
Sieben Brandenburger Landkreise verbieten Wasserentnahme – Potsdam bereitet Verbot vor
Sieben Landkreise und eine kreisfreie Stadt in Brandenburg haben die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Seen eingeschränkt. Die Landeshauptstadt Potsdam bereitet ein eigenes Verbot vor, Cottbus prüft die Lage.
Verschärfte Auflagen im ganzen Land
Sieben der 14 Brandenburger Landkreise haben nach Informationen des Tagesspiegel und der WELT nun Regeln erlassen, die die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern einschränken oder verbieten. Die Stadt Brandenburg an der Havel zog am Dienstag, dem 14. Juli, nach und untersagte bis zum 31. August das Pumpen oder Ableiten von Wasser aus Flüssen, Seen, Teichen und Gräben. Die Bewässerung privater Gärten und Grünflächen mit Grundwasser ist nur zwischen 18:00 und 08:00 Uhr erlaubt.
Die Stadt begründete den Schritt mit „anhaltender Trockenheit, unterdurchschnittlichen Niederschlägen – trotz vereinzelter heftiger Regenfälle – sowie überdurchschnittlichen Temperaturen und wiederkehrenden Hitzewellen“.
Anhaltende Trockenheit, unterdurchschnittliche Niederschläge – trotz vereinzelter heftiger Regenfälle – sowie überdurchschnittliche Temperaturen und wiederkehrende Hitzewellen.
Havelland und Potsdam-Mittelmark verschärfen Regeln
Im Havelland trat am Montag, dem 13. Juli, ein Verbot in Kraft, das bis zum 30. September gilt. Der Landkreis verwies auf extrem sinkende Abflüsse an der Havel und ihren Nebenflüssen. Die Entnahme von Oberflächenwasser mit Pumpen oder Ableitungen ist untersagt; die Grundwasserbewässerung, auch aus dem Trinkwassernetz, ist nur zwischen 18:00 und 10:00 Uhr erlaubt.
Potsdam-Mittelmark hat seit dem 19. Juni ein Verbot, das ebenfalls bis zum 30. September gilt. Das Pumpen aus Flüssen, Bächen und Seen ist verboten, und private Brunnen dürfen nur zwischen 20:00 und 08:00 Uhr zur Bewässerung genutzt werden.
Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und länger bestehende Verbote
Elbe-Elster verhängte sein Verbot am 2. Juli für Flüsse und Bäche bis auf Weiteres. Der Landkreis warnte, dass die Wasserstände vielerorts so weit gesunken seien, dass lebenswichtige Lebensräume für Fische, Kleintiere und Wasserpflanzen gefährdet seien.
Die Wasserstände sind vielerorts so weit gesunken, dass lebenswichtige Lebensräume für Fische, Kleintiere und Wasserpflanzen gefährdet sind.
Oberspreewald-Lausitz hält seit Juni 2025 ein Pumpverbot für das Einzugsgebiet der Mittleren Spree und der Schwarzen Elster aufrecht. Ursprünglich zeitlich befristet für die Mittlere Spree, wurde die Einschränkung im Juli 2025 auf 24 Stunden ausgeweitet. Drei weitere Landkreise – Oder-Spree (lokal für die Kageler Seenplatte seit 2022), Barnim (seit 2020) und Märkisch-Oderland (seit 2020, mit Ausnahmen für Mengen unter 10 Litern pro Person und Tag sowie für die Brandbekämpfung) – haben seit langem Beschränkungen.
Landeshauptstadt und Cottbus in Alarmbereitschaft
Potsdam hat noch kein Entnahmeverbot, aber eine Stadtsprecherin bestätigte, dass ein solches in Vorbereitung sei. Cottbus beobachtet die Entwicklung und schließt nicht aus, in naher Zukunft zumindest ein vorübergehendes Verbot zu erlassen. Die Häufung neuer Einschränkungen erfolgt in einem Sommer, der in Ostdeutschland von hoher Verdunstung, niedrigen Flussabflüssen und wiederholten Hitzeperioden geprägt ist.
- Barnim und Märkisch-Oderland verhängen Verbote der Oberflächenwasserentnahme.
- Oder-Spree verhängt ein lokales Verbot für die Kageler Seenplatte.
- Oberspreewald-Lausitz verbietet Pumpen für das Einzugsgebiet der Mittleren Spree und der Schwarzen Elster.
- Oberspreewald-Lausitz weitet die Einschränkung für die Mittlere Spree auf 24 Stunden aus.
- Potsdam-Mittelmark verbietet Pumpen aus Flüssen, Bächen und Seen bis zum 30. September.
- Elbe-Elster verbietet Entnahme aus Flüssen und Bächen bis auf Weiteres.
- Havelland verbietet Oberflächenwasserentnahme bis zum 30. September.
- Brandenburg an der Havel verbietet Entnahme bis zum 31. August; Potsdam bereitet Verbot vor.

