
Berliner Gericht verurteilt Palliativmediziner wegen Mordes an 15 Patienten zu lebenslanger Haft und ordnet Sicherungsverwahrung an
Das Landgericht Berlin hat einen 41-jährigen früheren Palliativmediziner wegen Mordes an 15 Patienten zwischen 2021 und 2024 zu lebenslanger Haft verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet, die ihn möglicherweise auf unbestimmte Zeit hinter Gittern halten könnte.
Die Taten
Zwischen September 2021 und Juli 2024 verabreichte der Arzt 12 Frauen und 3 Männern, die in seiner palliativen Behandlung waren, tödliche Medikamentenmischungen. Die Opfer waren zwischen 25 und 94 Jahre alt. Alle waren schwer krank, aber das Gericht stellte fest, dass keiner von ihnen unmittelbar im Sterben lag. Der Arzt, identifiziert als Johannes M., arbeitete von April 2021 bis September 2022 in einem Berliner Palliativzentrum und ab Januar 2024 in einem Palliativpflegedienst. Er beschrieb später, dass er „gefährliche Gefühle von Kontrolle und Allmacht, gepaart mit emotionaler Distanz“ entwickelt habe, und sagte, dass er nach jedem Mord dachte, es müsse aufhören, dann aber doch wieder zur Spritze griff. Er gab auch zu, bei fünf Gelegenheiten die Wohnungen einiger Opfer angezündet zu haben, um die Morde zu vertuschen.
Ermittlungen und Festnahme
Der Fall kam ans Licht, als zwischen dem 11. Juni und dem 24. Juli 2024, darunter zwei am selben Tag, eine Häufung von vier verdächtigen Todesfällen auftrat. Hinweise des ambulanten Pflegedienstes, bei dem er arbeitete, weckten den Verdacht. Er wurde Anfang August 2024 unter dem Verdacht von vier Morden festgenommen. Eine Sonderkommission der Berliner Kriminalpolizei wertete hunderte Patientenakten aus, und im April 2025 erhob die Staatsanwaltschaft in 15 Fällen Anklage.
Prozess und Geständnis
Nach monatelangem Schweigen gestand der 41-Jährige Ende Juni 2026 unerwartet 12 der 15 Anklagepunkte. Er sagte vor Gericht, er habe lange mit seinem Gewissen gekämpft und sich eingeredet, im Interesse der Patienten zu handeln.
Ich hatte mich davon überzeugt, dass ich im Interesse der Patienten handele und sie vor schwerem Leid bewahre.
Er entschuldigte sich für das „immense Leid“, das er den Familien der Opfer zugefügt habe. Die vorsitzende Richterin Sylvia Busch wies jede Vorstellung von Sterbehilfe zurück.
Diese Patienten wollten leben. Sie vertrauten dem Arzt, der allein über ihren Tod entschied.
Sie bezeichnete ihn als Serienmörder und äußerte den Verdacht auf weitere Opfer.
Urteil und laufende Verfahren
Am 8. Juli 2026 verurteilte das Berliner Gericht ihn zu lebenslanger Haft und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht verhängte zudem ein lebenslanges Berufsverbot als Arzt und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an, eine außergewöhnliche Maßnahme, die eine Entlassung selbst nach der üblichen Mindesthaftzeit von 15 Jahren für lebenslange Freiheitsstrafen in Deutschland verhindern kann. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in 76 weiteren Fällen und erwartet, in diesem Jahr noch eine weitere Anklageschrift vorzulegen. Der Arzt sagte in seinem Schlusswort:
Ich werde mich in den nächsten Verfahren deutlich früher äußern.
Der Fall könnte sich zu einer der größten Serienmordermittlungen in der deutschen Geschichte entwickeln.
- Die Morde beginnen; der Arzt verabreicht Patienten in seiner palliativen Behandlung tödliche Medikamentenmischungen.
- Ermittlungen werden durch vier verdächtige Todesfälle innerhalb von sechs Wochen ausgelöst, zwei davon am selben Tag.
- Arzt unter dem Verdacht von vier Morden festgenommen; später werden weitere Opfer entdeckt.
- Staatsanwaltschaft erhebt Anklage in 15 Mordfällen.
- Arzt gesteht unerwartet 12 der 15 Anklagepunkte und entschuldigt sich bei den Familien.
- Berliner Gericht verurteilt ihn zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung und lebenslangem Berufsverbot.


