
EU einigt sich auf Fluggastrechte: Handgepäck im Grundpreis, Entschädigungsschwellen bleiben
Nach über einem Jahrzehnt der Blockade hat sich die EU auf eine Reform geeinigt, die Fluggesellschaften verpflichtet, einen Grundpreis inklusive Handgepäck auszuweisen, während die Entschädigung für Flugverspätungen unverändert bleibt.
Der Durchbruch
Nach mehr als einem Jahrzehnt der Blockade haben die EU-Mitgliedstaaten am 12. Juni eine politische Einigung gebilligt, die die Fluggastrechte grundlegend reformiert. Die Einigung wurde zwischen den Verhandlungsführern des Rates und des Parlaments erzielt und muss nun am Montag, dem 15. Juni, einen finalen Ausschussvotum im Europäischen Parlament bestehen. Die Reform tritt zwölf Monate nach der formellen Annahme in Kraft.
Handgepäck und Preisgestaltung
Fluggesellschaften werden verpflichtet, einen Grundpreis anzuzeigen, der standardmäßig eine Kabinentrolleytasche beinhaltet. Passagiere, die auf solches Gepäck verzichten, können einen Rabatt erhalten. Die Einigung erkennt kein bedingungsloses Recht auf kostenloses Handgepäck an, garantiert aber, dass jeder Passagier mindestens einen kleinen persönlichen Gegenstand (z. B. eine Handtasche oder Laptoptasche bis zu 40×30×15 cm) ohne Aufpreis an Bord mitnehmen kann.
Es ist völlig legal, einen günstigeren Tarif für Passagiere anzubieten, die nur einen Handgegenstand mitführen.
Kostenloses Handgepäck ist ein anerkanntes Recht der Passagiere, wie Dutzende von Gerichtsurteilen in Spanien verteidigt haben und wie ein Urteil des EuGH festgestellt hat, auf das das Verbraucherschutzministerium seine Sanktionen gegen fünf Billigfluggesellschaften gestützt hat.
Entschädigungsschwellen unverändert
Die Reform behält die bestehenden Regeln bei, die eine Entschädigung nach einer Flugverspätung von drei Stunden auslösen. Die Zahlungen bleiben bei 250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € für innereuropäische Strecken von 1.500–3.500 km und 600 € für alle anderen Strecken. Das spanische Verbraucherschutzministerium kritisierte die fehlende Aktualisierung der Beträge und wies darauf hin, dass sie seit 20 Jahren eingefroren seien.
- Bis 1.500 km
- 250 €
- 1.500–3.500 km (innerhalb der EU)
- 400 €
- Über 3.500 km
- 600 €
Sitzplätze für Familien und Schutz von Menschen mit Behinderungen
Die Einigung verbietet Fluggesellschaften, Familien oder abhängigen Personen zusätzliche Gebühren zu berechnen, um sicherzustellen, dass sie zusammen sitzen. Ein Beamter des zyprischen Ratsvorsitzes bezeichnete das Ergebnis als „pragmatisch und ausgewogen“. Der Text stärkt auch die Rechte bei Nichtbeförderung und bietet fairere Gutscheinregelungen und Schutz für Rückflugtickets.
Keine Einigung ist jemals perfekt, aber die Einigung der Botschafter zeigt, warum das Parlament so hart gekämpft hat: klarere Passagierrechte, kostenlose Sitzplätze für Familien, mehr Schutz für Menschen mit Behinderungen, fairere Gutscheine und besserer Schutz für Rückflugtickets.
Opposition und nächste Schritte
Spanien und Lettland stimmten im Ratsausschuss gegen die Einigung, während Finnland und Österreich sich enthielten. Der Fluggesellschaftsverband ALA begrüßte die Einigung mit der Begründung, dass etwa 40 % der Passagiere bei sanktionierten Fluggesellschaften keine Trolleytasche mitführen und dass die erzwungene Inklusion gegen EU-Vorschriften über optionale Dienstleistungen verstoße. Der Vermittlungsausschuss des Parlaments wird am Montagnachmittag abstimmen; bei Annahme tritt die Verordnung 12 Monate später in Kraft.
- Ratsausschuss billigt Einigung, trotz Gegenstimmen Spaniens und Lettlands
- Abstimmung im Vermittlungsausschuss des Parlaments


