
EU wirft Temu Behinderung von Dezember-Razzia zu möglichen chinesischen Staatsbeihilfen vor
Die Europäische Kommission hat am Freitag vorläufige Feststellungen veröffentlicht, wonach der chinesische Online-Händler bei einer unangekündigten Inspektion in seinen Dubliner Büros im Dezember nicht kooperiert habe. Die Inspektion ist Teil einer umfassenderen Untersuchung, ob das Unternehmen verzerrende staatliche Beihilfen erhalten hat.
Vorläufige Feststellungen der Kommission
Die Europäische Kommission erklärte am Freitag, dass sie Temu beschuldige, seine Pflicht zur aktiven Zusammenarbeit bei einer unangekündigten Inspektion verletzt zu haben, die vom 2. bis 5. Dezember am europäischen Hauptsitz des Unternehmens in Dublin durchgeführt wurde. Die Inspektion richtete sich gegen Temu und seine Tochtergesellschaft Whaleco, beides Einheiten von PDD Holdings, und wurde auf der Grundlage einer EU-Verordnung von 2023 durchgeführt, die unlauteren Wettbewerb durch ausländische Unternehmen, die von staatlichen Beihilfen profitieren, bekämpfen soll.
Die Kommission erklärte, Temu habe keine Informationen über die Organisation und Verwaltung seiner EU-Aktivitäten sowie über die von ihm genutzten IT-Tools und Systeme vorgelegt. In der Stellungnahme heißt es, dass die Kommission durch die Nichtvorlage der angeforderten Dokumente nicht in der Lage war, Informationsquellen zu prüfen, die für ihre Untersuchung möglicherweise relevant sind.
Die Kommission stellt vorläufig fest, dass Temu seine Pflicht zur aktiven Zusammenarbeit in mehreren Aspekten im Zusammenhang mit der Durchführung der Inspektion verletzt hat.
Reaktion von Temu
Temu wies die Vorwürfe zurück und betonte, es habe bei der Inspektion vollumfänglich mit allen Anforderungen kooperiert. Ein Unternehmenssprecher sagte, Temu habe allen Forderungen der Kommission nachgekommen und werde die Stellungnahme der Kommission sorgfältig prüfen.
Das Unternehmen bestritt zudem kategorisch, ausländische Beihilfen erhalten zu haben, die den EU-Binnenmarkt verzerren. Temu argumentierte, dass seine eigenen operativen Aktivitäten ausreichende und nachhaltige Cashflows generieren, um seine EU-Aktivitäten zu finanzieren, und dass es für keinen Wettbewerbsvorteil auf staatliche Unterstützung angewiesen sei.
Temu hat vollumfänglich kooperiert und alle während der Inspektion gestellten Anforderungen der Kommission erfüllt.
Mögliche Strafen
Sollten die vorläufigen Feststellungen der Kommission bestätigt werden, droht Temu eine Geldstrafe wegen Behinderung. Sollte die zugrundeliegende Untersuchung zu dem Schluss kommen, dass Temu tatsächlich illegale ausländische Beihilfen erhalten hat, könnte das Unternehmen mit bis zu 1 % seines gesamten Jahresumsatzes belegt werden. Temu hat nun die Möglichkeit, zu den Bedenken der Kommission Stellung zu nehmen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Weiterer regulatorischer Druck
Der Behinderungsvorwurf ist die jüngste in einer Reihe von Regulierungsmaßnahmen gegen Temu in Europa. Ende Mai verhängte die Kommission eine Geldstrafe von 200 Millionen Euro gegen das Unternehmen, weil es über seine Plattform den Vertrieb illegaler und gefährlicher Produkte an europäische Verbraucher ermöglicht hatte. Temu legt gegen diese Strafe Einspruch ein.
Das Unternehmen ist in der EU rasant gewachsen und zählt nun 130 Millionen Nutzer im gesamten Block, etwa ein Drittel der EU-Bevölkerung, was es zu einem der größten Online-Händler in Europa macht. In Deutschland gehört es zu den größten E-Commerce-Akteuren. Die separate Untersuchung der Kommission, ob Temu verzerrende chinesische Staatsgelder erhalten hat, läuft noch.
- Kommission beginnt unangekündigte Inspektion in Temus Dubliner Büros, die bis zum 5. Dezember dauert.
- Kommission verhängt eine Geldstrafe von 200 Millionen Euro gegen Temu wegen des Vertriebs illegaler und gefährlicher Produkte.
- Kommission veröffentlicht vorläufige Feststellungen, in denen Temu der Behinderung der Dezember-Inspektion beschuldigt wird.

