
Gutachten erklärt AfD für verfassungswidrig – Debatte um Parteiverbot neu entfacht
Ein 1500-seitiges Rechtsgutachten im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Schluss, dass die rechtsextreme Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist. Dies führt zu erneuten Forderungen von SPD- und Grünen-Spitzen, ein Verbotsverfahren im Bundestag einzuleiten.
Ein detailliertes Rechtsgutachten, das am 25. Juni 2026 von der in Berlin ansässigen Nichtregierungsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlicht wurde, stellt fest, dass die Alternative für Deutschland (AfD) nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes „eindeutig verfassungswidrig“ ist. Die Analyse, die von einem Team aus acht Autoren unter der Leitung des Anwalts Bijan Moini über 13 Monate erstellt wurde, umfasst rund 1500 Seiten (ein Medium nennt 3062 Seiten) und stützt sich auf hunderte öffentlich zugängliche Quellen.
Die Schlussfolgerungen des Gutachtens
Nach Auffassung der GFF verletzt die AfD systematisch zwei tragende Verfassungsprinzipien: das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Das politische Konzept der Partei ziele auf „Ausschluss, Herabwürdigung und weitgehende rechtliche Entwertung“ von Deutschen mit Migrationshintergrund, Muslimen, Asylsuchenden und trans Menschen ab und schaffe so unterschiedliche Klassen von Menschen.
Die AfD ist nach dem Maßstab des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig.
Das Gutachten argumentiert, dass bereits jeder einzelne Verstoß für ein Verbot ausreichen würde und die Belege für beide Verstöße gut dokumentiert seien.
Angriff auf Demokratie und Menschenwürde
Bezüglich des Demokratieprinzips betonen die Autoren, dass die AfD die strafrechtliche Verfolgung von Politikern anderer Parteien für von ihr abgelehnte Entscheidungen fordere. „Politisch motivierte Strafverfolgung verletzt eindeutig das Demokratieprinzip“, sagte Moini bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin. Zur Menschenwürde führt das Gutachten ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis (völkisches Konzept) an, das Bürger nach Herkunft einteilt – im Widerspruch zum Konzept der Staatsbürgernation des Grundgesetzes. Die Politik der AfD verweigere zudem Grundrechte, indem sie Zwangsabschiebungen in Länder befürworte, in denen Menschen Folter droht.
Ihr politisches Konzept zielt auf Ausschluss, Herabwürdigung und weitgehende rechtliche Entwertung bestimmter Deutscher mit Migrationshintergrund, von Muslimen, Asylsuchenden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen wie trans Menschen ab.
Die GFF stellt fest, dass die Partei zwar einige Mitglieder ausschließe, ihre Führung – namentlich die Co-Vorsitzende Alice Weidel, der EU-Abgeordnete Maximilian Krah und der sachsen-anhaltische Politiker Hans-Thomas Tillschneider – jedoch unangetastet bleibe und den radikalen Kurs weitersteuere.
Politische Reaktionen
Die SPD-Co-Vorsitzende Bärbel Bas sagte, Demokraten seien zum Handeln verpflichtet, wenn die Demokratie bedroht sei, und rief neben der politischen Auseinandersetzung zu rechtlichen Schritten auf. Co-Chef Lars Klingbeil erklärte, er nehme das Gutachten „sehr ernst“ und erwarte, dass die Sicherheitsbehörden die neuen Erkenntnisse gründlich prüfen. Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge schrieben an die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Linken und baten um Gespräche mit dem Ziel, einen gemeinsamen Verbotsantrag in den Bundestag einzubringen. Haßelmann argumentierte, die „immer offenkundigere Radikalisierung und unverhohlene Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ der AfD sei nicht zu übersehen. Dröge betonte, ein Verbotsverfahren sei jetzt „notwendig, um es endlich in Gang zu setzen“. Auch die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winke rief dazu auf, dem Gericht eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu ermöglichen.
Wenn unsere Demokratie bedroht ist, sind alle Demokraten verpflichtet zu handeln.
Die Union bleibt jedoch ablehnend gegenüber einem Verbot und verweist auf die mehrjährige Dauer eines solchen Verfahrens. Ein ähnlicher Vorstoß der Grünen ein Jahr zuvor fand keine Unterstützung.
Hintergrund
Im Februar 2026 entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung, dass eine hinreichende Sicherheit verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der AfD bestehe, diese aber noch nicht das Gesamtbild der Partei prägten, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festzustellen. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Der Verfassungsschutz (BfV) hatte die AfD zuvor als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, doch eine gerichtliche Verfügung führt dazu, dass die Partei weiterhin bundesweit nur als Verdachtsfall des Rechtsextremismus behandelt wird.
- Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Haßelmann und Dröge treten erstmals mit dem Vorschlag eines gemeinsamen Verbotsantrags an andere Fraktionen heran.
- Das Kölner Verwaltungsgericht stellt in einer Eilentscheidung fest, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen aufweist, aber kein durchgängig verfassungsfeindliches Gesamtbild vorliegt.
- Die Gesellschaft für Freiheitsrechte legt ihr Rechtsgutachten vor, das die AfD für verfassungswidrig erklärt; die Debatte über ein Verbot im Parlament verschärft sich.

