab, die Umweltbelastung durch Einwegverpackungen im Zusammenhang mit Massen-E-Commerce-Sendungen zu verringern.
Ein vorübergehender Schritt zu einer digitalen Zollunion
Die pauschale Gebühr von 3 Euro ist eine vorübergehende Maßnahme, die bis zum 1. Juli 2028 in Kraft bleibt. Ab diesem Datum soll der geplante EU-Zoll-Daten-Hub betriebsbereit sein, der es der Union ermöglicht, auf ein System umzustellen, bei dem normale Einfuhrabgaben automatisch auf der Grundlage des Werts und der Art jedes Produkts erhoben werden. Als Zwischenschritt müssen ab November 2026 alle importierten Waren Identifikationsdaten tragen, um den Zollbehörden zu helfen, nicht konforme Artikel zu erkennen und zu blockieren.
- Vorübergehende 3-Euro-Zollgebühr auf Importe mit geringem Wert aus Nicht-EU-Ländern tritt in Kraft
- Verpflichtende Produktidentifikation für alle importierten Waren beginnt
- EU-Zoll-Daten-Hub betriebsbereit; normale Zölle gelten basierend auf Produktwert und -herkunft


