Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Donnerstag, 22. Oktober 2026, einstimmig, dass das Verfahren nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstieß.
Der Gerichtshof ließ nur die Rüge der Befangenheit des Kassationshofs zu und wies die übrigen Beschwerden als offensichtlich unbegründet oder verspätet zurück.
Das Interview, das Richter Antonio Esposito am 5. August 2013 der Zeitung Il Mattino gab – vor der Hinterlegung der Urteilsgründe am 29. August –, begründete nach Auffassung des Gerichtshofs keine mangelnde Unparteilichkeit.
Berlusconi, der im Juni 2023 starb, legte die Beschwerde den meisten Berichten zufolge am 28. Dezember 2013 ein; seine Erben verfolgten sie nach seinem Tod weiter.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat befunden, dass das Verfahren, das zu Silvio Berlusconis Steuerverurteilung von 2013 führte, fair war. Das Urteil erging einstimmig und wurde am Donnerstag, 22. Oktober 2026, verkündet. Der Gerichtshof erklärte nur den Teil der Beschwerde für zulässig, der die Unparteilichkeit des Kassationshofs infrage stellte, und wies den Rest als unzulässig zurück. Berlusconi, ehemaliger Ministerpräsident und Gründer von Forza Italia, starb im Juni 2023; seine Erben führten den Fall nach seinem Tod in Straßburg weiter.
„Der Gerichtshof wies die übrigen Beschwerden von Herrn Berlusconi als offensichtlich unbegründet oder verspätet zurück.“
Dem Fall ging es um Fernsehrechte von Mediaset und um Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den Medienaktivitäten des Konzerns in den Jahren 2002 und 2003, wie ANSA berichtet. Der Kassationshof bestätigte die Verurteilung am 1. August 2013, womit sie rechtskräftig wurde. Die ursprüngliche Strafe von vier Jahren wurde auf ein Jahr reduziert, das Berlusconi durch gemeinnützige Arbeit ableistete. Das Urteil kostete ihn zudem seinen Senatssitz sowie das Recht, bis 2018 öffentliche Ämter zu bekleiden.
Berlusconi machte geltend, einer der Richter sei befangen gewesen. Er verwies auf ein Interview, das der Richter Antonio Esposito am 5. August 2013 der Zeitung Il Mattino gab – nach der Urteilsverkündung, aber bevor am 29. August die Urteilsgründe hinterlegt wurden. Der Beschwerdeführer erklärte, der Richter habe Kollegen beeinflussen wollen, indem er die Begründung vorab ausbreitete. Der Gerichtshof sah keinen objektiv gerechtfertigten Zweifel an der Unparteilichkeit, da die Entscheidung bereits vor dem Interview gefallen sei. Er stellte klar, dass er nicht darüber entscheide, ob Espositos Verhalten angemessen war oder disziplinarische Folgen haben müsse, sondern allein über dessen Auswirkung auf die Unparteilichkeit. Der Gerichtshof betonte jedoch, Richter müssten im Umgang mit der Presse äußerste Zurückhaltung wahren. Feindselige Äußerungen, die dem Richter zugeschrieben wurden und über die Gäste privater Abendessen sowie Beschäftigte eines Hotels auf Ischia berichteten, seien nicht ausreichend bewiesen. Der Gerichtshof befand zudem, die späteren juristischen Vorstöße des Richters spiegelten das feindselige Klima nach der Verurteilung wider, nicht eine bereits zuvor bestehende Voreingenommenheit.
Die Kette der Daten reicht vom Kassationsurteil im August 2013 bis zum Straßburger Urteil im Oktober 2026, dazwischen liegen die Beschwerde und ein Schritt aus dem Jahr 2021.
Die meisten Berichte nennen den 28. Dezember 2013 als Datum, an dem Berlusconi die Beschwerde einlegte. Il Fatto Quotidiano hingegen schreibt, sie sei 2014 eingereicht worden und der Gerichtshof habe sie im April 2021 angenommen, als er der damals von Mario Draghi geführten italienischen Regierung zehn Fragen zur Fairness des Verfahrens vorlegte. Nach Berlusconis Tod beschlossen seine Erben, den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof fortzuführen. Il Fatto Quotidiano schrieb, das Urteil beende die Hoffnungen der Familie, der Fall könne Berlusconi rehabilitieren und der Familie in den kommenden Monaten eine größere politische Rolle verschaffen.Pollar ist kostenlos und ohne Werbung im Text. Getragen wird es von seinen Mitgliedern.
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Der Straßburger Gerichtshof entschied einstimmig, dass die Steuerverurteilung von 2013 nicht unfair war, und erklärte nur die Rüge der Befangenheit des Kassationshofs für zulässig. Berlusconi starb 2023, seine Erben führten den Fall weiter.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Fanpage, il Giornale.it, Rai news und weiteren Medien. Veröffentlicht .