
Oppositionsnahes Netzwerk will 30 Verfassungsbeschwerden gegen Italiens neues Wahlgesetz einlegen
Anwälte und Verfassungsrechtler wollen die Beschwerden am 26. Oktober einreichen, dem Tag, an dem das Stabilicum in Kraft tritt, mit dem Ziel, noch vor der nächsten Wahl den Verfassungsgerichtshof zu erreichen.
Netzwerk stellt seine Beschwerdestrategie in der Abgeordnetenkammer vor
Am 12. Oktober stellte die Rete per un voto libero e uguale gemeinsam mit den Oppositionsparteien in der Abgeordnetenkammer ihre Strategie gegen das neue Wahlgesetz vor. Das Netzwerk vereint Verfassungsrechtler, Anwälte und Bürger und wird von Pietro Adami, Enrico Grosso und Roberto Zaccaria koordiniert. Geplant sind 30 Beschwerden in ganz Italien, an den Gerichten der 29 Oberlandesgerichtsbezirke, an denen laut AGI und Rai News 99 Anwälte beteiligt sind. Il Sole 24 ORE berichtet, Zaccaria habe erklärt, 500 Antragsteller würden die Beschwerdeschriften unterzeichnen, darunter Pier Luigi Bersani, Romano Prodi und Massimo D'Alema. Rai News zufolge soll ein Solidaritätsfonds die Verfahrenskosten jener Antragsteller decken, die ihre Verfahren verlieren, und die Initiative wird als Übergabe von den Institutionen an die Zivilgesellschaft beschrieben.
Zaccaria rahmte die Kampagne als Antwort auf das ein, was er für einen Mangel des Gesetzes hält.
Das Gesetz ist schwer verfassungswidrig, und deshalb legen wir eine außergewöhnliche Beschwerdemaschine vor. Die Reaktion ist stark, in Ausübung von Artikel 24, mit dem Ziel, noch vor den Wahlen den Verfassungsgerichtshof zu erreichen.
Die sechs angefochtenen Punkte
Enrico Grosso, Verfassungsrechtler, legte sechs Punkte dar, die die Beschwerden anfechten werden. Der erste ist der Mehrheitsbonus, der seiner Ansicht nach sowohl wegen seiner Auswirkung auf die Repräsentation angreifbar ist als auch, weil er die Wahl der Kammer mit der des Senats verknüpft, den die Verfassung als eigenständig behandelt. Der zweite ist die Vergabe der Senatssitze auf nationaler Basis, die laut Grosso stattdessen auf regionaler Basis erfolgen müsste, so Il Sole 24 ORE. Der dritte betrifft die Auswahl der gewählten Kandidaten, da die Wähler nicht erfahren können, wie ihre Stimme einzelne Abgeordnete beeinflusst. Der vierte ist die Geschlechterbalance, weil blockierte Spitzenkandidaten alle ein und desselben Geschlechts sein könnten. Der fünfte ist die verpflichtende Angabe eines Ministerpräsidentenkandidaten, die laut Grosso voraussetzt, dass jede Liste regieren will, während manche Parteien eine Oppositionsrolle anstreben könnten. Der sechste ist die Unterschriftenpflicht für neue Parteien, die noch nicht im Parlament vertreten sind, die er im Vergleich zu den Ausnahmen für bereits in den Kammern vertretene Parteien als unangemessen bezeichnete.
Grosso sagte, der erste Punkt sei der Mehrheitsbonus, sowohl in numerischer Hinsicht als auch in der Art seiner Zuweisung durch eine feste Zahl.
Der erste Punkt ist der Mehrheitsbonus, sowohl in numerischer Hinsicht als auch in der Art seiner Zuweisung durch eine feste Zahl.
Grosso sagte zudem, niemand verlange eine Rückkehr zum vorherigen Gesetz, das bereits aufgehoben sei, und sollte den Beschwerden Erfolg beschieden sein, würde das neue Gesetz seiner verfassungswidrigen Aspekte entkleidet und bliebe anwendbar.
Einreichungsdatum und der Weg zum Gerichtshof
Adami legte das Einreichungsdatum und das dahinterstehende Ziel fest. Die Anwälte wollen die Beschwerden an dem Tag vorliegen haben, an dem das Gesetz in Kraft tritt.
Wir haben das ehrgeizige Ziel, die Beschwerden an dem Tag einzureichen, an dem das Gesetz in Kraft tritt. Sie werden am 26. Oktober bei allen Oberlandesgerichten eingereicht.
Adnkronos berichtet, dass die Gerichte nach einem vereinfachten Verfahren eine erste Anhörung 40 Tage nach der Einreichung ansetzen und dann entscheiden könnten, ob sie eine Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit an den Gerichtshof beschließen. ANSA berichtet, Adami habe theoretisch eine Gerichtsanhörung Mitte Januar 2027 und einen Beschluss bis Ende Januar 2027 prognostiziert. Die folgende Zeitleiste gibt diese Daten als Prognosen wieder, nicht als bestätigte Zeitpläne.
- Netzwerk stellt seine Beschwerdestrategie in der Abgeordnetenkammer vor
- Beschwerden sollen bei allen Oberlandesgerichten eingereicht werden, am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes
- Mögliche erste Gerichtsanhörung, laut Pietro Adami
- Möglicher Beschluss zur Vorlage der Frage an den Verfassungsgerichtshof
