
Französisches Gericht setzt Steuernachzahlung von 22,5 Millionen Euro für LVMH-Chef Bernard Arnault und seine Frau wieder in Kraft
Das Pariser Verwaltungsberufungsgericht hat den LVMH-Vorsitzenden und seine Frau angewiesen, fast 22,5 Millionen Euro an Steuern nachzuzahlen, und damit ein Urteil von 2020 aufgehoben, das das Paar entlastet hatte.
Das Urteil
Ein Beschluss vom 2. Juli 2026 des Pariser Verwaltungsberufungsgerichts verhängt eine Steuernachzahlung von knapp 22,5 Millionen Euro gegen Bernard Arnault, Vorsitzender des Luxusgiganten LVMH, und seine Frau. Die Summe setzt sich zusammen aus 12,96 Millionen Euro zusätzlicher Einkommensteuer und Sozialabgaben für das Jahr 2010 sowie 9,5 Millionen Euro für die Solidaritätssteuer auf Vermögen (ISF) für den Zeitraum 2012 bis 2015.
Die fragliche Struktur
Der Fall dreht sich um die komplexe Eigentümerkette von LVMH. Die Familie Arnault hält die Aktien nicht direkt, sondern über eine Kaskade von Holdinggesellschaften.
Die Familie Arnault ist nicht direkt im Kapital des Luxuskonzerns vertreten, sondern über eine Kaskade von Holdinggesellschaften. An der Spitze dieser Pyramide steht eine belgische Gesellschaft, Pilinvest.
Diese belgische Einheit, so das Medienunternehmen, das als erstes über die Gerichtsentscheidung berichtete, ermöglicht es der reichsten Person Frankreichs, ihre Steuererklärung zu reduzieren.
Hin und Her vor Gericht
Im Dezember 2020 hatte das Pariser Verwaltungsgericht dem Antrag des Paares auf Entlastung von den zusätzlichen Einkommensteuerbeiträgen und Rückerstattung der Vermögensteuer für 2012–2015 stattgegeben. Der Minister für Wirtschaft und Finanzen legte daraufhin im November 2023 Berufung ein und beantragte beim Verwaltungsberufungsgericht, dieses Urteil aufzuheben. Der Beschluss vom 2. Juli 2026 setzt nun die vollen 22,5 Millionen Euro wieder auf das Konto des Paares.
- Das Pariser Verwaltungsgericht entlastet das Paar von zusätzlichen Steuern.
- Der Minister für Wirtschaft und Finanzen legt Berufung beim Verwaltungsberufungsgericht ein.
- Das Pariser Verwaltungsberufungsgericht setzt die Steuernachzahlung von 22,5 Millionen Euro wieder in Kraft.
Was als Nächstes kommt
Bernard Arnault, in der französischen Presse als größtes Vermögen des Landes beschrieben, und seine Frau können noch vor dem Staatsrat, dem höchsten französischen Verwaltungsgericht, Berufung einlegen. LVMH hatte bis Samstagnachmittag keine Stellungnahme abgegeben.
- Einkommensteuer und Sozialabgaben (2010)
- 12.96 Mio. €
- Vermögensteuer (2012-2015)
- 9.5 Mio. €


