
Belgien lehnt Asylantrag von Sharia4Belgium-Gründer Fouad Belkacem ab
Die belgischen Behörden haben einen Asylantrag des früheren Sharia4Belgium-Anführers Fouad Belkacem abgelehnt und damit den Weg für eine mögliche Auslieferung nach Marokko frei gemacht, sobald seine Haftstrafe im kommenden Jahr endet.
Asylantrag von belgischen Behörden abgelehnt
Das belgische Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (CGVS) hat den Asylantrag von Fouad Belkacem förmlich abgelehnt. Belkacem ist der frühere Anführer und Gründer der terroristischen Vereinigung Sharia4Belgium. Die belgische Ministerin für Asyl und Migration, Anneleen Van Bossuyt, bestätigte die Verwaltungsentscheidung am Freitag, dem 2. Oktober 2026, gegenüber der Nachrichtenagentur Belga. Van Bossuyt, Vertreterin der Nieuw-Vlaamse Alliantie (N-VA), erklärte, die Migrationsbehörde sehe keine Einwände oder Hindernisse für seine Rückkehr nach Marokko. Die Entscheidung stellt fest, dass Belkacem die erforderlichen Kriterien für internationalen Flüchtlingsschutz auf belgischem Hoheitsgebiet nicht erfüllt.
Verhaftung und Verurteilung des Sharia4Belgium-Anführers
Belkacem wurde in der Gemeinde Rumst in Belgien geboren. Seine Haft begann, nachdem die föderale Kriminalpolizei Antwerpen ihn am 16. April 2013 an seiner Wohnadresse in Boom festgenommen hatte. Im Jahr 2015 fällte ein belgisches Gericht ein Urteil, das ihn wegen seiner Rolle bei der Gründung und Führung der terroristischen Vereinigung Sharia4Belgium zu zwölf Jahren Haft verurteilte. Im Rahmen dieses Urteils entzogen die belgischen Behörden Belkacem die belgische Staatsangehörigkeit. Unter Berücksichtigung seiner Untersuchungshaft und aller verhängten Strafen beläuft sich seine gesamte Haftdauer auf 15 Jahre. Seine Haftstrafe soll im kommenden Jahr enden, was die verwaltungsrechtliche Prüfung seines Rechtsstatus auslöste.
- Die föderale Kriminalpolizei Antwerpen verhaftet Belkacem in seinem Haus in Boom.
- Ein belgisches Gericht verurteilt Belkacem zu zwölf Jahren Haft und entzieht ihm die belgische Staatsangehörigkeit.
- Die belgische Asylbehörde CGVS lehnt Belkacems Asylantrag ab.
- Belkacem soll seine 15-jährige Haftstrafe verbüßt haben.
Familiäre Argumente und Ausweisungsrahmen
Da ihm zum Zeitpunkt seiner Verurteilung die belgische Staatsangehörigkeit entzogen wurde, unterliegt Belkacem der Auslieferung nach Marokko, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Um seine Abschiebung zu verhindern und nach der Haftentlassung in Belgien bleiben zu können, stellte Belkacem einen förmlichen Asylantrag beim CGVS. In seinem Antrag verwies er auf seine langjährigen Bindungen an das Land und führte an, dass er eine belgische Ehefrau und drei Kinder habe, die in Belgien leben. Das CGVS prüfte die Fallumstände und kam zu dem Schluss, dass diese innerstaatlichen Umstände ihm keinen Anspruch auf Asylstatus verleihen. Die Migrationsbehörden stellten fest, dass seiner Rückkehr nach Marokko keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
Berufungsverfahren und Zeitplan für die bevorstehende Entlassung
Belkacem wurde die Ablehnung des CGVS förmlich mitgeteilt, während er sich weiterhin in seiner Gefängniszelle befindet. Diese Verwaltungsentscheidung schließt das rechtliche Verfahren zu seiner Abschiebung noch nicht ab. Belkacem hat das Recht, die Entscheidung anzufechten, indem er beim Rat für Ausländerstreitigkeiten (RVV) Berufung einlegt. Sollte er sich entscheiden, die Feststellung anzufechten, bleibt das Abschiebeverfahren ausgesetzt, während das Gericht die Rechtmäßigkeit der Ablehnung prüft. Bis seine Haftstrafe im kommenden Jahr offiziell endet, bleibt Belkacem unter Aufsicht des belgischen Strafvollzugssystems inhaftiert.


