
Griechischer Ex-EU-Kommissar Avramopoulos ficht belgischen Haftbefehl im Qatargate-Fall an
Dimitris Avramopoulos, ein griechischer Abgeordneter und ehemaliger EU-Kommissar, hat am 25. Juni 2026 beim Obersten Gerichtshof Griechenlands (Areios Pagos) einen Einspruch eingelegt, um einen von den belgischen Behörden ausgestellten europäischen Haftbefehl im Zusammenhang mit der Qatargate-Korruptionsermittlung für nichtig erklären zu lassen.
Einreichung und Hintergrund
Am 25. Juni 2026 legte Dimitris Avramopoulos, Abgeordneter des griechischen Parlaments für die Partei Nea Dimokratia und ehemaliger EU-Kommissar, bei der Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs (Areios Pagos) Einspruch gegen die Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls ein. Der von den belgischen Justizbehörden ausgestellte Haftbefehl geht auf die weitreichende Qatargate-Ermittlung zu angeblicher Korruption von EU-Beamten zurück.
Der belgische Haftbefehl und die Anklagepunkte
Laut den Einspruchsunterlagen wirft der europäische Haftbefehl Avramopoulos drei Straftaten vor: Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, öffentliche Korruption und Geldwäsche. Der Haftbefehl ist nach Angaben griechischer Medienberichte der erste Schritt eines Versuchs Belgiens, seine Auslieferung zur Vernehmung zu erwirken.
Avramopoulos‘ rechtliche Einwände
Avramopoulos bestreitet die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls aus mehreren Gründen. Er argumentiert, dass das Dokument nicht mit der erforderlichen Klarheit die Zeit, den Ort und die Umstände der angeblichen Handlungen angibt – Elemente, die sowohl das griechische Recht als auch der europäische Rahmen fordern. Des Weiteren macht er geltend, dass der Haftbefehl die innerstaatliche gerichtliche Entscheidung oder den nationalen Haftbefehl, auf dem der europäische Haftbefehl beruht, nicht ausreichend identifiziert, wie es die geltende Rechtsvorschrift verlangt. Darüber hinaus betont Avramopoulos, er habe keine Straftat begangen.
Nächste Schritte
Der Einspruch wird nun vom zuständigen Justizrat des Obersten Gerichtshofs geprüft, der entscheiden wird, ob der Haftbefehl aufgehoben oder vollstreckt wird. Ein Zeitplan für diese Entscheidung wurde nicht festgelegt.
