
Bund und Länder einigen sich auf kommunale Kostenbeteiligung: Berlin übernimmt 80 % der neuen Sozialausgaben über 200 Millionen Euro
Nach monatelangen festgefahrenen Verhandlungen einigten sich Bundeskanzler Merz und die 16 Ministerpräsidenten auf eine Finanzreform nach dem Prinzip 'Wer bestellt, bezahlt', die den Großteil der neuen Sozialkostenverpflichtungen von klammen Städten und Kreisen zurück in den Bundeshaushalt verlagert.
Die Einigung
Bundeskanzler Friedrich Merz und die Regierungschefs der deutschen Bundesländer besiegelten auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin am 25. Juni 2026 eine Finanzreform. Die Vereinbarung, die am 1. September 2026 in Kraft tritt, soll verhindern, dass bundespolitisch beschlossene Sozialgesetze die Kommunen belasten. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nannte das Ergebnis eine faire Balance und wies darauf hin, dass der Bund 80 Prozent der Mehrkosten übernimmt, sobald neue oder geänderte Leistungsgesetze die Ausgaben von Ländern und Kommunen zusammen über eine Schwelle von 200 Millionen Euro treiben.
Wir bewegen unser Land voran.
Die Koalitionsregierung aus CDU, CSU und SPD hatte das Prinzip der Veranlassungskonnexität bereits in ihrem Koalitionsvertrag verankert, doch die Verhandlungen mit den Ländern waren über ein Jahr lang nicht vorangekommen. Die endgültigen Zahlen bedeuten eine Verbesserung gegenüber einem vorbereitenden Arbeitsgruppenentwurf, der einen Bundesanteil von nur 75 Prozent und eine höhere Schwelle von 250 Millionen Euro vorgesehen hatte.
Der Kostentreiber
Im Zentrum des Streits stehen die sogenannten Leistungsgesetze, Bundesgesetze, die Leistungen in Bereichen wie Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und das Teilhabegesetz vorschreiben, das die soziale Inklusion behinderter Menschen stärkt. Da der Bund die Gesetze erlässt, die Kommunen sie aber verwalten, sind die gesetzlichen Sozialausgaben der Gemeinden jährlich um 10 bis 15 Prozent gestiegen, während die Steuereinnahmen hinterherhinken.
Wenn Kosten auf einer höheren Ebene ausgelöst werden, dürfen sie nicht auf die Länder und vor allem auf die Kommunen abgewälzt werden.
Die Entlastung werde symmetrisch sein, fügte Lies hinzu: Wenn der Bund später durch eigene Entscheidungen Kosten senke, flössen die Mittel nach Berlin zurück.
Was die Kommunen gewinnen
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder, derzeit Vorsitzender der MPK, schätzte das Entlastungspotenzial für 2027 auf drei Milliarden Euro, eine Summe, die in den Folgejahren steigen werde. Die kommunalen Spitzenverbände hatten gewarnt, dass die Kommunalhaushalte „fast überall zusammenbrechen“ und das Jahr zum zweiten Mal in Folge mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro abschließen würden, das vollständig auf Sozialausgaben zurückgeht, auf die die Kommunen keinen Einfluss haben.
Dieser Staat funktioniert. Wir kommen nicht nur in Gang, wir sind mittendrin.
Schnieder sagte, die Einigung sende ein wichtiges Signal an die Kommunen und die Bürger, dass Bund und Länder ihrer Verantwortung gerecht werden.
Reaktionen der Länder
Mehrere Länderchefs drängten vor der Konferenz auf die Reform. Schleswig-Holsteins Daniel Günther (CDU) betonte, dass strukturelle Änderungen an den Leistungsgesetzen nötig seien, weil sinkende Steuereinnahmen gleichzeitig die Kommunalhaushalte belasteten. Mecklenburg-Vorpommerns Manuela Schwesig (SPD) räumte ein, dass die Bundesleistungsgesetze wichtig seien, aber zusätzliche finanzielle Belastungen verursacht hätten. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) erinnerte an das Versprechen des Kanzlers, dass die gesetzlichen Leistungen in diesen Bereichen nicht weiter steigen würden.
Was nicht abgedeckt ist
Steuergesetze sind ausdrücklich vom Kostenteilungsmechanismus ausgenommen. Konflikte zwischen Berlin und den Ländern sind immer wieder aufgeflammt, wenn Bundessteuersenkungen die Einnahmen der Länder schmälern – eine Spannung, die ungelöst bleibt.
