
EU-Parlament gibt grünes Licht für Auffanglager in Drittstaaten – Jubel und Empörung
Das Europäische Parlament stimmte am Mittwoch dafür, Mitgliedstaaten die Einrichtung von Abschiebelagern in Nicht-EU-Ländern für abgelehnte Asylbewerber zu erlauben – eine scharfe Härte in der Migrationspolitik der Union. Die Verordnung, die mit 418 zu 218 Stimmen angenommen wurde, ebnet den Weg für sogenannte Rückführungszentren, die bis 2027 in Betrieb gehen könnten.
Die neue Rückführungsverordnung
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch endgültig einer Verordnung zugestimmt, die es EU-Staaten erlaubt, außerhalb der Union „Rückführungszentren" einzurichten, in denen abgelehnte Asylbewerber bis zu ihrer Abschiebung festgehalten werden können. Der Text, der mit 418 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen angenommen wurde, ersetzt eine fast zwei Jahrzehnte alte Richtlinie. Er verpflichtet Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt, die EU sofort oder innerhalb einer festgelegten Frist zu verlassen und mit den Behörden zu kooperieren. Wer dem nicht nachkommt oder eine Sicherheits- oder Fluchtgefahr darstellt, kann für bis zu 24 Monate inhaftiert werden, unter bestimmten Umständen verlängerbar um weitere sechs Monate. Die Anordnung der Haft muss durch eine nationale Behörde erfolgen, und die Verordnung verlangt Abkommen mit Drittstaaten, die die Menschenrechte und den Grundsatz der Nichtzurückweisung achten.
Die Rückführungsverordnung wird die nötigen Instrumente bereitstellen, um Rückführungen effizienter zu machen – mit schnelleren und wirksameren Verfahren.
Ein gespaltenes Plenum
Die Abstimmung offenbarte tiefe Gräben. Abgeordnete der extremen Rechten und der Rechten brachen in Applaus aus und skandierten „Schickt sie zurück", während linke Abgeordnete „Schämt euch" riefen. Sozialdemokraten verglichen die Szene mit Trumps Einwanderungspolitik.
Die Mitte-Rechts-Fraktion feierte einen pragmatischen Schritt zur Grenzsicherung; Kritiker sprachen von einem dunklen Kapitel.Diese Verordnung macht klar, dass wir entscheiden, wer in der EU bleiben darf und wer gehen muss – nicht die Schlepper.
Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm
Menschenrechtsorganisationen und die UNO warnten, dass die neuen Regeln die Inhaftierung ausweiten, die Auslagerung von Asylverfahren normalisieren und den Schutz vor Zurückweisung schwächen könnten.
Die Verordnung verlangt, dass jedes Drittstaatsabkommen die Menschenrechte, das Völkerrecht und die Nichtzurückweisung achtet. Doch Skeptiker verwiesen auf den Stillstand bei den italienischen Zentren in Albanien, die von Gerichten blockiert bleiben. Caritas warnte, die Maßnahme könne Migranten „stigmatisieren und kriminalisieren".Die Entmenschlichung von Migranten und Flüchtlingen, auch in Großbritannien, den USA und vielen EU-Ländern, ist erschreckend und führt oft zur Verweigerung ihrer Rechte.
Mitgliedstaaten treiben Pläne voran
Noch vor der endgültigen Zustimmung haben sechs Länder (Deutschland, Österreich, Dänemark, die Niederlande, Griechenland und Italien) Abkommen für Rückführungszentren ausgelotet.
Spanien bleibt der größte Dissident und lehnt die Verordnung förmlich ab, wobei es deren Verhältnismäßigkeit infrage stellt. Der Text bedarf noch der formellen Zustimmung der nationalen Regierungen – ein Schritt, der als Formsache gilt. Sobald sie verabschiedet ist, tritt der Rahmen für die Offshore-Zentren sofort in Kraft; für andere Bestimmungen gilt eine zwölfmonatige Anpassungsfrist.Unser Ziel ist es, die ersten Vereinbarungen zur Schaffung dieser Strukturen im Jahr 2026 zu schließen, damit sie 2027 in Betrieb gehen können.
Weiterer Kontext
Die Verordnung ist das letzte Stück des EU-Migrations- und Asylpakts, der durch den Zustrom von 2015/16 und die zunehmende migrationsfeindliche Stimmung geprägt wurde, die rechtsextreme Parteien in ganz Europa gestärkt hat. Die Abstimmung erfolgte einen Tag, nachdem sich die EU-Minister darauf geeinigt hatten, den Außenfinanzierungsfonds „Global Europe" zu öffnen, um „innovative Lösungen" gegen irreguläre Migration zu finanzieren – was faktisch EU-Geld für die Zentren ermöglicht. Parallel dazu hatte die Kommission letzten Monat Taliban-Vertreter nach Brüssel eingeladen, um über die Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger zu sprechen – ein Schritt, den Menschenrechtsorganisationen als Verstoß gegen EU-Werte bezeichneten. Das für den 22. und 23. Juni anberaumte Treffen konzentriert sich auf die Rückübernahme von Afghanen ohne legalen Aufenthalt.
- Dafür
- 418
- Dagegen
- 218
- Enthaltungen
- 30

