
Deutschlands Justizministerin schlägt Verlängerung der Verjährungsfrist für Vergewaltigung auf 20 Jahre und Einführung des „Nur Ja heißt Ja“-Prinzips vor
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig forderte vor der Konferenz der Landesjustizminister in Hamburg eine Verdoppelung der Verjährungsfrist und eine Verschiebung des rechtlichen Standards von „Nein heißt Nein“ zu „Nur Ja heißt Ja“.
Der zweigleisige Vorschlag der Ministerin
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legte in Interviews, die am 11. Juni 2026 veröffentlicht wurden, einen Plan zur Überarbeitung des deutschen Sexualstrafrechts vor, im Vorfeld der Konferenz der Landesjustizminister in Hamburg. Sie möchte die Verjährungsfrist für Vergewaltigung von fünf auf zwanzig Jahre verlängern und argumentiert, dass die derzeitige Frist für Opfer, die oft Jahre oder Jahrzehnte brauchen, bevor sie Anzeige erstatten können, zu kurz sei. Die zweite Säule ihres Vorschlags ist eine Abkehr vom bestehenden „Nein heißt Nein“-Prinzip hin zu einem zustimmungsbasierten „Nur Ja heißt Ja“-Standard, der jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung strafbar machen würde.
Eine 5-jährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz. Meiner Ansicht nach wären 20 Jahre angemessen – wie bei vergleichbar schweren Straftaten. Wir wollen dies so schnell wie möglich anpassen.
Der aktuelle Rechtsstandard und seine Kritiker
Deutschland wendet das „Nein heißt Nein“-Prinzip seit November 2016 an. In diesem Rahmen ist eine sexuelle Handlung strafbar, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person, ausgedrückt durch Worte oder Abwehrbewegungen, vorgenommen wird. Vor 2016 verlangte das Gesetz in der Regel, dass das Opfer physischen Widerstand geleistet hat oder der Täter Gewalt oder Drohungen eingesetzt hat. Hubig bezeichnete die Reform von 2016 als wichtigen Schritt, sagte aber, die Zeit sei nun reif für den nächsten. Sie verwies auf andere europäische Länder, die bereits zustimmungsbasierte Gesetze verabschiedet haben, darunter Spanien, Frankreich und Schweden. Frankreich führte das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Oktober 2025 ein.
Viele europäische Staaten haben diese Lösung bereits – und sie funktioniert. Ich sehe darin ein Vorbild.
Ein CDU-Minister bricht mit der Linie beim Konsensprinzip
Ein bemerkenswertes Signal kam von Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU), der der Welt sagte, dass sein Bundesland den „Ja heißt Ja“-Ansatz unterstützt. Er sagte, die derzeitige Rechtslage führe dazu, dass viele Täter nicht verurteilt würden, und nannte es ein strukturelles Problem zu Lasten von Frauen, das gesetzgeberisch angegangen werden müsse. Heinz‘ Haltung markiert das erste Mal, dass ein CDU-Minister auf Landesebene öffentlich das zustimmungsbasierte Modell unterstützt, das bis dahin hauptsächlich von Grünen und SPD im Bundestag befürwortet wurde.
„Ja heißt Ja“ ist der richtige Weg, um Frauen endlich besser zu schützen.
Skepsis aus der Koalition
Trotz Heinz‘ Unterstützung gibt es weiterhin Widerstand innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU) sagte der Rheinischen Post, dass er eine längere Verjährungsfrist für sinnvoll halte, das Konsensprinzip jedoch aus Beweisgründen ablehne. Er argumentierte, dass Sexualstraftaten fast immer ohne Zeugen stattfänden und dass die Verlagerung der Beweislast vom Nachweis des Widerstands zum Nachweis der ausdrücklichen Zustimmung die Ermittlungsrealität strukturell nicht verändere. Krings warnte davor, dass das Konsensmodell bei Opfern Hoffnungen wecke, die die polizeilichen Ermittlungen in der Praxis nicht erfüllen könnten.
Das Konsensprinzip weckt bei Betroffenen Hoffnungen auf eine bessere Strafverfolgung, die in der Realität polizeilicher Ermittlungen nicht erfüllt werden können.
Politische Arithmetik und nächste Schritte
Die Grünen hatten bereits einen ähnlichen Vorschlag im Bundestag eingebracht, der an den Ausschuss überwiesen wurde. SPD-Abgeordnete haben sich offen gezeigt, während AfD-Politiker neben Teilen der Union Skepsis geäußert haben. Die Konferenz der Landesjustizminister in Hamburg, die am 11. Juni begann, soll als Forum für die Debatte dienen, obwohl jede Gesetzesänderung das Bundesparlament passieren müsste. Hubig sagte, die Verlängerung der Verjährungsfrist solle so schnell wie möglich angepasst werden.
- Deutschland führt das „Nein heißt Nein“-Prinzip ein und ersetzt die Anforderung von physischem Widerstand oder Gewalt.
- Frankreich führt das zustimmungsbasierte Sexualstrafrecht „Nur Ja heißt Ja“ ein.
- Die Grünen bringen den Vorschlag „Nur Ja heißt Ja“ im Bundestag ein; an den Ausschuss überwiesen.
- Justizministerin Hubig schlägt eine 20-jährige Verjährungsfrist und eine Konsensreform vor der Hamburger Konferenz vor.


