Die Staatsanwaltschaft hat Dan Tanasă wegen Aufstachelung zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung angeklagt, ohne Untersuchungshaft, wie in einer Mitteilung vom 22. Oktober 2026 bekannt gegeben wurde.
Die Anklageschrift bezieht sich auf einen Facebook-Beitrag vom 19. August 2025, in dem Rumänen aufgefordert werden, Anweisungen zu verweigern, die nicht von einem Rumänen erteilt werden, und in dem der Import von Arbeitskräften aus Asien und Afrika kritisiert wird.
Die Anklageschrift wurde an den Obersten Kassations- und Gerichtshof weitergeleitet, der für die Entscheidung in der Sache zuständig ist, nachdem Tanasă im Juli 2026 vernommen worden war.

Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft beim Obersten Kassations- und Gerichtshof haben den AUR-Abgeordneten Dan Tanasă wegen Aufstachelung zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung angeklagt. Die am Donnerstag, 22. Oktober 2026, veröffentlichte Mitteilung besagt, dass der Fall vor Gericht geht, während der Angeklagte auf freiem Fuß bleibt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft richtete sich die Tat gegen Arbeitskräfte in Rumänien, die aus Asien und Afrika stammen, aus Gründen der Rasse, der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit und der Religion. Die Mitteilung selbst nannte den Namen des Abgeordneten nicht und sprach lediglich von einem Mitglied des rumänischen Parlaments; Presseberichte identifizierten ihn als Tanasă.
Laut Anklageschrift dreht sich der Fall um eine Nachricht, die am 19. August 2025 auf einer öffentlich zugänglichen Social-Media-Plattform veröffentlicht wurde. Die Staatsanwälte geben einen Teil des Textes wieder, der mit der Aufforderung beginnt, Anweisungen zu verweigern, die nicht von einem Rumänen erteilt werden. Die Nachricht ruft zudem dazu auf, den Import ungelernter Arbeitskräfte aus Asien und Afrika nicht länger zu befördern, und behauptet, der Westen versinke unter einer islamistischen Welle. Die Anklageschrift schreibt dem Abgeordneten folgende Worte zu:
„Lehnt die Anweisung ab, wenn sie nicht von einem Rumänen erteilt wird. Fördert nicht länger den Import ungelernter Arbeitskräfte aus Asien und Afrika.“
HotNews berichtete, der Beitrag sei online nicht mehr verfügbar. ProTV vermerkte, die Botschaften hätten zahlreiche Reaktionen und Kommentare im Netz ausgelöst. Ziare.com meldete, das Verfahren sei nach der Kontroverse um die Nachricht eröffnet worden und Tanasă sei im Juli 2026 bei der Generalstaatsanwaltschaft vernommen worden.
Der mit dem Fall befasste Staatsanwalt schloss die Ermittlungen ab und leitete die Anklageschrift an den Obersten Kassations- und Gerichtshof weiter, das für die Entscheidung in der Sache zuständige Gericht. Die Mitteilung befasste sich auch mit der parlamentarischen Immunität. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erstreckt sich die Immunität auf politische Meinungen und auf Stimmen, die bei der Ausübung des Mandats abgegeben werden, während Abgeordnete und Senatoren für Taten verfolgt werden können, die mit diesen Stimmen oder Meinungen nichts zu tun haben. Ziare.com ergänzte, die Weiterleitung des Falls an das Gericht markiere das Ende des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und stelle keine Schuldfeststellung dar; der Angeklagte behalte daher bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
Die entscheidenden Daten in der Akte reichen von der Veröffentlichung des Beitrags bis zur Bekanntgabe der Anklageerhebung. Der Nachricht zufolge wurde der Beitrag am 19. August 2025 veröffentlicht. Tanasă wurde im Juli 2026 von der Staatsanwaltschaft vernommen; der Bericht von Ziare.com nennt für diesen Monat keinen konkreten Tag. Der Fall wurde am 22. Oktober 2026 an das Gericht verwiesen und öffentlich bekannt gegeben.
Der Oberste Kassations- und Gerichtshof wird den Fall nun in der Sache prüfen. Keiner der Artikel nennt einen Verhandlungstermin oder deutet an, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Der Abgeordnete bleibt auf freiem Fuß, solange das Verfahren bei diesem Gericht anhängig ist.
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Die Staatsanwaltschaft beim Obersten Kassations- und Gerichtshof hat den AUR-Abgeordneten Dan Tanasă wegen eines Facebook-Beitrags vom 19. August 2025 gegen ausländische Arbeitskräfte aus Asien und Afrika angeklagt, ohne Untersuchungshaft anzuordnen.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Digi24, Stirile ProTV, G4Media.ro und weiteren Medien. Veröffentlicht .