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Regierung·vorgestern

Deutsches Gericht verurteilt Rechtsextremisten zu drei Jahren Haft wegen Darknet-Todeslisten gegen Merkel und Scholz

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach den 50-Jährigen der Terrorismusfinanzierung und der Anleitung zum Bombenbau schuldig, nachdem er eine Plattform betrieben hatte, die zur Ermordung öffentlicher Persönlichkeiten aufrief.

Ein 50-jähriger Mann aus Dortmund wurde am Freitag vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er eine Darknet-Plattform betrieben hatte, die zur Ermordung deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Wissenschaftler aufrief. Der als Rechtsextremist und Informatiker beschriebene Deutsch-Pole wurde der Terrorismusfinanzierung, der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat und der Anleitung zur illegalen Herstellung von Molotowcocktails und Sprengvorrichtungen für schuldig befunden.

Die Plattform

Zwischen Mai und November 2025 betrieb der Angeklagte eine anonyme Darknet-Seite, die er „Assassination Politics“ nannte. Darauf veröffentlichte er Todeslisten prominenter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter die ehemaligen Bundeskanzler Angela Merkel (CDU) und Olaf Scholz (SPD). Die Listen wurden von persönlichen Daten der potenziellen Opfer und Anleitungen zum Bombenbau begleitet. Das Bundeskriminalamt (BKA) stellte die Seite schließlich ab.

Fallchronologie
  1. Plattform 'Assassination Politics' im Darknet gestartet
  2. Betrieb der Plattform eingestellt
  3. Angeklagter zu drei Jahren Haft verurteilt

Die Plattform sammelte auch Spenden in Kryptowährungen, die als Kopfgeld für die Durchführung der Morde ausgelobt werden sollten. Nach Angaben des Gerichts wurden solche Zahlungen jedoch nicht geleistet. Die Bundesanwaltschaft argumentierte, der Angeklagte habe die freiheitlich demokratische Grundordnung Deutschlands destabilisieren wollen, indem er zu Angriffen auf bekannte Politiker anstiftete.

Das Gericht befand den Angeklagten der Terrorismusfinanzierung, der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat und der Anleitung zur illegalen Herstellung von Molotowcocktails und Sprengvorrichtungen für schuldig.

Gerichtssprecher

Der Prozess

Während des Prozesses gab der Angeklagte zu, die Darknet-Seite eingerichtet und betrieben zu haben, stellte sich jedoch als Opfer der Justiz dar. Die Bundesanwaltschaft hatte eine fünfjährige Haftstrafe gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Das Gericht verhängte zudem ein dreijähriges Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Bundesanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Düsseldorf

4 Quellen

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