
Wähler im Baselbiet lehnen Rücknahme des faktischen Verbots fossiler Heizungen ab
Die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Landschaft haben am Sonntag eine von Hausbesitzern unterstützte Initiative abgelehnt, die ein faktisches Verbot neuer fossiler Heizungen kippen wollte. Das Ergebnis bestätigt die seit Oktober 2024 geltenden Vorschriften, die bei Neu- und Ersatzheizungen auf erneuerbare Energien setzen.
Heizungsverbot übersteht Herausforderung
Die Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung», lanciert vom Hauseigentümerverband HEV mit Unterstützung bürgerlicher Parteien, zielte darauf ab, zu den Regeln von 2017 zurückzukehren und das Verbot zu streichen. Sie hätte auch die aktuellen gesetzlichen Definitionen erneuerbarer Energieträger wie Fernwärme, Abwärme und aus erneuerbaren Quellen hergestellte Brennstoffe aufgehoben.
Die Stimmberechtigten fällten eine klare Entscheidung gegen die Rücknahme. Laut der Kantonskanzlei stimmten 55'661 gegen die Initiative und 44'457 dafür, was einem Nein-Anteil von 55,6 % entspricht. Die Stimmbeteiligung lag bei 54,1 %.
- Nein (Verbot beibehalten)
- 55661 Stimmen
- Ja (Verbot aufheben)
- 44457 Stimmen
Der Zeitplan der Einschränkungen
Das Verbot fossiler Heizungen im Baselbiet wurde schrittweise durch das kantonale Energiegesetz eingeführt. Seit Oktober 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien installiert werden, mit wenigen Ausnahmen. Ab Januar 2026 wurde die Regelung auf bestehende Gebäude ausgeweitet, wenn ein Heizkessel oder Brenner, der älter als 15 Jahre ist, ersetzt wird.
- Neubauten dürfen nur noch Heizungen mit erneuerbaren Energien installieren (wenige Ausnahmen).
- Bestehende Gebäude müssen beim Austausch von Heizkesseln oder Brennern, die älter als 15 Jahre sind, auf erneuerbare Energien umsteigen.
- Wähler lehnen Initiative zur Aufhebung des Verbots ab; beide Einschränkungen bleiben in Kraft.
Mit der Ablehnung der Initiative bleiben beide Einschränkungen in Kraft. Die Abstimmung ist der erste Volksentscheid zum Gesetz seit Inkrafttreten der zweiten Stufe zu Beginn dieses Jahres.
Auch Strassen- und EU-Vorlagen angenommen
Am selben Sonntag genehmigte das Kantonsparlament auch eine Renovierung und Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Birsfelden im Umfang von 77,8 Millionen Franken. Das Projekt wurde mit 52'907 Ja-Stimmen gegen 41'241 Nein-Stimmen angenommen, eine Mehrheit von 56,2 %. Die Gemeinde Birsfelden selbst hatte das Projekt mit 58,5 % abgelehnt, doch der kantonale Entscheid hob diese lokale Ablehnung auf.
Die Strassenarbeiten zielen darauf ab, Unfallschwerpunkte zu reduzieren, ein Stadtzentrum mit mehr Grünflächen und Bäumen zu schaffen sowie die Sicherheit durch breitere Gehwege und klarere Kreuzungen zu verbessern. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich vier bis fünf Jahre dauern.
Ein dritter Abstimmungspunkt, die Initiative «Zämme in Europa» zur Aufnahme der EU-Zusammenarbeit in die Kantonsverfassung, zeigte in Zwischenergebnissen einen Trend zur Annahme. Bei 57 von 86 ausgezählten Gemeinden lag die Unterstützung bei rund 53,1 % bei einer Stimmbeteiligung von etwa 55,4 %.


