
Berliner Palliativmediziner gesteht Tötung von 12 Patienten am 54. Verhandlungstag
Nach fast einem Jahr vor Gericht brach ein 41-jähriger Palliativmediziner sein Schweigen und gestand die Tötung von zwölf Patienten. Die Ermittler prüfen 76 weitere Fälle, während sich der Prozess dem Ende zuneigt.
Geständnis vor Gericht
Am 54. Verhandlungstag seines Prozesses am Berliner Landgericht gestand der 41-jährige Palliativmediziner Johannes M., zwölf der 15 Patienten getötet zu haben, deren Mord er angeklagt ist. In einer etwa 30-minütigen Erklärung sagte er, er sei nun in der Lage, seine Taten zu erklären. Der Angeklagte hatte bis zu diesem Zeitpunkt während des gesamten Verfahrens geschwiegen.
Ich bin erst jetzt in der Lage, meine Taten zu erklären, und ich übernehme die Verantwortung für das, was ich getan habe.
An die Angehörigen, seine eigene Familie und Kollegen gerichtet, fügte er eine Entschuldigung für das von ihm verursachte Leid hinzu. Der Prozess begann im Juli 2025, nachdem der Arzt Anfang August 2024 erstmals festgenommen worden war und sich seither in Untersuchungshaft befindet.
Ermittlungen und Umfang des Falles
Die Berliner Staatsanwaltschaft klagte ursprünglich 15 Morde an, die zwischen September 2021 und Juli 2024 begangen worden sein sollen, während der Beschuldigte für einen Palliativpflegedienst arbeitete. Vor Gericht gestand er zwölf davon und bestritt drei. Parallel zum laufenden Prozess verfolgt eine Sonderermittlungseinheit des Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft weitere 76 Fälle, nachdem insgesamt 395 verdächtige Todesfälle überprüft wurden. Exhumierungen, darunter eine Ende April, wurden bereits in zwölf Fällen durchgeführt, weitere sind geplant.
- Erste mutmaßliche Tötung im Anklagezeitraum
- Letzte mutmaßliche Tötung vor der Festnahme
- Arzt festgenommen und in Untersuchungshaft genommen
- Prozessauftakt am Berliner Landgericht
- Geständnis zu 12 Tötungen am 54. Verhandlungstag
Methode und Vertuschung
Laut Anklageschrift verabreichte der Arzt jedem Opfer ohne medizinische Indikation sowie ohne Wissen oder Einwilligung des Patienten ein Narkosemittel, gefolgt von einem Muskelrelaxans. Das Muskelrelaxans lähmte schnell die Atemmuskulatur und führte innerhalb von Minuten zum Tod. Um seine Spuren zu verwischen, soll er in mehreren Wohnungen der Opfer Brände gelegt haben. Die Opfer waren zwischen 25 und 94 Jahre alt.
Neunzigjährige Frau, das ist irgendwie nicht schlimm.
Diese Äußerung wurde während eines Telefonats aus dem Gefängnis mit seiner Ehefrau aufgezeichnet, das die Ermittler ohne sein Wissen abhörten. In einem weiteren abgehörten Gespräch sprach der Angeklagte mit seiner Frau über die Hilfe bei Leiden und bezog sich auf Sterbehilfe.
Innerer Konflikt und Motiv
Vor Gericht schilderte Johannes M. einen inneren Kampf und sagte, er habe sich selbst davon überzeugt, dass sein Handeln richtig sei, und dass er Patienten „Leid und Gebrechlichkeit“ ersparen wollte. Das palliative Team, mit dem er zusammenarbeitete, lehnte aktive Sterbehilfe ab – eine Haltung, die der Angeklagte laut Zeugenaussagen privat als „Müll“ bezeichnete. Er sagte dem Gericht, dass er sich nach jeder Tat gehasst habe und wisse, dass er eine lebenslange Haftstrafe erhalten werde.
Nach jeder Tat dachte ich: Das muss aufhören. Ich weiß, dass ich zu lebenslanger Haft verurteilt werde. Das ist vielleicht ein kleiner Trost für die Angehörigen.
Nächste rechtliche Schritte
Das Gericht deutete am Dienstag an, dass es die Beweisaufnahme nach Anhörung des psychiatrischen Gutachtens zur Persönlichkeit und strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten schließen könnte. Die Plädoyers könnten dann am Montag, den 29. Juni, beginnen. Die Staatsanwaltschaft strebt eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, ein lebenslanges Berufsverbot und anschließende Sicherungsverwahrung an. Die parallel laufenden Ermittlungen zu den 76 anderen Fällen werden fortgesetzt.
- Überprüfte Akten insgesamt
- 395 Fälle
- Noch in Untersuchung
- 76 Fälle
- Im laufenden Prozess angeklagt
- 15 Fälle
- Vor Gericht gestanden
- 12 Fälle


