
Spanisches Gericht bestätigt Haftbefehl gegen nach Erdbeben in Venezuela lebend geborgenen ETA-Flüchtling
Luis María Olalde, alias „Txistu", ein ehemaliges ETA-Mitglied, das wegen eines Anschlags von 1979 mit zwei getöteten spanischen Guardia-Civil-Beamten gesucht wird, wurde nach den Erdbeben vom 25. Juni aus den Trümmern seines eingestürzten Gebäudes in Caracas geborgen. Die spanischen Behörden haben nun seine Auslieferung beantragt.
Die schweren Erdbeben, die Ende Juni Venezuela erschütterten und über 4.500 Menschen töteten, haben zur unerwarteten Entdeckung eines lange gesuchten Flüchtlings geführt. Luis María Olalde Quintela, bekannt als „Txistu", ein ehemaliges Mitglied der baskischen Separatistengruppe ETA, wurde lebend aus den Trümmern seines Wohnhauses im Stadtteil San Bernardino von Caracas geborgen. Seine Frau Alazne Solabarrieta Lecea starb bei dem Einsturz.
Ein jahrzehntealter Anschlag
Olalde wird verdächtigt, am 13. Januar 1979 an einem ETA-Anschlag auf eine Patrouille der Guardia Civil zwischen den Gipuzkoanischen Städten Azpeitia und Azkoitia im Baskenland beteiligt gewesen zu sein. Laut der von der Opfervereinigung Dignidad y Justicia (DyJ) eingereichten Anklageschrift wurden die beiden Beamten Francisco Gómez Jiménez und Miguel García Bayo getötet und mehrere weitere verletzt. Eine andere Quelle berichtet, dass ein dritter Beamter, Francisco Mota Calvo, später am selben Tag starb, als bei der Inspektion des Tatorts versehentlich eine Bombe ausgelöst wurde. Olalde floh noch im selben Jahr aus Spanien nach Venezuela.
Flucht nach Venezuela
Olalde kam in den 1980er Jahren zusammen mit anderen ETA-Mitgliedern nach Venezuela, angeblich im Rahmen einer mündlichen Asylvereinbarung zwischen der spanischen Regierung unter Felipe González und dem venezolanischen Präsidenten Carlos Andrés Pérez. Im Jahr 2003 beantragte die spanische Justiz seine Auslieferung zusammen mit der von fünf weiteren Etarras. Olalde stellte sich der venezolanischen Staatsanwaltschaft, doch der venezolanische Oberste Gerichtshof sprach ihm im Mai 2003 mit Hinweis auf Verfahrensfehler im Auslieferungsersuchen die „vollständige Freiheit" zu.
Obwohl geschätzt wurde, dass die Verjährungsfrist am 16. Mai 2023 ablaufen würde, aufgrund des Zeitablaufs von zwanzig Jahren seit der letzten Entscheidung des venezolanischen Obersten Gerichtshofs vom 16. Mai 2003, ist die Wahrheit, dass diese Entscheidung nicht rechtskräftig wurde, da mit Beschluss vom 9. Juni 2003 die Auslieferung des Angeklagten an die Regierung vorgeschlagen wurde.
Die rechtliche Reaktion
Am 25. Juni, demselben Tag, an dem Olaldes Rettung bekannt wurde, wies der Richter Francisco de Jorge der spanischen Audiencia Nacional die Argumente der Verteidigung Olaldes zurück, die Straftaten seien verjährt, und ordnete an, dass der internationale Haftbefehl in Kraft bleibe. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die 20-jährige Verjährungsfrist im Mai 2023 abgelaufen sei. Der Richter entgegnete, dass die venezolanische Entscheidung von 2003 nie endgültig geworden sei, da ein Folgebescheid vom 9. Juni 2003 die Auslieferung an die venezolanischen Behörden vorgeschlagen habe. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Entscheidung nicht endgültig ist und von Olaldes Anwalt bereits angefochten wurde.
Opfer fordern Handeln
Am 7. Juli ließ Richter Santiago Pedraz eine von DyJ eingereichte Strafanzeige zu, die die Entdeckung als „außergewöhnliche verfahrensrechtliche Gelegenheit" bezeichnete, Gerechtigkeit zu erlangen, die durch Olaldes Flucht lange vereitelt worden war. Die Vereinigung warnte vor „einem gewissen Risiko einer erneuten Verheimlichung, Verbringung oder des Verschwindens des Angeklagten, wenn nicht dringend gehandelt werde" und beantragte die sofortige Übermittlung des internationalen Haftbefehls über Interpol.
Sein Aufenthaltsort stellt eine außergewöhnliche verfahrensrechtliche Gelegenheit dar, einen Anspruch durchzusetzen, der durch die Flucht lange vereitelt wurde.
Olalde ist einer von 14 ETA-Mitgliedern, über die die Audiencia Nacional kürzlich im Rahmen eines 2024 eröffneten Verfahrens gegen das selbsternannte Kollektiv baskischer politischer Flüchtlinge (EIPK) Informationen von den venezolanischen Behörden angefordert hat. Ein Bericht der Guardia Civil vom September stellte fest, dass Olalde zu etwa zwanzig ETA-Militanten gehört, die „als flüchtig vor der Justiz gelten", und ein altes Foto von ihm erscheint noch immer auf der Website der Behörde, die um Bürgerhilfe bittet.
- ETA-Anschlag auf eine Patrouille der Guardia Civil zwischen Azpeitia und Azkoitia; zwei Beamte getötet, mehrere verletzt.
- Olalde flieht aus Spanien nach Venezuela.
- Olalde kommt im Rahmen einer angeblichen mündlichen Asylvereinbarung zwischen Felipe González und Carlos Andrés Pérez in Venezuela an.
- Venezolanischer Oberster Gerichtshof lehnt Auslieferung ab und spricht Olalde aufgrund von Verfahrensfehlern die 'vollständige Freiheit' zu.
- Ein spanisches Gericht schlägt die Auslieferung Olaldes an die venezolanischen Behörden vor und verhindert so, dass die Entscheidung von 2003 rechtskräftig wird.
- Erdbeben erschüttert Venezuela. Olalde wird aus den Trümmern geborgen; Richter Francisco de Jorge weist das Verjährungsargument zurück und bestätigt den internationalen Haftbefehl.
- Richter Santiago Pedraz lässt die Strafanzeige von Dignidad y Justicia als Privatklage zu.
- Die Audiencia Nacional bestätigt, dass der Haftbefehl weiterhin gültig ist; Olaldes Anwalt hat die Entscheidung angefochten.
Die Erdbebenbilanz
Laut einem offiziellen Bericht, der auf Telegram vom Präsidenten der Nationalversammlung, Jorge Rodríguez, veröffentlicht wurde, liegt die Zahl der Todesopfer des Bebens bei 4.561, während die Zahl der Verletzten bei 16.740 bleibt. Aus Daten des portugiesischen Außenministeriums, die in einem Bericht zitiert werden, geht hervor, dass mindestens 114 portugiesische Staatsangehörige und Menschen portugiesischer Abstammung starben, 54 werden noch vermisst.
- Todesfälle gesamt
- 4561 Menschen
- Verletzte gesamt
- 16740 Menschen
- Tote portugiesische & lusodeszendente Staatsangehörige
- 114 Menschen
- Vermisste portugiesische & lusodeszendente Staatsangehörige
- 54 Menschen

