
Ehemaliger Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz steht in Zürich vor Berufungsverfahren wegen Millionen verdeckter Gewinne
Das Berufungsverfahren des früheren Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz, der 2022 wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt wurde, beginnt am Montag vor dem Zürcher Obergericht. Dem 70-Jährigen droht eine mögliche Strafminderung.
Die Anklagepunkte im Zentrum des Falls
Pierin Vincenz, 70, der die Raiffeisen Schweiz von 1999 bis 2015 führte und zu einer der grössten Banken des Landes ausbaute, muss sich ab Montag, 10. August 2026, erneut vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und dem früheren Aduno-CEO Beat Stocker, 66, vor, heimlich Anteile an mehreren Finanzdienstleistungsfirmen erworben zu haben, darunter Commtrain, Genève Credit & Leasing, Eurokaution und Investnet, und anschliessend dafür gesorgt zu haben, dass Raiffeisen und die Kreditkartenfirma Aduno (heute Viseca) diese Firmen übernahmen. Die beiden Angeklagten sollen damit Gewinne in zweistelliger Millionenhöhe erzielt haben, ohne ihre Interessenkonflikte offenzulegen. Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz zudem Spesenbetrug vor: Er habe private Luxusausgaben – darunter Privatjetflüge, teure Dinner und Besuche in Rotlichtetablissements – auf seine Firmenkreditkarte gebucht, insgesamt mehrere hunderttausend Franken.
Erstinstanzliches Urteil und Verfahrensweg
Im April 2022 verurteilte das Bezirksgericht Zürich Vincenz wegen Betrugs, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft. Stocker erhielt 4 Jahre. Das Gericht verurteilte beide zudem zu Schadenersatz von je 1,3 Millionen Franken und belegte Vincenz wegen seiner Spesenexzesse mit einer zusätzlichen Geldstrafe von 300'000 Franken. Das Urteil umfasste 1'200 Seiten. Nach dem Urteil von 2022 hob das Zürcher Obergericht es zunächst auf, da die Anklageschrift zu detailliert sei. Das Bundesgericht hob diese Entscheidung auf und ordnete das Berufungsverfahren an. Vincenz wurde 2018 verhaftet und verbrachte 106 Tage in Untersuchungshaft; seitdem ist er auf freiem Fuss. Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Verfahren sechs Jahre gefordert.
Verteidigungsargumente und umstrittene Beweise
Die Verteidigung argumentiert, dass die übernommenen Firmen strategisch sinnvoll und für Raiffeisen und Aduno kommerziell erfolgreich gewesen seien, sodass den Arbeitgebern kein finanzieller Schaden entstanden sei. Der Rechtsprofessor Peter V. Kunz von der Universität Bern erwartet eine deutliche Strafminderung, möglicherweise auf eine Bewährungsstrafe, da das Kernproblem sowohl bei Betrug als auch bei ungetreuer Geschäftsbesorgung der Nachweis eines konkreten Schadens sei. Kunz merkt an, dass Vincenz zwar von den Transaktionen profitiert habe, die Kaufpreise aber offenbar marktgerecht gewesen seien und Raiffeisen nicht weniger gezahlt hätte, wenn Vincenz nicht beteiligt gewesen wäre.
Ich sage nicht, dass Vincenz sich rechtlich oder moralisch korrekt verhalten hat. Aus Corporate-Governance-Sicht waren manche Dinge skandalös und rechtswidrig. Das reicht aber für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus: Strafrecht, Zivilrecht und Ethik sind unterschiedliche Dinge.
Neu aufgetauchte WhatsApp-Nachrichten könnten Vincenz' Darstellung der Investnet-Transaktion stützen und eine Zahlung, die zuvor als verdeckte Gewinnbeteiligung interpretiert wurde, möglicherweise als Darlehen umdeuten, wie die NZZ am Sonntag berichtete.
Finanzielle Strafen und persönliche Umstände
Sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, drohen Vincenz und Stocker Millionen-Zahlungen. Ihre Vermögenswerte sind seit Eröffnung des Strafverfahrens 2018 eingefroren, und Vincenz' Villen in Teufen AR und Morcote TI wurden zur Befriedigung von Gläubigern verkauft. Vincenz hat sich seit dem ersten Urteil aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. In einem separaten Verfahren hat das Bundesgericht eine Geldstrafe von knapp 1 Million Franken gegen Vincenz wegen Steuerhinterziehung bei 3,4 Millionen Franken nicht deklariertem Einkommen rechtskräftig bestätigt. Das Berufungsverfahren ist auf 10 Arbeitstage angesetzt; die Verteidigung fordert Freispruch, die Staatsanwaltschaft sechs Jahre.
- Berufungsverfahren beginnt vor dem Zürcher Obergericht
- Bezirksgericht Zürich verurteilt Vincenz (3 Jahre 9 Monate) und Stocker (4 Jahre)
- Zürcher Obergericht hebt Urteil auf – Begründung: zu detaillierte Anklageschrift
- Bundesgericht hebt Aufhebung auf und ordnet Berufungsverfahren an
- Vincenz verhaftet und 106 Tage in Untersuchungshaft
Weiterreichende Implikationen für die Schweizer Corporate Governance
Der Fall wirft grundlegende Fragen auf, wie weit Führungskräfte bei der Nutzung von Insiderwissen gehen dürfen und ob sie gegen die Interessen ihrer eigenen Arbeitgeber handeln dürfen. Das Urteil von 2022 fiel deutlich härter aus, als viele Beobachter erwartet hatten; erfahrene Strafverteidiger hatten nicht mit Haftstrafen gerechnet. Der Fall ist ein Erfolg für die Zürcher Staatsanwaltschaft, die im Gegensatz zur gescheiterten Swissair-Anklage vor über 25 Jahren konkretere strafrechtliche Vorwürfe, darunter persönliche Bereicherung, vorbringen konnte. Von den ursprünglich sieben Angeklagten wurde einer freigesprochen, drei als Gehilfen verurteilt, einer für verhandlungsunfähig erklärt und später verstorben; Vincenz und Stocker bleiben die Hauptangeklagten.

