Regierung · Kairo

Ägyptisches Gericht verhängt Geldstrafe gegen Mada-Masr-Chefredakteurin Lina Attalah und ordnet Schließung der unabhängigen Nachrichtenseite an

Ein Gericht in Neu-Kairo hat Mada-Masr-Gründerin und Chefredakteurin Lina Attalah wegen des Betriebs der Website ohne Lizenz zu einer Geldstrafe von drei Millionen ägyptischen Pfund verurteilt und die Schließung der Seite angeordnet. Sicherheitskräfte nahmen sie nach dem Urteil in Gewahrsam.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von NOS, Spiegel Online, Berliner Zeitung und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Foto: Jennifer 8. Lee, CC BY-SA 4.0 (Wikimedia Commons, Ausschnitt). Archivbild, 2024
Wie es dazu kam
  1. 2022Der Antrag wird ohne Begründung abgelehnt; die Klage gegen die Entscheidung scheitert
  2. 21.10.Attalah wird laut RSF nach einem sechsstündigen Verhör gegen Kaution freigelassen
  3. 27.10.Das Gericht verurteilt Attalah, verhängt eine Geldstrafe und ordnet die Schließung der Website an

Das Urteil und die Geldstrafe

Ein Gericht in Neu-Kairo hat Lina Attalah, Gründerin und Chefredakteurin der unabhängigen Nachrichtenseite Mada Masr, des Betriebs einer Website ohne Lizenz für schuldig befunden – ein Vergehen, das laut Berichten mit der Höchststrafe geahndet werden kann. Das Urteil erging am Dienstag, 27. Oktober 2026. Richter Mohamed Mubarak verhängte eine Geldstrafe von drei Millionen ägyptischen Pfund, rund 48.000 Euro, und ordnete die Schließung der Website sowie die Beschlagnahme ihres Vermögens an. Die Financial Times bezifferte die Geldstrafe in ihrer eigenen Berichterstattung mit 53.000 Dollar. Dem Gerichtsbeschluss ging eine kurze Anhörung voraus, die das Medium und Menschenrechtsorganisationen als überstürzt beschrieben.

Gewahrsam und Anhörung

Sicherheitskräfte nahmen Attalah nach dem Urteil in Gewahrsam, doch die Angaben dazu, wo und wie lange, gehen auseinander. Mada Masr erklärte, sie werde weiterhin im Gerichtsgebäude festgehalten. Amnesty International erklärte nach Angaben der Berliner Zeitung, sie sei in Polizeigewahrsam gewesen, bis die Geldstrafe bezahlt worden sei. Justizkreise teilten der EFE mit, ihre Verteidigung werde voraussichtlich Berufung einlegen oder die Geldstrafe zahlen, um ihre Freilassung zu erreichen. Mada Masr zufolge wurde die Sitzung zur Beratung unterbrochen, nachdem die Verteidigung um Zeit zur Einsicht in die Verfahrensakte gebeten hatte. Hossam Bahgat, Direktor der Egyptian Initiative for Personal Rights (EIPR), der an der Anhörung teilnahm, sagte, der Richter habe anschließend alle bis auf Attalah und ihr Verteidigerteam aus dem Saal schicken lassen. Als das Verfahren fortgesetzt wurde, bestätigte der Richter die Ablehnung sämtlicher Anträge der Verteidigung, darunter Anträge auf Vorlage von Dokumenten oder Ladung von Zeugen. Zudem bestellte er einen externen Anwalt, obwohl acht von Attalah ausgewählte Anwälte im Saal waren, und ihr Widerspruch wurde laut Mada Masr nicht protokolliert.

Jahre der Lizenzverweigerung

Attalah gründete Mada Masr 2013 mit. Die Behörden sperrten die Website 2017, zusammen mit Hunderten anderen Websites. Laut Amnesty International beantragte das Medium nach dem Mediengesetz von 2018 wiederholt eine Lizenz beim Obersten Medienrat, erst 2018 und erneut 2020, und erhielt keine Antwort. 2022 erfuhr es, dass der Antrag ohne Begründung abgelehnt worden war, und eine Klage gegen diese Entscheidung scheiterte. In diesem Jahr reichte das Medium erneut mit allen erforderlichen Unterlagen ein und meldete keine Reaktion. ANSA zählte das Verfahren als das sechste juristische Verfahren gegen Attalah und Mada Masr binnen sechs Jahren und als das erste, das zu einem tatsächlichen Prozess führte. Laut RSF war Attalah am 21. Oktober nach einem sechsstündigen Verhör gegen Kaution freigelassen worden, bevor der Fall an das Gericht verwiesen wurde.

Ein breiteres Vorgehen gegen die Presse

Amnesty International und das CPJ beschrieben den Fall als Angriff auf die Pressefreiheit. Reporter ohne Grenzen führt Ägypten auf Platz 169 von 180 Ländern in seinem Index der Pressefreiheit. Die EIPR zählt nach Angaben von ANSA derzeit 26 Journalisten, die wegen ihrer Arbeit festgehalten werden. Die Financial Times berichtet, dass einen Monat vor diesem Fall alle sechs Journalisten der Fact-Checking-Plattform Matsadaash festgenommen wurden. Ihnen wurde Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – die Staatsanwaltschaft nannte die Muslimbruderschaft – sowie die Verbreitung falscher Nachrichten vorgeworfen. Die Journalisten bestreiten die Vorwürfe, und drei von ihnen gaben an, gefoltert worden zu sein, während der Staatsanwalt erklärte, ein Arzt, der sie untersucht habe, habe keine Anzeichen von Misshandlung gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte Attalah zudem zu einer Mada-Masr-Geschichte über Gefängnisproteste gegen die verschobene Reform der Untersuchungshaft befragt.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

Kairo · Ägypten

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