
Deutscher Bundestag streicht 65-Prozent-Ökovorgabe für Heizungen, erlaubt neue Öl- und Gasheizungen ab 2029 mit steigender Biokraftstoffquote
Der Bundestag stimmte am Freitag mit 322 zu 272 Stimmen für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, strich die Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, und erlaubt wieder den Einbau reiner Gas- und Ölheizungen.
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, dem letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause, eine umfassende Überarbeitung des Heizungsgesetzes verabschiedet. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModB) wurde in einer namentlichen Abstimmung mit 322 Ja-Stimmen und 272 Nein-Stimmen angenommen, getragen von der regierenden CDU/CSU-SPD-Koalition und abgelehnt von AfD, Grünen und Linken.
Ende der 65-Prozent-Regel
Der zentrale Pfeiler des bisherigen Gesetzes, Paragraph 71 mit seiner Vorgabe, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wurde gestrichen. Diese Regel galt seit ihrem Inkrafttreten 2024 für Neubauten in Neubaugebieten, mit längeren Übergangsfristen für Bestandsgebäude. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte die alte Regelung als „Wärmepumpenpflicht“ bezeichnet. Das neue Gesetz stellt nach Angaben der Regierung wieder die Technologieoffenheit her: Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridmodellen und Biomasseheizungen können Hausbesitzer wieder neue Gas- und Ölheizungen einbauen.
Der Eigentümer hat wieder die Freiheit zu entscheiden, welche Heizungsoption er wählen möchte.
Die Bio-Leiter und die Grüngasquote
Neu installierte Gas- und Ölheizungen werden einer steigenden Pflicht zur Beimischung klimaneutraler Brennstoffe unterliegen – ein Mechanismus, den das Gesetz als „Bio-Leiter“ bezeichnet. Ab dem 1. Januar 2029 müssen mindestens 10 Prozent des Brennstoffs klimafreundlich sein, ab Januar 2030 steigt der Anteil auf 15 Prozent, ab Januar 2035 auf 30 Prozent und ab Januar 2040 auf 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine separate Grüngasquote von bis zu 1 Prozent gelten, wobei die Einzelheiten noch unklar sind. Das bisherige Verbot, fossile Heizungen über 2045 hinaus zu betreiben, wurde aufgehoben; stattdessen muss die Bundesregierung bis Anfang Dezember einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen, um sicherzustellen, dass Heizbrennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sind.
- Mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe für neue Gas- und Ölheizungen erforderlich.
- Mindestanteil steigt auf 15 %.
- Mindestanteil steigt auf 30 %.
- Mindestanteil steigt auf 60 %.
Kostenbeteiligung und Förderreform
Um der Befürchtung entgegenzuwirken, dass Vermieter günstige Gasheizungen einbauen und die steigenden Kosten auf die Mieter abwälzen, einigte sich die Koalition darauf, die Kostenrisiken für Netzentgelte, CO₂-Bepreisung und Biogas gleichmäßig zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages verabschiedete am Mittwoch einen neuen Förderrahmen für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen, der sofort in Kraft tritt. Er bringt insgesamt Einsparungen, begünstigt aber stärker selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro. Trotz der Kürzungen sind bis 2030 rund 44 Milliarden Euro für Gebäudeenergieeffizienz-Förderungen vorgesehen.
Opposition und rechtliche Hürden
Die Linke scheiterte am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch, die Abstimmung zu blockieren, mit der Begründung, die Abgeordneten seien über die Klimaauswirkungen der Änderungen unzureichend informiert worden. Das Gericht wies diese Klage am Donnerstag zurück. Oppositionsparteien kritisierten den Gesetzentwurf als praktisch kaum umsetzbar und versuchten, die Abstimmung bis nach der Sommerpause zu verschieben. Umweltverbände warnten vor einem Rückschlag für den Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter. Der Bundesrat hatte bereits im Juni Kritik geäußert und drängt auf eine Opt-out-Klausel, die es einzelnen Bundesländern erlaubt, strengere Regeln zu erlassen, da mehrere Länder eine Klimaneutralität vor 2045 anstreben. Weitere rechtliche Anfechtungen der Änderungen werden erwartet.
Die Bürokratisierung im Heizungskeller muss ein Ende haben.
Was sich für Haushalte ändert
Hausbesitzer mit einer funktionierenden Gas- oder Ölheizung können diese nun länger als bisher erlaubt weiterbetreiben. Sie sollten sich jedoch auf steigende Energiekosten einstellen, da der CO₂-Preis in den kommenden Jahren steigt und die Gasnetzgebühren steigen, wenn weniger Kunden das Netz nutzen. Internationale Konflikte könnten die Öl- und Gaspreise zudem stark in die Höhe treiben. Die Regierung betont, dass die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben werde, räumt aber ein, dass die Investitionen unter den alten Regeln zögerlich gewesen seien.


