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Regierung·vor 2 Std.

Berliner Gericht blockiert AfD-Politiker für höheren Polizeidienst wegen Zweifeln an Verfassungstreue

Ein Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein AfD-Kommunalpolitiker und Berliner Polizeibeamter keinen Anspruch auf den Aufstieg in den höheren Kriminaldienst hat, nachdem das Land eine vorläufige Zusage aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue widerrufen hatte.

Der Aufstiegswunsch eines Polizeibeamten

Ein namentlich nicht genannter Berliner Polizeibeamter, der seit 2011 im Dienst ist, bewarb sich 2025 für einen Studiengang, der zum höheren Kriminaldienst führt. Im November 2025 erhielt er eine vorläufige Einstellungszusage und kündigte daraufhin seine bisherige Beamtenstelle. Der Kurs sollte am 1. April 2026 beginnen.

Die AfD-Verbindung kommt ans Licht

Als das Land Berlin erfuhr, dass der Beamte gleichzeitig als AfD-Fraktionsvorsitzender in einer brandenburgischen Gemeindevertretung tätig war, widerrief es die Zusage im März 2026. Der offizielle Grund waren

Zweifel an der charakterlichen Eignung

Land Berlin
. Unabhängig davon hatte der Verfassungsschutz Brandenburg den Landesverband der AfD im Jahr 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft, nachdem er zuvor jahrelang als Verdachtsfall geführt wurde.

Eilantrag vor Gericht

Der Politiker legte sein kommunales Mandat vor Wochen nieder und beantragte einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Er argumentierte, er sei nicht in überregionale Parteistrukturen eingebunden gewesen und habe das volle Ausmaß der Entwicklung der AfD nicht erkannt.

Die Begründung des Gerichts

Das Gericht wies den Antrag zurück und verwies auf begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers. In seinem am Donnerstag gefassten und am Montag veröffentlichten Beschluss stellte das Gericht fest, dass er weiterhin AfD-Mitglied sei, bei Kommunalwahlen kandidiert habe und als Fraktionsvorsitzender tätig gewesen sei – Tatsachen, die

seine inhaltliche Identifikation mit den Zielen der Partei belegen

Verwaltungsgericht Berlin
. Die Richter befanden, er habe eine vollständige persönliche Abkehr von der Partei nicht glaubhaft dargelegt. Sein Mandatsverzicht, so merkten sie an, sei durch die Einstufung als extremistisch motiviert gewesen, doch diese Einstufung bestehe bereits seit einem Jahr und müsse ihm bekannt gewesen sein.

Wie es weitergeht

Wichtige Ereignisse im Beförderungsstreit
  1. Vorläufige Zusage für das Studium zum höheren Kriminaldienst erteilt
  2. Berlin widerruft Zusage nach Bekanntwerden der Rolle als AfD-Fraktionsvorsitzender
  3. Verwaltungsgericht Berlin lehnt Eilantrag ab
  4. Gerichtsbeschluss veröffentlicht; weitere Rechtsmittel möglich
Der Beschluss ist eine Zwischenmaßnahme im Eilverfahren; das Hauptsacheverfahren ist noch anhängig. Der Beamte kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Berlin

5 Quellen

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