
Neues Rechtsgutachten stuft AfD als verfassungswidrig ein und entfacht Debatte um Parteiverbot neu
Eine 13-monatige Expertenprüfung der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Schluss, dass die Alternative für Deutschland das Demokratieprinzip und die Menschenwürde verletzt, was führende SPD- und Grünen-Politiker dazu veranlasst, ein verfassungsrechtliches Verbotsverfahren zu fordern.
Ein juristisches Sachverständigengutachten, das am 25. Juni 2026 von der Berliner NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlicht wurde, kommt zu dem Schluss, dass die Alternative für Deutschland (AfD) verfassungswidrig ist, und verschärft die seit langem geführte Debatte über ein mögliches Parteiverbot. Das Gutachten mit acht Autoren, das über 13 Monate aus mehr als 2.500 öffentlichen Quellen erstellt wurde, argumentiert, dass die Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung durch ihr politisches Konzept und ihre Handlungen systematisch untergräbt.
Die zwei Säulen des Gutachtens
Projektleiter Bijan Moini erklärte, die AfD verstoße sowohl gegen das Demokratieprinzip als auch gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde. Das Gutachten dokumentiert 220 Fälle, in denen AfD-Politiker Gegnern mit strafrechtlicher Verfolgung drohten, darunter eine Rede von Vize-Bundessprecher Stephan Brandner aus dem Jahr 2017, in der er forderte, der Wahlzettel solle zu einem „Haftbefehl“ gegen die damalige Bundeskanzlerin Merkel werden, sowie eine Forderung des Abgeordneten René Springer aus dem Jahr 2025, die Hälfte der Regierung aus der Pandemiezeit in Handschellen abzuführen.
Die AfD will Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen. Sie fordert Haftbefehle, Anklagebank, Gefängnisstrafen für Entscheidungen, die sie politisch ablehnt. Politisch motivierte Strafverfolgung verstößt eindeutig gegen das Demokratieprinzip.
Zur Menschenwürde heißt es in dem Gutachten, das „ethno-kulturelle“ Volksverständnis der AfD schaffe unterschiedliche Klassen von Menschen und entwerte Deutsche mit Migrationshintergrund, Muslime, Asylsuchende und Transpersonen. Moini erklärte, das politische Konzept der Partei ziele auf „Ausgrenzung, Herabwürdigung und weitreichende rechtliche Entwertung“ dieser Gruppen ab.
Politische Reaktionen
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte, der Zeitpunkt sei gekommen, „konkrete Schritte zur Einleitung eines Verbotsverfahrens zu unternehmen“, und rief zu einem Konsens aller demokratischen Parteien auf. Die SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil forderten die Sicherheitsbehörden auf, die neuen Beweise zu prüfen. Bas erklärte, wenn die Demokratie bedroht sei, seien „alle Demokraten zum Handeln verpflichtet“.
Meiner Ansicht nach ist nun spätestens der Moment gekommen, konkrete Schritte zur Einleitung eines Verbotsverfahrens zu unternehmen. Weiteres Abwarten würde dem Gebot der wehrhaften Demokratie widersprechen.
Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, schrieben an die Vorsitzenden von Union, SPD und Linken und baten um Gespräche über einen Verbotsantrag. Haßelmann sagte, die „immer unverhohlener werdende Radikalisierung der AfD und ihre unverhohlene Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ seien nicht zu übersehen. Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), derzeitiger Vorsitzender der Innenministerkonferenz, nannte das Gutachten einen „ernsthaften Beitrag“, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft werden müsse.
Rechtliche Hürden und gerichtlicher Kontext
Das Kölner Verwaltungsgericht entschied in einer Eilentscheidung vom Februar 2026, dass zwar eine hinreichende Sicherheit bestehe, dass die AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, die Partei jedoch noch nicht in einem Maße davon geprägt sei, dass eine insgesamt verfassungsfeindliche Tendenz festgestellt werden könne. Das Hauptsacheverfahren ist anhängig. Die AfD wird derzeit vom Verfassungsschutz als „Prüffall“ eingestuft.
Ein Verbotsverfahren kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Im Januar 2025 unterstützten 124 von 733 Abgeordneten einen Verbotsantrag, doch vor der Neuwahl des Parlaments fand keine Abstimmung statt. Derzeit gibt es auf keiner der drei Ebenen eine politische Mehrheit.
Wahlhintergrund
Das Gutachten erscheint 73 Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei der Umfragen die AfD in Führung und in Reichweite einer absoluten Mehrheit zeigen. Die GFF-Autoren bezeichnen ihre Arbeit als die „umfassendste und rechtlich anspruchsvollste“ Bewertung bisher und erklären, ein Verbotsantrag würde vor dem Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Erfolg haben.
- Der Bundestag debattiert über einen AfD-Verbotsantrag; 124 von 733 Abgeordneten unterstützen ihn, vor den Neuwahlen findet keine Abstimmung statt.
- Das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet in einer Eilentscheidung, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, aber noch nicht insgesamt davon geprägt ist.
- Die GFF legt ein Sachverständigengutachten vor, das die AfD für verfassungswidrig erklärt und ein Verbotsverfahren für voraussichtlich erfolgreich hält.
- Landtagswahl in Sachsen-Anhalt geplant; die AfD führt in Umfragen, eine absolute Mehrheit ist in Reichweite.


