Deutsche Arbeitgeber zahlten 2025 85,6 Milliarden Euro Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Die Ausgaben für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stiegen 2025 auf 85,6 Milliarden Euro, angetrieben durch höhere Löhne, krankheitsbedingte Fehlzeiten nach der Pandemie und die digitale Meldepflicht.
Aufschlüsselung der Ausgaben und Treiber
Laut einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zahlten deutsche Unternehmen im Jahr 2025 insgesamt 85,6 Milliarden Euro Lohnfortzahlung an krankgeschriebene Mitarbeiter. Das entspricht einem Anstieg gegenüber 81,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die nominalen Ausgaben für die Lohnfortzahlung haben sich in den letzten fünfzehn Jahren mehr als verdoppelt.
Mit insgesamt 85,6 Milliarden Euro haben sich die nominalen Ausgaben für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall innerhalb von eineinhalb Jahrzehnten mehr als verdoppelt.
Die Gesamtausgabenberechnung basiert auf Daten des Bundesministeriums für Arbeit zum Sozialbudget. Das Ministerium meldete für 2025 Bruttolöhne in Höhe von 72,5 Milliarden Euro, die während Krankheit und Mutterschutz gezahlt wurden. Zu diesem Basiswert addierte das IW geschätzte 13,1 Milliarden Euro an Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, die mit einem statistischen Modell berechnet wurden.
- 2024
- 81.2 Mrd. €
- 2025
- 85.6 Mrd. €
Digitale Meldung und Fehlzeitenstatistik
Das IW führte die steigenden Kosten auf mehrere Faktoren auf dem deutschen Arbeitsmarkt zurück. Regelmäßige Lohnerhöhungen heben automatisch die gesetzlichen Kosten der Lohnfortzahlung an, während die Gesamtbeschäftigungszahlen weiterhin hoch sind. Zudem liegen die allgemeinen Krankenstandsquoten weiterhin über dem Niveau vor der Coronavirus-Pandemie.
- Bruttolöhne (Arbeitsministerium)
- 72.5 Mrd. €
- Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge (IW-Schätzung)
- 13.1 Mrd. €
Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Jahr 2022 veränderte die Erfassung von Krankschreibungen. Im digitalen System reichen Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern keine Papierbescheinigungen mehr ein, was die Zahl verlorener Meldungen reduziert. Diese Verfahrensänderung führte zu einem statistisch signifikanten Anstieg der erfassten Fehltage. Das Institut stellte fest, dass vor 2022 einige kranke Mitarbeiter zu Hause blieben, ohne eine formelle ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn ihr Arbeitgeber dies tolerierte, sodass diese Tage in früheren offiziellen Lohnfortzahlungsstatistiken nicht erfasst wurden.
Belegschaftsdemografie und Krankheitsdauer
Veränderungen in der Belegschaftsdemografie und der Zusammensetzung der Diagnosen haben die durchschnittlichen Genesungszeiten verlängert. Eine alternde Belegschaft und eine erhöhte Inzidenz psychischer Erkrankungen haben zu längeren individuellen Fehlzeiten beigetragen.
Obwohl der Anteil an allen Fällen knapp fünf Prozent beträgt, entfallen auf sie rund 13 Prozent aller Fehltage, da die Genesung in der Regel länger dauert.
Nach deutschem Arbeitsrecht sind Arbeitgeber verpflichtet, für eine einzelne Erkrankung innerhalb eines Kalenderjahres bis zu sechs Wochen das reguläre Gehalt weiterzuzahlen. Erhält ein Arbeitnehmer eine Krankschreibung mit einer neuen und eigenständigen medizinischen Diagnose, beginnt ein separater Sechs-Wochen-Zahlungszeitraum. Bei Erkrankungen, die über die gesetzliche Sechs-Wochen-Grenze hinausgehen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Zahlungsverantwortung durch Krankengeld.
Bewertung der Regelungen zur ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Tag
Das Institut der deutschen Wirtschaft bewertete vorgeschlagene gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmer verpflichten würden, ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Das Forschungspapier äußerte sich zurückhaltend hinsichtlich der Wirksamkeit und der betrieblichen Umsetzung einer solchen Verpflichtung.
Die Studie kam zu dem Schluss, dass Unternehmen die Anforderungen an eine Bescheinigung ab dem ersten Tag wahrscheinlich nicht einheitlich anwenden werden. Die Umsetzung strenger Einreichungspflichten schafft zusätzliche Verwaltungsarbeit für die Personalabteilungen der Unternehmen. Darüber hinaus stellten die Forscher des Instituts fest, dass die Durchsetzung strenger Bescheinigungsregeln das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern und Arbeitgebern am Arbeitsplatz unnötig belasten könnte.


