
Deutsche Bahn verlangt nach zwei sachlichen Korrekturen die Löschung der Hayali-Doku beim ZDF – wegen einseitiger Darstellung
Das Staatsunternehmen eskalierte einen Rechtsstreit um den Film „Am Puls mit Dunja Hayali“ und argumentierte, dass der Bericht auch nach den Änderungen einseitig bleibe und Milliardeninvestitionen in die Digitalisierung auslasse.
Eine Dokumentation des öffentlich-rechtlichen Senders ZDF hat sich zu einem juristischen Konflikt ausgeweitet, nachdem die Deutsche Bahn über zwei sachliche Korrekturen hinausgegangen ist und die vollständige Entfernung des Films aus der Online-Mediathek des Senders verlangt.
Zwei Korrekturen unter rechtlichem Druck
Die Anwälte der Bahn sandten am Tag der TV-Ausstrahlung ein Mahnschreiben, das sich auf zwei konkrete Behauptungen bezog. Eine betraf eine Grafik, die besagte, Deutschland habe null digitale Stellwerke; die Bahn erklärt, drei seien nun vollständig in Betrieb, andere nutzten teilweise digitale Komponenten. Die zweite betraf einen Pünktlichkeitsvergleich mit Belgien. Die ursprüngliche Dokumentation verglich deutsche Fernverkehrszahlen mit belgischen Gesamtpassagierzahlen – eine Vermischung, die das Unternehmen als irreführend bezeichnete. Das ZDF überarbeitete beide Passagen in seiner Mediathek. Die Zahl der digitalen Stellwerke wurde von null auf drei geändert, und der Belgien-Vergleich wurde angepasst, um klarzustellen, dass er den gesamten Personenverkehr abdeckte, nicht nur den Fernverkehr. Das ZDF gab außerdem eine Unterlassungserklärung zu einem Punkt ab, ausdrücklich „ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung“ und als Geste des Entgegenkommens.
Die aktuell verfügbare Fassung weist keine inhaltlichen Mängel auf.
Warum der Film aus Sicht der Bahn weiterhin unfair ist
Die Deutsche Bahn erkennt die beiden Änderungen an, besteht jedoch darauf, dass sie eine tiefere Verzerrung nicht beheben. Das Unternehmen argumentiert, die Dokumentation lasse systematisch Fakten aus, die das Bild ausgeglichen hätten. Es verweist auf milliardenschwere Investitionen in die Digitalisierung des Schienennetzes, Konsequenzen nach dem Zugunglück von Burgrain und Fortschritte bei der modernen Stellwerkstechnik als Beispiele für ausgelassenes Material. Das Ergebnis sei keine faire Dokumentation, sondern eine Darstellung, die nur Defizite hervorhebe.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch eine unvollständige Berichterstattung rechtswidrig sein, wenn wesentliche Tatsachen ausgelassen wurden und sich ein verzerrtes Bild der Realität ergibt.
Das Unternehmen erklärt außerdem, die Riedbahn-Strecke zwischen Frankfurt und Mannheim habe eine umfassende Generalsanierung durchlaufen, nach der die Störungen deutlich zurückgegangen seien. Auf der Strecke Hamburg–Berlin, die Hayali im Film untersucht, seien 165 Kilometer Gleis und 678 Signale vollständig erneuert und für das digitale Zugsteuerungssystem ETCS vorbereitet worden, so die Bahn in einer früheren Stellungnahme.
ZDF wehrt sich
Der Sender weist die Kritik zurück. Ein ZDF-Sprecher sagte, die Dokumentation sei journalistisch sorgfältig recherchiert, weise keine inhaltlichen Mängel auf, und es gebe keinen Anlass für weitere Änderungen. Das ZDF teilte mehreren Medien mit, es werde den Film nicht offline nehmen. Die Unterlassungserklärung, die der Sender abgegeben habe, sei als goodwill-Schritt zu verstehen, nicht als Zugeständnis in der Sache.
- Deutsche Bahn sendet ein anwaltliches Mahnschreiben an das ZDF wegen zweier sachlicher Fehler in der Hayali-Dokumentation.
- Das ZDF korrigiert die Angabe zu digitalen Stellwerken von null auf drei und passt den Pünktlichkeitsvergleich mit Belgien in der Mediathek an.
- Das ZDF gibt eine Unterlassungserklärung zu einem Punkt ab, ausdrücklich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung.
- Deutsche Bahn fordert die Löschung der Dokumentation und beruft sich auf eine einseitige, unvollständige Darstellung sowie die jüngste BGH-Rechtsprechung.
- Das ZDF lehnt eine Löschung des Films ab und erklärt, die korrigierte Fassung weise keine inhaltlichen Mängel auf.
Eine breitere Debatte über öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Unternehmensmacht
Der Konflikt hat eine scharfe öffentliche Diskussion darüber ausgelöst, ob ein Staatsunternehmen in der Lage sein sollte, einen öffentlich-rechtlichen Sender unter Druck zu setzen, kritischen Journalismus zu entfernen. Von Focus gesammelte Leserkommentare zeigen zwei Lager: Die einen argumentieren, dass einseitige Berichterstattung mit sachlichen Fehlern Konsequenzen für die Moderatorin und die Redaktion haben müsse; die anderen verteidigen die Pressefreiheit und warnen davor, dass sich das ZDF dem Unternehmensdruck beuge. Ironisch angehauchte Stimmen merken an, dass sowohl die Bahn als auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit eigenen tiefgreifenden strukturellen Problemen zu kämpfen hätten.
Rechtlich dreht sich der Fall darum, wie weit eine unvollständige Darstellung journalistische Standards verletzen kann. Die Deutsche Bahn beruft sich auf ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs, das das Auslassen wesentlicher Tatsachen als potenziell rechtswidrig behandelt. Das ZDF hat sich zu diesem Argument nicht öffentlich im Detail geäußert und bleibt bei der Position, dass die korrigierte Fassung allen Anforderungen genüge. Der Film bleibt Stand 1. August 2026 verfügbar.


