
Griechische Polizei durchsucht das Haus von Giorgos Mazonakis in Voula und untersucht acht beschlagnahmte Geräte
Die griechischen Behörden haben am Freitag eine zweite Durchsuchung des Hauses des verstorbenen Sängers Giorgos Mazonakis in Voula durchgeführt und dabei nach digitalen Beweisen gesucht, nachdem ein Gericht die Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses für acht Geräte genehmigt hatte.
Polizei durchsucht Wohnsitz in Voula nach digitalen Beweisen
Beamte der griechischen Polizei kehrten am Freitag, dem 2. Oktober 2026, in die Residenz von Giorgos Mazonakis in der Areos-Straße in Voula zurück, um das Anwesen ein zweites Mal zu durchsuchen. Der Einsatz begann am Morgen und dauerte zwei Stunden; geleitet wurde er von Beamten der Sicherheitsunterdirektion Athen gemeinsam mit einem Spezialteam der Direktion für Forensische Wissenschaften. Ein Justizbeamter begleitete die Polizeikräfte, um die Sicherung und Beschlagnahme digitaler Beweise im Inneren der Räumlichkeiten zu beaufsichtigen. Der mit der Todesermittlung befasste Untersuchungsrichter erließ die förmliche Anordnung, nachdem in den vergangenen Tagen neue Zeugenaussagen eingegangen waren. Die Behörden suchen in dem Haus nach ergänzenden digitalen Aufzeichnungen und elektronischen Daten, die zur Klärung der Kernfragen nach den genauen Umständen des Todes des Sängers beitragen könnten. Die Mutter des Künstlers, Kleio Mazonaki, blieb während der gesamten Dauer des Polizeieinsatzes im Haus.
Justizrat genehmigt Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses
Die Hausdurchsuchung fiel mit einer rechtlichen Entwicklung des Justizrats von Athen zusammen, der per förmlichem Beschluss die Genehmigung zur Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses für mehrere Geräte erteilte. Der Untersuchungsrichter hatte den förmlichen Antrag auf Zugang zu Telekommunikationsdaten gestellt und die zustimmende Empfehlung der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeholt. Im Rahmen der griechischen gesetzlichen Grenzen genehmigte das Gericht die Aufhebung für die gesetzlich zulässige Höchstdauer. Der genehmigte Überwachungszeitraum umfasst zwei Kalendermonate und reicht vom 11. Juli 2026 bis zum 10. September 2026. Dieser rechtliche Zeitraum erstreckt sich bis zum Tag unmittelbar nach dem Tod von Mazonakis und ermöglicht es den Forensikern, Anrufaufzeichnungen und in diesem Zeitraum ausgetauschte Nachrichten zu prüfen.
- Beginn des Zeitraums der Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses
- Giorgos Mazonakis stirbt in der Klinik in der Karneadou-Straße in Kolonaki
- Ende des Zeitraums der Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses
- Polizei führt zweistündige zweite Durchsuchung am Wohnsitz in Voula durch
Forensische Analyse der beschlagnahmten Geräte aus der Privatklinik
Die Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses umfasst acht konkrete Hardware-Geräte, die die Polizei zuvor bei Durchsuchungen vor Ort in einer privaten Arztpraxis in der Karneadou-Straße in Kolonaki beschlagnahmt hatte. Mazonakis starb am 9. September 2026 in dieser Klinik in Kolonaki, woraufhin die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich Beweise sicherten. Kriminaltechnische Labore untersuchen nun sechs Mobiltelefone, eine Computerfestplatte und ein externes USB-Speichergerät, die aus der Klinik stammen. Die sechs untersuchten Mobiltelefone gehören Mazonakis, zwei Ärzten, gegen die im Zusammenhang mit der Untersuchung förmliche Anklage erhoben wurde, zwei Kliniksekretärinnen und einer Pflegekraft. Technische Spezialisten extrahieren gespeicherte Nachrichten, Anrufprotokolle und digitale Dateien von diesen Geräten, um ein vollständiges Bild der Ereignisse vor dem Tod des Künstlers zu erstellen.
- Mobiltelefone
- 6 Geräte
- Festplatten
- 1 Geräte
- USB-Speichergeräte
- 1 Geräte
Rechtliche Vertretung und laufende Ermittlungen
Während Polizei und Justizbeamte die zweistündige Durchsuchung im Haus in Voula durchführten, unternahmen Familienmitglieder weitere rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Verfahren. Die Schwestern des Sängers, Maria Mazonaki und Vaso Mazonaki, besuchten die Kanzlei des Rechtsanwalts Charalampos Lykoudis in Athen, um die jüngsten Verfahrensentwicklungen zu besprechen. Der Untersuchungsrichter sammelt weiterhin Zeugenaussagen und wertet physische Beweise aus, um alle verfügbaren Informationen über den tödlichen Vorfall zusammenzutragen. Die Justizbehörden prüfen die physischen Befunde aus dem Haus in Voula gemeinsam mit den aus den Geräten der Klinik in Kolonaki extrahierten Daten. Das gesammelte digitale Material wird ausgewertet, während die Ermittler alle Fallbestandteile für die Gerichtsakte zusammentragen.


