KI-generiert·Mehr erfahren
© iefimerida.gr
Wahlen·vor 3 Std.

Athener Gericht verurteilt frühere ND-Europaabgeordnete Anna-Michel Asimakopoulou wegen Weitergabe von Diaspora-Wähler-E-Mails

Ein Dreier-Schöffengericht in Athen verurteilte vier Angeklagte, darunter die frühere Europaparlamentarierin Anna-Michel Asimakopoulou, zu Bewährungsstrafen, weil sie vor der Europawahl 2024 die persönlichen Daten griechischer Wähler im Ausland weitergegeben hatten.

Urteil und Strafen

Ein Dreier-Schöffengericht in Athen befand am 22. Juni 2026 alle vier Angeklagten im Fall der Weitergabe von E-Mail-Adressen von Diaspora-Griechen kurz vor der Europawahl 2024 für schuldig. Anna-Michel Asimakopoulou, eine frühere EU-Abgeordnete der Neuen Demokratie, erhielt eine 20-monatige Haftstrafe auf Bewährung für drei Jahre. Michalis Stavrianoudakis, der frühere Generalsekretär des Innenministeriums, wurde zu 18 Monaten ebenfalls auf Bewährung verurteilt. Zwei frühere Parteifunktionäre, Nikos Theodoropoulos und Menios Koromilas, erhielten 8 bzw. 12 Monate, beide auf Bewährung für drei Jahre. Das Gericht erkannte bei allen vier den Milderungsgrund eines bisher ordentlichen Lebenswandels an.

Haftstrafen (Monate, auf Bewährung) · Monate
Anna-Michel Asimakopoulou
20 Monate
Michalis Stavrianoudakis
18 Monate
Menios Koromilas
12 Monate
Nikos Theodoropoulos
8 Monate

Anklagepunkte und Spaltung des Gerichts

Asimakopoulou wurde in beiden Anklagepunkten verurteilt: Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Das Schuldig im Punkt Dienstgeheimnis erging mit Mehrheit (2:1), wobei die Vorsitzende Richterin abwich, während das Urteil wegen Datenschutzes einstimmig war. Stavrianoudakis wurde ebenfalls in beiden Punkten schuldig gesprochen, jedoch beide Entscheidungen mit Mehrheit, da die Vorsitzende ihn freisprechen wollte. Theodoropoulos und Koromilas wurden im Anklagepunkt Dienstgeheimnis freigesprochen, aber im Punkt Datenschutz verurteilt; ersterer mit Mehrheit, letzterer einstimmig.

Stavrianoudakis und Asimakopoulou müssen in beiden ihnen zur Last gelegten Taten für schuldig befunden werden, weil sie genau wussten, was sie taten.

Staatsanwalt

Der Staatsanwalt hatte argumentiert, dass Asimakopoulou aufgrund ihrer Erfahrung mit Wählerverzeichnissen die Datenschutzregeln kannte, und wies darauf hin, dass die weitergegebene Datei über 25.000 Wähler enthielt, während die Diaspora-Liste der Neuen Demokratie nur 1.140 Registrierte aufwies. Die beiden anderen Angeklagten bezeichnete er als „Postboten“ der Datei ohne Schädigungsabsicht.

Hintergrund des Lecks

Der Fall geht auf die Zeit vor der Europawahl im Juni 2024 zurück, als Diaspora-Griechen unaufgeforderte Wahlkampf-E-Mails aus dem politischen Büro von Asimakopoulou erhielten. Die Datei mit ihren Adressen stammte angeblich von Stavrianoudakis aus dem Innenministerium. Zwei der drei Kläger, die im Ausland leben, waren im Gerichtssaal anwesend.

Verwaltungsstrafen

Der Staatsrat bestätigte separat die von der Datenschutzbehörde verhängten Geldstrafen: 40.000 Euro für Asimakopoulou und je 10.000 Euro für Theodoropoulos und Koromilas. Das Gericht gab einer Berufung der Neuen Demokratie statt und hob die Geldstrafe gegen die Partei auf. Die Datenschutzbehörde hatte dem Innenministerium wegen des Verstoßes ebenfalls eine Geldstrafe von 400.000 Euro auferlegt.

Athen

3 Quellen

Pollar Weekly abonnieren

Die Woche in Nachrichten, jeden Freitag. Kostenlos.

Kostenlos. Kein Tracking, keine Werbung. Jederzeit abbestellbar.

Mehr aus Politik & Wirtschaft
Artikel lesen
Artikel lesen
Artikel lesen