
Deutschland verhaftet Iraker wegen Verdacht auf IS-Anschlagsplanung auf Bremer Kirche
Bundespolizei nahm den 24-jährigen Gailan Al-M. in Brandenburg fest, nachdem Ermittler festgestellt hatten, dass er eine Schusswaffe beschafft und eine Kirche in Bremen als erstes Ziel für den Islamischen Staat ausgekundschaftet hatte.
Festnahme in Brandenburg
Am 17. September 2026 nahmen Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) und der Bundespolizei den 24-jährigen irakischen Staatsangehörigen Gailan Al-M. im Landkreis Barnim in Brandenburg fest. Die Gemeinde liegt nordöstlich von Berlin, wo Bundes-Spezialeinheiten die koordinierte morgendliche Festnahme durchführten. Die Aktion erfolgte auf Grundlage eines bundesweiten Haftbefehls, der am 8. September 2026 von einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erlassen worden war. Nach seiner Festnahme überstellten die Strafverfolgungsbeamten den Verdächtigen direkt nach Karlsruhe, um vor dem Bundesgericht zu erscheinen. Der zuständige Ermittlungsrichter eröffnete den Haftbefehl förmlich und ordnete die Untersuchungshaft für Gailan Al-M. an, bis die Bundesanwaltschaft eine formelle Anklage erhebt.
Plan für einen Anschlag auf eine Bremer Kirche
Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft bekennt sich Gailan Al-M. zur radikalislamischen Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat. Die Ermittler stellten fest, dass der Verdächtige im Frühjahr 2025 begann, konkrete operative Pläne für bewaffnete Angriffe auf Menschen, die er als Ungläubige betrachtet, zu entwickeln. Zur Umsetzung dieser Pläne beschaffte sich Gailan Al-M. über illegale Kanäle eine funktionsfähige Schusswaffe. Außerdem führte er eine Erkundung vor Ort einer Kirche in der norddeutschen Stadt Bremen durch. Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass die Bremer Kirche als erstes Ziel einer geplanten Serie koordinierter gewalttätiger Anschläge in ganz Deutschland ausgewählt worden sei.
Gescheiterte Rekrutierung und formelle Anklage
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erhob formelle Anklage gegen Gailan Al-M. wegen drei Straftatbeständen nach deutschem Recht. Die Anklage umfasst die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstöße gegen das Waffengesetz. Die Ermittlungen ergaben, dass der Verdächtige aktiv versuchte, Gleichgesinnte anzuwerben, um eine bewaffnete extremistische Zelle zu bilden. Gailan Al-M. gelang es, einen Komplizen zu gewinnen, der weiterhin unbekannt ist, während die Ermittler seinen Aufenthaltsort verfolgen. Seine Bemühungen, die Zelle zu erweitern, scheiterten jedoch, als andere Kandidaten die Rekrutierung ablehnten, sodass das Netzwerk nur aus zwei Mitgliedern bestand und die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchter Gründung erhob.
Die Anwerbung weiterer Personen scheiterte.
- Gailan Al-M. plant Anschläge gegen Ungläubige, beschafft eine Schusswaffe und kundschaftet eine Kirche in Bremen aus.
- Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erlässt einen Haftbefehl gegen Gailan Al-M.
- Bundespolizei nimmt den Verdächtigen in Barnim fest, und ein Richter ordnet Untersuchungshaft in Karlsruhe an.
Nationale Sicherheitsmaßnahmen und extremistische Bedrohung
Die Festnahme in Brandenburg fällt mit jüngsten Anti-Terror-Operationen und Gesetzesänderungen in ganz Deutschland zusammen. Bereits in derselben Woche verabschiedete das Bundeskabinett ein Gesetzespaket zur Stärkung des Schutzes vor islamistischem Terrorismus. Diese politische Initiative war eine Reaktion auf einen Fahrzeug-Attacke in Berlin im Juli, bei der ein 21-jähriger Islamist während einer LGBT+-Demonstration in eine Menschenmenge in einem Park fuhr, eine Frau tötete und 31 weitere verletzte. Ende Juni führten die Bundesbehörden außerdem länderübergreifende Razzien gegen fünf mutmaßliche IS-Mitglieder in drei Bundesländern durch, die ins Land eingereist waren, um Verbindungen zu europäischen Operateuren aufzunehmen. IS-Zellen sind auch international weiter aktiv, unter anderem in Südsyrien, wo am 17. September 2026 drei Sicherheitsbeamte in Daraa bei dem Versuch, Mitglieder der Gruppe festzunehmen, getötet wurden.


