Regierung · Bukarest und Buzău

Gericht in Bukarest entscheidet über Verlängerung der Untersuchungshaft von Călin Georgescu

Das Tribunal Bukarest verhandelt am 26. Oktober darüber, ob die Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft des früheren Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu um 30 Tage verlängern darf. Es geht um einen Betrugsfall mit einer Summe von 1,1 Millionen Euro. Die Sitzung soll um 11:00 Uhr beginnen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von G4Media.ro, HotNews.ro, Ziare.com und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).

Kurz gefasst

Bukarest, Buzău · Rumänien
Wie es dazu kam
  1. 22.10.Vernahmung in einem Verfahren in Buftea wegen eines mutmaßlichen Legionärsgrußes am 7. Oktober
  2. 23.10.Das Berufungsgericht lehnt den Hausarrestantrag endgültig ab
  3. 26.10.Anhörung des Tribunals zum Antrag auf 30-tägige Verlängerung der Haft

Eine Anhörung am 26. Oktober

Das Tribunal Bukarest soll über einen Antrag der Staatsanwaltschaft der Direktion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus (DIICOT) verhandeln, die Untersuchungshaft von Călin Georgescu um weitere 30 Tage zu verlängern; die Sitzung ist für den 26. Oktober um 11:00 Uhr angesetzt. Georgescu, ein früherer Präsidentschaftskandidat, befindet sich seit dem 29. September im Zentralen Arrest Bukarest, nachdem die Staatsanwaltschaft ihn am 21. September festgenommen hatte. Er hat die Maßnahme angefochten. Die Richter müssen entscheiden, ob sie verlängert wird, und das Ergebnis bestimmt, ob er in Haft bleibt.

Der Betrugsfall

In der Akte der Staatsanwaltschaft wird Georgescu vorgeworfen, eine organisierte kriminelle Gruppe gebildet und fortgesetzten schweren Betrug begangen zu haben. Die Ermittlungen begannen mit einer Anzeige eines Unternehmers aus Buzău bei der DIICOT, der angibt, 1,1 Millionen Euro verloren zu haben. Die Ermittler werfen vor, der Unternehmer sei über einen gemeinsamen Freund mit Georgescu bekannt gemacht und ihm eine Rolle in einem Geschäft mit Edelmetallen angeboten worden, für das eine Kreditlinie von 6 Millionen Euro nötig gewesen sei. Danach sei von ihm eine Sicherheit von 1 Million Euro verlangt worden, von der 100.000 Euro Georgescus Präsidentschaftswahlkampf finanzieren sollten, sowie später weitere 100.000 Euro – mit dem Versprechen, der Kredit könne auf 15 Millionen Euro steigen. Der Kredit kam nie zustande, die Sicherheit wurde nicht zurückgezahlt. Laut der Akte begann das mutmaßliche Vorgehen im September 2021, zunächst in Bukarest und im Kreis Argeș, später im Vereinigten Königreich. Zwei Mitbeschuldigte, einer davon italienischer Staatsangehöriger, werden in dem Fall genannt.

Hausarrest in der Berufung aufgehoben

Am 13. Oktober gab Richter Vlad Andriescu vom Tribunal Bukarest dem Antrag Georgescus statt, die Untersuchungshaft durch Hausarrest zu ersetzen. Diese Entscheidung wurde am 23. Oktober aufgehoben, als das Berufungsgericht Bukarest den Wechsel endgültig ablehnte. Derselbe Richter hatte zuvor den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft abgelehnt und Georgescu unter richterliche Kontrolle gestellt; diese Entscheidung wurde vor dem höheren Gericht angefochten, das 30 Tage Untersuchungshaft anordnete. Der aktuelle Verlängerungsantrag folgt aus dieser Anordnung.

Zwei weitere Strafakten

Seit seiner Inhaftierung wurden zwei weitere Strafakten gegen ihn eröffnet. Laut G4Media betrifft eine den Vorwurf, er habe Überwachungstechnik gesucht und zerstört, die die Staatsanwaltschaft in seinem Haus in Mogoșoaia angebracht hatte. ProTV berichtet, die DIICOT habe ihm am 21. Oktober zur Last gelegt, einen Mann gebeten zu haben, die Villa nach Aufnahmegeräten abzusuchen. Eine separate Akte, eröffnet von der Staatsanwaltschaft Buftea, enthält den Vorwurf, er habe am 7. Oktober, während er unter richterlicher Kontrolle stand, vor einer Kirche in Buftea den Legionärsgruß gezeigt. Zu diesem Fall wurde er am 22. Oktober im Zentralen Arrest vernommen.

Was entschieden wird

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Verlängerung der Haft um 30 Tage, und das Tribunal entscheidet in der Sitzung am 26. Oktober. Georgescu ist zudem mit den getrennten Verfahren in Buftea und Mogoșoaia befasst, die nicht Teil des Haftverlängerungsantrags vom 26. Oktober sind. Das Ergebnis wird zeigen, ob das Gericht ihn in Haft lässt, während die Betrugsermittlungen weiterlaufen.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

Pollar ist kostenlos und ohne Werbung im Text. Getragen wird es von seinen Mitgliedern.

Pollar unterstützen