Polen plant 880 km mehr Mautstraßen im e-TOLL-System, Regeln ab März 2027
Eine Verordnungsvorlage des Infrastrukturministeriums würde rund 880 km Autobahnen, Schnellstraßen und Landesstraßen in das e-TOLL-System aufnehmen. Der Ministerrat soll den Entwurf im vierten Quartal 2026 verabschieden, die Regeln sollen am 16. März 2027 in Kraft treten.
Die Verordnungsvorlage
Das Infrastrukturministerium hat eine Verordnungsvorlage erarbeitet, die das e-TOLL-System um rund 880 km Autobahnen, Schnellstraßen und Landesstraßen erweitern würde, wie aus den Annahmen des Projekts hervorgeht. Derzeit werden auf etwa 5.870 km Straßen elektronische Mautgebühren erhoben; nach der geplanten Erweiterung würde das Netz auf rund 6.750 km wachsen. Das Ministerium erklärt, der Ausbau sei Teil der staatlichen Verkehrspolitik, und die zusätzlichen Gebühreneinnahmen sollen dem Krajowy Fundusz Drogowy (Nationaler Straßenfonds) zufließen, der Straßeninvestitionen finanziert. Die Autoren des Projekts argumentieren zudem, die Erweiterung solle helfen, Verkehrsströme zu optimieren und den Straßen- und Schienenverkehr auszubalancieren.
- Vor der Erweiterung im Februar 2026
- 5225 km
- Nach der Erweiterung im Februar 2026
- 5870 km
- Nach der geplanten Erweiterung
- 6750 km
Der Zeitplan
Der Entwurf soll im vierten Quartal 2026 vom Ministerrat verabschiedet werden. Dem Zeitplan zufolge würden die neuen Regeln am 16. März 2027 in Kraft treten. Die Berichterstattung über den Entwurf wurde am 12. Oktober 2026 veröffentlicht; genauere Angaben zum Verabschiedungsdatum enthalten die Artikel nicht.
- Erweiterung um rund 645 km tritt in Kraft, Sätze steigen um 40-42 % für schwere Fahrzeuge und Busse
- Verordnungsentwurf des Ministeriums für weitere 880 km Straßen wird bekannt
- Verabschiedung des Entwurfs durch den Ministerrat geplant
- Geplantes Inkrafttreten der neuen Regeln
Die vorherige Erweiterung
Die letzte Erweiterung trat am 1. Februar 2026 in Kraft und fügte rund 645 km Strecken hinzu, wodurch das Netz von etwa 5.225 km auf knapp 5.870 km wuchs. Zugleich stiegen die Mautsätze für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und für Busse je nach Fahrzeugkategorie um 40 bis 42 %. Die Gesetzesfolgenabschätzung zu dieser Verordnung erwartete für 2026 e-TOLL-Einnahmen von knapp 6,6 Milliarden Złoty. Damals wurden als Ziele genannt, die Einnahmen des Nationalen Straßenfonds zu erhöhen und die Gebühren an das Niveau in anderen europäischen Ländern anzunähern. Zu den von der Februar-Erweiterung erfassten Abschnitten gehören ein Teil der Autobahn A2 zwischen Kałuszyn und Siedlce, die Schnellstraßen S1, S3, S5, S7, S11, S12, S14, S16, S17, S52 und S61 sowie ausgewählte Landesstraßen DK8, DK12, DK50 und DK91.


