
Deutscher katholischer Priester Andreas Unfried tritt nach 37 Jahren zurück, um zu heiraten
Andreas Unfried ist von seiner Stelle in der Pfarrei St. Ursula in Oberursel zurückgetreten und hat dem Bischof von Limburg mitgeteilt, dass er seine langjährige heimliche Partnerin heiraten wird.
Rücktritt nach Jahrzehnten im Priesteramt
Der katholische Pfarrer Andreas Unfried ist nach 37 Jahren Dienst von seiner Position zurückgetreten, um seine langjährige Partnerin zu heiraten. Der 1963 geborene Unfried gab seinen Abschied in einem offenen Brief bekannt, der auf der Website der katholischen Pfarrei St. Ursula veröffentlicht wurde, die Oberursel und Steinbach im Taunus (Hessen) umfasst. Seinen sofortigen Rückzug aus dem aktiven Dienst teilte er direkt Georg Bätzing, dem Bischof von Limburg, mit. In seinem Brief an die Gemeindemitglieder offenbarte Unfried, dass er viele Jahre lang eine geheime Beziehung geführt habe und entschieden habe, dass der Moment gekommen sei, einen neuen Weg in seinem Privatleben zu gehen.
Seit vielen Jahren lebe ich heimlich die Beziehung zu meiner großen Liebe. Jetzt spüre ich, dass die Zeit gekommen ist, dieser zweiten Berufung nachzukommen.
Zölibatsverpflichtungen und persönliches Eingeständnis
Unfried sprach die Anforderung des obligatorischen Zölibats in der römisch-katholischen Kirche an, die geweihte Priester verpflichtet, unverheiratet zu bleiben und sexuelle Enthaltsamkeit zu üben. Er erklärte, dass er zwar im Laufe seiner Karriere aufrichtig versucht habe, die Regeln des Priesteramtes einzuhalten, letztlich aber die Zölibatsforderung der Kirche nicht erfüllen könne. Unfried merkte an, dass seine Partnerin in den Ruhestand trete, was seinen Zeitplan beeinflusste, sein Leben neu auszurichten und ihre Beziehung zu formalisieren. Er räumte auch ein, dass der Rücktritt nach kanonischem Recht zu seiner Suspension von den priesterlichen Pflichten führen werde.
Es war mir immer klar, dass die katholische Kirche für die Ausübung des Priesteramts den Zölibat verlangt. Ich habe dies auch nach Kräften versucht zu leben, muss aber anerkennen, dass ich dieses Charisma nicht wirklich in mir trage.
Reaktionen aus der Diözese und der Leitung
Die Kirchenleitung der Diözese Limburg reagierte auf die Ankündigung nach Veröffentlichung des Briefes. Der Domkapitular Georg Franz erklärte gegenüber der regionalen Zeitung Hofheim News, dass die Entwicklung ohne vorherige Warnung sowohl für die Diözesanbehörden als auch für die Gemeindemitglieder kam. Franz erläuterte, dass die Nachricht zwar schwierig für die katholische Gemeinschaft vor Ort sei, die persönliche Entscheidung des Priesters jedoch Anerkennung und Respekt von den Kirchenmitgliedern erfordere. Unfried bemerkte, dass Bischof Bätzing auf die Entscheidung zurückzutreten mit Wertschätzung und konstruktivem Verhalten reagiert habe.
Die Situation ist für die Pfarrei und das Bistum schmerzlich, da sie auch so unerwartet kommt. Seine Entscheidung für einen anderen Lebensweg gilt es jedoch zu respektieren.
Übergang und zukünftiger Abschied von der Pfarrei
Unfried leitete 16 Jahre lang die Gemeinde St. Ursula, nachdem er 1989 im Limburger Dom zum Priester geweiht worden war. In seinem Abschiedsbrief dankte er seinem Seelsorgeteam und der Gemeinde für die Zusammenarbeit über fast vier Jahrzehnte kirchlicher Arbeit. Er merkte an, dass er vor der öffentlichen Ankündigung nur einen sehr kleinen Kreis von Menschen informiert hatte, und erkannte die emotionale Belastung für diejenigen an, die davon wussten. Unfried bat die Gemeindemitglieder, seine Privatsphäre zu respektieren, indem sie während der Übergangszeit keine sofortigen Antworten auf Telefonanrufe oder E-Mails erwarten. Ein Pfarrverwalter wird ernannt, um die Gemeinde während der Vakanz zu leiten, und Unfried plant, in den kommenden Monaten, sobald sich die örtlichen Gegebenheiten beruhigt haben, einen formellen persönlichen Abschied mit den Kirchenmitgliedern zu halten.
- Andreas Unfried wird geboren
- Zum katholischen Priester im Limburger Dom geweiht
- Gibt den Rücktritt vom Priesteramt in einem offenen Brief an die Gemeindemitglieder bekannt

