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Waadt verankert Mindestlohn in der Verfassung, lehnt aber beide Umsetzungsgesetze ab – Gesetzeslücke entsteht
Die Wähler im Kanton Waadt sagten am Sonntag 'Ja' zum Prinzip eines kantonalen Mindestlohns und verankerten ihn in der Verfassung, lehnten jedoch sowohl den Gesetzesvorschlag der Linken als auch den Gegenvorschlag der Regierung ab, sodass der Kanton einen Verfassungsauftrag, aber kein Umsetzungsgesetz hat.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Le Temps, SWI swissinfo.ch, Blick.ch und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Die Verfassungsinitiative wurde mit 49,1 % Zustimmung angenommen, aber sowohl die Gesetzesinitiative als auch der Gegenvorschlag wurden abgelehnt, sodass nur der Verfassungsauftrag ohne Umsetzungsgesetz besteht.
Der gewerkschaftsgestützte Vorschlag für einen Lohn von 23 CHF/Stunde erhielt 47,4 % der Stimmen, während der Alternativvorschlag der Regierung, der Gesamtarbeitsverträge bevorzugte, mit 46,7 % abgelehnt wurde.
Da beide detaillierten Texte vom Tisch sind, muss der Kantonsrat nun die Sozialpartner konsultieren und einen neuen rechtlichen Rahmen vorschlagen, um das neue Verfassungsrecht umzusetzen.
Fünf Schweizer Kantone haben bereits einen gesetzlichen Mindestlohn: Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt. Die Waadt kommt hinzu, auch wenn die tatsächliche Höhe noch unbestimmt ist.
- 2020Genf führt Mindestlohn von 23 CHF/h (später 24 CHF) ein
- 2021Tessin legt Mindestlohn zwischen 18.75 und 19.25 CHF/h fest
- 2021Basel-Stadt führt Mindestlohn von 21 CHF/h ein
Ein paradoxer Urnengang
Die Abstimmung brachte ein typisch schweizerisches Ergebnis: Die Verfassungsinitiative „Für das Recht, von seiner Arbeit anständig leben zu können“ wurde mit 49,1 % der gültigen Stimmen angenommen, bei 45,8 % Ablehnung und über 5 % leeren Stimmzetteln. Doch der dazugehörige Gesetzestext, der einen Mindeststundenlohn von 23 Franken (28,7 $) und detaillierte Durchsetzungsmechanismen vorgesehen hätte, wurde mit nur 47,4 % Zustimmung abgelehnt. Der Gegenvorschlag der Kantonsregierung, der denselben Lohn vorsah, aber den Gesamtarbeitsverträgen Vorrang gab und mehrere Ausnahmen vorsah, schnitt noch schlechter ab und scheiterte knapp mit 46,7 % Ja-Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag laut mehreren Quellen bei 54 %, wobei ein Bericht vermerkte, dass die Beteiligung bei diesem spezifischen Punkt nur 42,3 % betrug.
- Verfassungsinitiative
- 49.1 %
- Gesetzesinitiative
- 47.4 %
- Gegenvorschlag
- 46.7 %
Daten aus dem Artikeltext
Was nun geschieht
Der Verfassungsartikel ist nun „in Stein gemeißelt“, wie Arnaud Bouverat, Ko-Vorsitzender des Initiativkomitees, feststellte, doch ohne verabschiedetes Gesetz hat das neue Recht keine unmittelbare praktische Wirkung. Die Regierung muss nun einen rechtlichen Rahmen von Grund auf neu ausarbeiten. Bouverat nannte das Ergebnis „einen ersten symbolischen Sieg, auch wenn er noch nichts Konkretes bringt“ und signalisierte Gesprächsbereitschaft mit der Kantonsregierung, insbesondere zu Übergangsfristen für Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen und möglichen Ausnahmen.
„Mit der Aufnahme in die Verfassung ist der Mindestlohn nun in Stein gemeißelt.“
Die Regierung ihrerseits bedauerte die knappe Ablehnung ihres Gegenvorschlags und kündigte an, zunächst die Gründe für die Abstimmung zu analysieren, bevor sie die Sozialpartner konsultiert. Ihr erklärtes Ziel ist es, „mögliche Wege“ zur Umsetzung der neuen Verfassungsnorm zu erkunden und „einen Vorschlag zu erarbeiten, der einen breiten Konsens finden kann“.
„Wir bedauern die knappe Ablehnung unseres Gegenvorschlags.“
Schweizer Mindestlohn-Flickenteppich
Die Abstimmung in der Waadt reiht sich in einen breiteren nationalen Trend ein. Fünf Kantone hatten bereits vor Sonntag einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt: Neuenburg (2017, 20 Franken), Jura (2018, 20 Franken), Genf (2020, zunächst 23, später 24 Franken), Tessin (2021, zwischen 18,75 und 19,25 Franken) und Basel-Stadt (2021, 21 Franken). Ein Bundesvorschlag, der ebenfalls den Gesamtarbeitsverträgen Vorrang einräumt, hat beide Parlamentskammern passiert, ist aber noch nicht Gesetz. Damit wird die Waadt zum jüngsten Kanton, der das Prinzip verankert – auch wenn die Details noch nicht feststehen.
Ein legislatives Puzzle
Der Abstimmungsmodus selbst trug zum Ergebnis bei. Die Wähler mussten vier separate Kästchen ausfüllen, eine Komplexität, die ein Kommentator mit einer Fabel von La Fontaine verglich. Die Gesetzesinitiative war mit dem Verfassungstext verknüpft, sodass sie nur in Kraft treten konnte, wenn die Verfassungsänderung angenommen wurde – das Gegenteil galt jedoch nicht. Die Ablehnung der beiden einzigen detaillierten Vorschläge bringt den Kanton in eine Situation, in der die Verfassung einen Mindestlohn vorschreibt, aber niemand genau weiß, wie hoch dieser sein wird, welche Branchen abgedeckt werden oder wie er durchgesetzt wird. Die Gesetzgebung steht nun vor der heiklen Aufgabe, eine Vorlage zu erarbeiten, die eine erneute Volksabstimmung überstehen kann.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Le Temps"Une victoire à la vaudoise": le principe du salaire minimum ancré dans la Constitution cantonale, la loi reste à inventer
- SWI swissinfo.chVaud introduces a minimum wage into its Constitution
- Blick.chSalaire minimum: un vote qui contraint à revoir le projet
- SWI swissinfo.chVaud introduit le salaire minimum dans sa Constitution
- Arnaud Bouverat
- Ko-Vorsitzender des Unterstützungskomitees der Initiative und sozialdemokratischer Abgeordneter
- Orte
- Lausanne
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