Lokal · Vaihingen an der Enz
Alpaka-Hof in Vaihingen droht Schließung nach Anfechtung der Baugenehmigung durch Landesbehörde
Einem ehemaligen Bosch-Ingenieur in Ensingen droht der Verlust seiner Alpaka-Herde, nachdem die Regionalbehörde seine Gemeindegenehmigung aufgrund von Nachbarbeschwerden für ungültig erklärt hat.
Kurz gefasst
Das Regierungspräsidium Stuttgart entschied, dass Patrick Stellmachs Unterstand in Ensingen formal ein nicht genehmigter Bau ist, dem ein Bebauungsplan oder landwirtschaftlicher Status fehlt.
Die Stadt Vaihingen genehmigte das Gehege Ende 2024 im Austausch für kostenlose Schul- und Kindergartenbesuche, doch die übergeordnete Behörde hält den Vertrag für unwirksam.
Stellmach startete eine Petition, um mehrere Monate Zeit zu gewinnen, und argumentierte, dass eine sofortige einwöchige Umsiedlung vier trächtigen Alpakas schaden würde.
- Ende 2024Stadt Vaihingen genehmigt Gehege und Unterstand im Austausch für Bildungsbesuche
- September 2026Regierungspräsidium Stuttgart stuft den Standort nach Geruchsbeschwerden als nicht genehmigten Bau ein
Der Alpaka-Hof in Ensingen
Im Stadtteil Ensingen von Vaihingen an der Enz in Baden-Württemberg ist eine Herde Alpakas, die hinter einem Wohnhaus grasen, zum Gegenstand eines Verwaltungsstreits geworden. Patrick Stellmach, ein 38-jähriger ehemaliger Bosch-Ingenieur, gründete den kleinen Hof, um sich einen persönlichen Traum zu erfüllen und Kindern einen direkten Kontakt zur Natur zu ermöglichen. Seit etwa eineinhalb Jahren züchtet er an diesem Standort Alpakas. Die Herde besteht derzeit aus mehreren Weidetieren, darunter vier trächtige Stuten, die Nachwuchs erwarten. Während Alpakas allgemein als ruhige und sanfte Tiere gelten, hat die Unterbringung zu Spannungen unter Nachbarn und auf mehreren Regierungsebenen geführt.
Gemeindevereinbarung und Verwaltungskonflikt
Der rechtliche Status des Alpaka-Hofs beruht auf einer Vereinbarung, die Ende 2024 zwischen Stellmach und der örtlichen Gemeindeverwaltung getroffen wurde. Damals erteilte die Stadtverwaltung von Vaihingen unter bestimmten gemeindlichen Auflagen die Genehmigung für die Errichtung eines Geheges und eines Tierstalls. Im Gegenzug für diese Genehmigung verpflichtete sich Stellmach, kostenlose Bildungsbesuche auf dem Hof für örtliche Kindergärten und Schulen anzubieten. Die Stadt lobte die Kooperationsvereinbarung als ein funktionierendes Beispiel einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Das übergeordnete Regierungspräsidium Stuttgart bewertete den Gemeindevertrag jedoch und stellte fest, dass die Vereinbarung voraussichtlich rechtlich unwirksam ist.
Baurecht und Nachbareinwände
Nach Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart stellt das Fehlen einer gültigen Gemeindegenehmigung das Tiergehege und den Stall formal ein nicht genehmigtes Bauvorhaben dar. Nach den regionalen Bauvorschriften ist für die rechtmäßige Haltung solcher Tiere auf dem Grundstück entweder ein offiziell anerkannter landwirtschaftlicher Betrieb oder ein verbindlicher Bebauungsplan erforderlich. Die Landesbehörde stellte fest, dass für Stellmachs Wohngrundstück keine dieser rechtlichen Voraussetzungen erfüllt ist. Die behördliche Prüfung wurde durch Beschwerden von Nachbarn ausgelöst, die Einwände wegen Geruchsbelästigung durch die Herde erhoben. Die beschwerdeführenden Nachbarn waren für eine offizielle Stellungnahme nicht erreichbar.
Tierschutz und die Petition um Zeit
Stellmach hat sich gegen die Nachbarbeschwerden gewehrt und betont, dass seine Alpakas weder laut seien noch zu starken Gerüchen neigten. Die Behörden hatten zunächst eine schnelle Umsiedlung der Herde innerhalb einer einzigen Woche in Betracht gezogen, doch Stellmach argumentierte, dass eine derart schnelle Verlegung gegen Tierschutzstandards verstoße, angesichts des verletzlichen Zustands seiner vier trächtigen Alpakas. Um eine sofortige Räumung des Grundstücks zu verhindern, startete Stellmach eine öffentliche Petition und sicherte sich so einen Zeitraum von mehreren Monaten, um den Streit beizulegen. Derzeit prüft er mögliche alternative Standorte, an die die Tiere dauerhaft und legal umgesiedelt werden können.