
Bund und Länder einigen sich auf 80-Prozent-Übernahme neuer Kommunalkosten ab September
Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich Kanzler Merz und die Ministerpräsidenten auf das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“. Der Bund übernimmt ab dem 1. September 80 Prozent der neuen Kosten, die den Kommunen entstehen.
Die Einigung
Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform zur Entlastung der klammen Kommunen geeinigt. Der Bund übernimmt ab dem 1. September 2026 80 Prozent der zusätzlichen Kosten, die neue Bundesgesetze für Städte und Kreise verursachen. Die Einigung wurde am späten Donnerstagabend nach einer länger als geplanten Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin bekannt gegeben.
Wer bestellt, bezahlt. Den werden wir demnächst auch gemeinsam einhalten im Verhältnis zwischen Bund und Ländern.
Verhandlungsdynamik
Der Kompromiss folgte monatelangem Ringen. Die Länder forderten zunächst eine vollständige 100-Prozent-Kompensation, während die Bundesseite nicht mehr als 75 Prozent mit einer bundesweiten Kostenschwelle von 250 Millionen Euro anbot. Am Donnerstagmorgen einigten sich die 16 Länder untereinander auf eine Forderung von 80 Prozent und einer Schwelle von 125 Millionen Euro. Der endgültige Deal landete bei 80 Prozent und einer Schwelle von 200 Millionen Euro.
Wir wollten 100 Prozent als Länder haben, weil wir das wichtig finden, dass derjenige, der die Musik bestellt, auch bezahlt.
- Forderung der Länder
- 100 %
- Angebot des Bundes
- 75 %
- Endgültige Einigung
- 80 %
Was abgedeckt ist
Die neue Regelung gilt für alle Bundesgesetze, die nach dem 1. September erlassen werden und finanzielle Verpflichtungen für Länder oder Kommunen mit sich bringen. Steuergesetze sind ausgenommen, ebenso wie Gesetze zur Umsetzung von EU-Richtlinien oder Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Eine Bagatellschwelle von 200 Millionen Euro bundesweiter Zusatzkosten muss überschritten werden, bevor die Kompensation greift. Der Mechanismus ist symmetrisch: Senkt ein Bundesgesetz die Kosten für die unteren Ebenen, kann Berlin entsprechende Beträge über den Umsatzsteuerverteilung zurückfordern.
Sofortige Entlastung und offene Fragen
Neben dem allgemeinen Prinzip vereinbarten Bund und Länder, an Einsparungen in drei konkreten Sozialgesetzen zu arbeiten: Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Unterhaltsvorschuss. Details zur Entlastung der Kommunen in diesen Bereichen sollen bis Jahresende geklärt sein. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder schätzte, dass die Kommunen im nächsten Jahr eine Entlastung von rund drei Milliarden Euro erwarten könnten, bei einem Hintergrund kommunaler Defizite von insgesamt rund 30 Milliarden Euro.
Dieser Staat funktioniert. Wir kommen nicht nur ins Handeln, sondern wir sind mittendrin.
Reaktionen
Die Ministerpräsidenten begrüßten das Ergebnis weitgehend. Schnieder nannte es ein faires Ergebnis und wies darauf hin, dass die bisherigen Kompensationsniveaus weit niedriger gewesen seien. Niedersachsens Olaf Lies lobte die „faire Zusammenarbeit“, während Schleswig-Holsteins Daniel Günther die 80 Prozent als wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zur vollständigen Kostendeckung bezeichnete. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Manuela Schwesig und Nordrhein-Westfalens Nathanael Liminski äußerten Unterstützung. Kanzler Merz bezeichnete die Einigung als Signal eines neuen, kooperativen Bundesgeistes.
- Letzte Ministerpräsidentenkonferenz endet ohne Einigung zur Finanzreform.
- Bund und Länder erzielen Einigung über 80% Kostenübernahme und 200-Millionen-Euro-Schwelle.
- Neue Kompensationsregel tritt für Bundesgesetze in Kraft, die nach diesem Datum erlassen werden.
- Frist für die Ausarbeitung von Einsparungen in drei konkreten Sozialgesetzen.
Nächste Schritte
Die neue Kompensationsregel tritt am 1. September 2026 in Kraft. Bis Jahresende wollen Bund und Länder festlegen, wie die drei genannten Sozialgesetze reformiert werden, um das Kostenwachstum zu bremsen. Die Einigung sieht auch vor, dass künftige Kostenschätzungen gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Kommunen erstellt werden.


