
Verdächtiger des Berliner CSD-Angriffs war trotz früherer Terrorverurteilung auf Bewährung – politischer Aufruhr
Der Mann, der des Angriffs auf den Berliner CSD verdächtigt wird, war im Mai 2026 wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat verurteilt, aber auf Bewährung freigelassen worden. Sein Tod bei einem Polizeieinsatz am Sonntagabend hat nun scharfe Kritik an der Gerichtsentscheidung ausgelöst.
Abdul B., der 21-jährige Deutsche libanesischer Abstammung, der als Tatverdächtiger des Angriffs am Samstag in der Nähe der Christopher-Street-Day-Parade in Berlin identifiziert wurde, wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz zur Festnahme erschossen. Während die rechtlichen Hintergründe des Falles ans Licht kommen, hat sich der Fokus darauf verlagert, warum er trotz einer bekannten Radikalisierungsgeschichte und einer kürzlichen Verurteilung wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat auf freiem Fuß war.
Hintergrund und Radikalisierung des Verdächtigen
Abdul B. hatte versucht, sich dem Islamischen Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Nach Verbüßung einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon wurde er bei seiner Rückkehr im November 2025 am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) festgenommen. Er befand sich in Untersuchungshaft, bevor er vor dem Jugendgericht Tiergarten in Berlin angeklagt wurde.
- Verurteilt am Tiergarten-Gericht wegen Körperverletzung und Raubes
- Am Flughafen BER nach Rückkehr aus dem Libanon festgenommen
- Zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt, zur Bewährung ausgesetzt für sechs Monate
- Polizei durchsucht seine Wohnung wegen Waffenverdachts, findet nur eine Spielzeugpistole
- Bei Festnahmeeinsatz von Polizei erschossen
Die Gerichtsentscheidung, die ihn freiließ
Am 12. Mai 2026 verurteilte ein Jugend-Schöffengericht Abdul B. zu 22 Monaten Jugendstrafe wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus mit einer Bewährungszeit von sechs Monaten und hob einen bestehenden Haftbefehl auf, mit der Begründung, dass Untersuchungshaft nicht als vorweggenommene Strafe dienen dürfe. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und eine höhere Strafe von fast drei Jahren gefordert. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte etwa sechs Monate in Untersuchungshaft und drei Monate im libanesischen Gewahrsam verbracht hatte, sich in der Hauptverhandlung weitgehend geständig gezeigt und sich vom IS distanziert hatte.
Zu den früheren Straftaten gehört eine Verurteilung im Februar 2022 durch das Tiergarten-Gericht wegen Körperverletzung (für einen Schulhofangriff im September 2019) und Raubes (für den Diebstahl von Kopfhörern im Oktober 2020 mit einem Komplizen).
Dass jemand mit diesem Gefährdungsgrad eine Bewährungsstrafe erhält, ist sicherlich nicht nachvollziehbar.
Politische Reaktionen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte RTL und ntv, der Fall werde im Detail geprüft, und erklärte: „Warum es zu dieser Situation kommen musste und nicht zu dem verständlichen Ergebnis, nämlich dass diese Person einfach in Haft bleibt.“ Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zeigte sich erstaunt über die frühere Handhabung durch die Justiz und sagte dem RBB, ihm fehlten die Worte. Beide Politiker betonten die Unabhängigkeit der Justiz, bestanden aber darauf, dass die Entscheidung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, Antworten verlange.
Forderungen nach Rechtsreform
Johannes Winkel, Vorsitzender der Jungen Union, forderte eine Überarbeitung des rechtlichen Rahmens und mahnte, die Politik dürfe „nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und Konsequenzen aus diesem Fall ziehen.“ Er schlug vor, die Möglichkeit zu streichen, gefährliche Personen nach Jugendrecht zu verurteilen, mit der Begründung, dass die notwendige „Reifeverzögerung“ bei radikalisierten Tätern nicht mehr angenommen werden dürfe. Winkels Forderung spiegelt eine breitere Debatte wider, ob der erzieherische Schwerpunkt des Jugendrechts die Öffentlichkeit in Terrorfällen ausreichend schützt.
Experte warnt vor zu milden Terrorgesetzen
Der Terrorismusexperte Peter Neumann vom King's College London sagte dem ZDF, das deutsche Terrorstrafrecht sei im europäischen Vergleich zu milde. Er stellte fest, dass das Jugendstrafrecht den erzieherischen Aspekt priorisiere und den Schutz der Öffentlichkeit bei der Interessenabwägung oft an zweite Stelle setze. Neumann forderte eine umfassende Überprüfung des Strafrechts, um das zu beheben, was er als unzureichende Strafen für terroristische Straftaten bezeichnete.
