Pariser Gericht stellt fest: Vincent Bolloré kontrolliert Vivendi nicht – Klagen von Minderheitsaktionären abgewiesen
Das Pariser Berufungsgericht entschied am 8. Juli 2026, dass Vincent Bolloré und seine Holdinggesellschaft keine Kontrolle über Vivendi ausüben, und beseitigte damit die Aussicht auf ein Pflichtangebot, das Analysten auf 6 bis 9 Milliarden Euro geschätzt hatten.
Das Urteil
Das Pariser Berufungsgericht wies am Mittwoch alle von dem Minderheitsaktionärsfonds CIAM erhobenen Klagen ab und entschied, dass Vincent Bolloré und die Bolloré SE zum Zeitpunkt der Aufspaltung von Vivendi im Jahr 2024 keine Kontrolle über Vivendi ausübten. Das Gericht stellte fest, dass eine Kontrolle entgegen den Behauptungen von CIAM nicht bestand.
alle von CIAM erhobenen Klagen
Hintergrund des Streits
Der Fall geht auf die Aufspaltung von Vivendi in vier separate Einheiten Ende 2024 zurück. CIAM, ein aktivistischer Fonds, argumentierte, dass die Familie Bolloré den Mischkonzern effektiv kontrollierte, obwohl sie nur 29,9 % der Anteile hielt, knapp unter der 30-Prozent-Schwelle, die nach französischem Recht ein Pflichtangebot auslöst. Ein früheres Berufungsgericht hatte Bolloré angewiesen, ein Übernahmeangebot zu starten, das Analysten auf 6 bis 9 Milliarden Euro schätzten, aber das oberste Zivilgericht Frankreichs hob dieses Urteil im November 2025 auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück.
Marktreaktion
Die Aktien von Vivendi fielen am Tag des Urteils um 10 % auf 09:00 Uhr GMT, da die Entscheidung die unmittelbare Aussicht auf einen Barkauf für Minderheitsaktionäre beseitigte. Die frühere Kaufanordnung war von Anlegern als potenzieller Glücksfall angesehen worden.
Was das Urteil bedeutet
Die Entscheidung ist ein rechtlicher Sieg für Vincent Bolloré, der sich mit CIAM über die Struktur seines Medien- und Unterhaltungsimperiums gestritten hat. Vorerst ist die Gefahr einer erzwungenen milliardenschweren Auszahlung gebannt. Der langwierige Streit ist möglicherweise noch nicht beendet, da CIAM möglicherweise weitere Rechtsmittel einlegen kann.
- Vivendi schließt Aufspaltung in vier Einheiten ab.
- Frankreichs oberstes Zivilgericht hebt frühere Kaufanordnung auf und verweist den Fall zurück an das Berufungsgericht.
- Pariser Berufungsgericht entscheidet, dass Bolloré Vivendi nicht kontrolliert, und weist CIAM-Forderungen ab.

