Regierung · Qom
Iranische Sängerin Parastoo Ahmadi wegen Auftritts ohne Hijab in YouTube-Konzert zu 74 Peitschenhieben verurteilt
Ein Gericht in Qom hat die Sängerin Parastoo Ahmadi und acht Musiker zu Auspeitschung, einem Reiseverbot und einem Berufsverbot verurteilt, nachdem sie ohne Kopftuch in einem viralen Livestream aufgetreten war.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von newsORF.at, RP Online, N-tv und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Parastoo Ahmadi und acht Musiker wurden vom Strafgericht Qom zu jeweils 74 Peitschenhieben, einem zweijährigen Ausreiseverbot und einem zweijährigen Verbot künstlerischer Tätigkeiten verurteilt.
Das Konzert im Dezember 2024 zeigte Ahmadi ohne Hijab und verletzte damit das Verbot für Frauen, in der Öffentlichkeit solo zu singen, sowie die Kleidungsvorschriften des Iran.
Menschenrechtsanwalt Moein Khazaeli argumentierte, dass das iranische Recht weibliche Musikdarbietungen nicht unter Strafe stelle, und bezeichnete die Auspeitschungsstrafe als Verstoß gegen internationale Verpflichtungen.
Das Video des Konzerts wurde auf YouTube fast drei Millionen Mal angesehen und verlieh dem Fall internationale Sichtbarkeit.
Das Urteil folgt auf die Massenproteste von 2022 nach dem Tod von Mahsa Amini, nach denen viele Iranerinnen als zivilen Ungehorsam in der Öffentlichkeit auf das Tragen des Hijab verzichteten.

- 11.12.Parastoo Ahmadi streamt ein Konzert ohne Hijab auf YouTube live aus einer Karawanserei in der Provinz Qom.
- 11.12.Ahmadi und mehrere Musiker werden nach der Übertragung kurzzeitig festgenommen und dann gegen Kaution freigelassen.
- 31.12.Die Staatsanwaltschaft von Teheran erhebt formelle Anklage wegen der Veröffentlichung des Videos.
- 18.06.Ein Strafgericht in Qom verurteilt Ahmadi und acht weitere Personen zu 74 Peitschenhieben, einem zweijährigen Reiseverbot und einem zweijährigen Verbot künstlerischer Tätigkeiten.
Ein iranisches Strafgericht hat die Sängerin Parastoo Ahmadi und acht Mitglieder ihrer Band und ihres Produktionsteams zu 74 Peitschenhieben sowie zu einem zweijährigen Ausreiseverbot und einem zweijährigen Verbot künstlerischer Tätigkeiten verurteilt. Das am 18. Juni 2026 bekannt gewordene Urteil geht auf ein YouTube-Konzert im Dezember 2024 zurück, bei dem Ahmadi ohne Hijab auftrat – ein Verstoß gegen die strengen Kleidungs- und Auftrittsvorschriften der Islamischen Republik für Frauen.
Das Gerichtsurteil
Das Strafgericht der Provinz Qom verurteilte die neun Angeklagten wegen der Produktion und Veröffentlichung „vulgärer und unsittlicher Inhalte“ im Internet sowie wegen Verstoßes gegen die öffentliche Sittlichkeit. Die offizielle Nachrichtenagentur der Justiz hat das Urteil noch nicht veröffentlicht, doch Menschenrechtsorganisationen und Anwälte, die die Gerichtsdokumente einsehen konnten, bestätigten das Strafmaß. Das Urteil kann laut lokalen Medienberichten noch angefochten werden.
„Ahmadis Bestrafung mit 74 Peitschenhieben, nur weil sie gesungen und ohne Hijab aufgetreten ist, ist eine weitere Erinnerung daran, dass sich die Menschenrechtslage im Iran nicht geändert hat – trotz der Kriegspropaganda der iranischen Behörden, die darauf abzielt, ihr Image zu verbessern.“
Das Konzert im Dezember 2024
Am 11. Dezember 2024 streamte die 29-jährige Sängerin eine Darbietung mit dem Titel „Ein imaginäres Konzert“ aus einer historischen Karawanserei in Deir Gachin in der Provinz Qom live. Sie trug ein ärmelloses schwarzes Kleid, ihr Haar war unbedeckt, und sie sang mehrere Lieder, darunter das patriotische Stück „Az Khoone Javānan-e Vatan“ (Vom Blut der Jugend der Heimat). Das Video hat seitdem auf YouTube fast drei Millionen Aufrufe erzielt. Ahmadi und mehrere Musiker wurden nach der Übertragung kurzzeitig festgenommen und dann gegen Kaution freigelassen. Bis Ende Dezember hatte die Staatsanwaltschaft von Teheran formelle Anklage erhoben.
Menschenrechtsorganisationen: Urteil entbehrt Rechtsgrundlage
Menschenrechtsanwälte und internationale Organisationen verurteilten die Strafe umgehend. Moein Khazaeli, ein Menschenrechtsanwalt beim Rechtshilfezentrum Dadban, argumentierte, dass das iranische Strafrecht das Singen oder Musizieren durch Frauen nicht unter Strafe stelle und dass die Aktivitäten nicht als obszöne Inhalte eingestuft werden könnten.
„Die Verhängung einer Auspeitschungsstrafe gegen Künstler, zivilgesellschaftliche Aktivisten oder andere Bürger ist nicht nur eine Frage des innerstaatlichen Strafrechts. Sie wirft auch ernste Fragen hinsichtlich der internationalen Verpflichtungen von Staaten auf.“
Nazanin Boniadi, die iranisch-britische Schauspielerin, erklärte, das Urteil zeige die Kontinuität repressiver Mechanismen gegen kulturellen Widerspruch.
Ausweitung des Vorgehens gegen den Widerstand von Frauen
Der Fall ist der jüngste Höhepunkt in einem jahrelangen Kampf um die Zwangsverschleierung im Iran. Nach dem Tod von Mahsa Amini in Polizeigewahrsam im Jahr 2022 kam es unter dem Slogan „Frau, Leben, Freiheit“ zu Massenprotesten. Obwohl die Demonstrationen gewaltsam niedergeschlagen wurden, haben viele Frauen in Teheran und anderen Städten seitdem als Akt des zivilen Ungehorsams aufgehört, das Kopftuch zu tragen. Ab Anfang 2025 stellten die Behörden die strenge Durchsetzung des Hijab-Gesetzes ein, sodass unbedeckte Frauen im öffentlichen Raum häufig anzutreffen waren. Die Verurteilung Ahmadis wird von Aktivisten als Signal gesehen, dass das Regime weiterhin prominente Akte des Ungehorsams bestraft, auch wenn die Durchsetzung auf der Straße nachgelassen hat.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- newsORF.atOnline-Konzert ohne Kopftuch: Iranische Sängerin verurteilt
- RP OnlineKonzert ohne Kopftuch: Iranische Sängerin zu 74 Peitschenhiebe verurteilt
- N-tvDer Tag: Sängerin nach Online-Konzert zu Peitschenhieben verurteilt
- Mediafax.ro74 de lovituri de bici pentru o melodie: sentință dură pentru o vedetă din Iran
- Parastoo Ahmadi
- Iranische Sängerin, zu 74 Peitschenhieben verurteilt, weil sie in einem YouTube-Konzert ohne Hijab aufgetreten ist.
- Bahar Ghandehari
- Direktorin für Interessenvertretung am Zentrum für Menschenrechte im Iran, die das Urteil kommentiert.
- Moein Khazaeli
- Menschenrechtsanwalt bei Dadban, argumentierte, dass das Urteil nach iranischem Recht keine Rechtsgrundlage habe.
- Nazanin Boniadi
- Iranisch-britische Schauspielerin, die das Urteil als Teil der anhaltenden Unterdrückung von kulturellem Widerspruch bezeichnete.
- Orte
- Qom
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