
Griechenland überweist 150 € pro Kind an eine Million Familien bis Dienstag, zweite Runde für Neugeborene im August
Fast eine Million griechische Familien erhalten bis zum 30. Juni eine einmalige Zahlung von 150 € pro unterhaltsberechtigtem Kind, eine zweite Zahlung für Kinder, die 2025–2026 geboren wurden, ist bis Ende August fällig.
Zahlungsdetails
Griechenland zahlt eine einmalige Sonderleistung von 150 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind aus. Die erste Zahlungsrunde wird bis Dienstag, den 30. Juni 2026, auf die Bankkonten überwiesen. Rund eine Million Familien (laut einem Bericht 974.892) sollen die Unterstützung erhalten, was etwa 80 % der Haushalte mit Kindern abdeckt. Die gesamten fiskalischen Kosten werden auf 240,1 Millionen € geschätzt.
Der Betrag steigt mit der Anzahl der Kinder: ein Kind erhält 150 €, zwei Kinder 300 €, drei Kinder 450 €, vier Kinder 600 € und so weiter ohne Obergrenze. Die Leistung ist steuerfrei, nicht übertragbar und nicht pfändbar.
- 1 Kind
- 150 €
- 2 Kinder
- 300 €
- 3 Kinder
- 450 €
- 4 Kinder
- 600 €
Anspruchsberechtigung und Einkommenskriterien
Begünstigte sind Eltern, die in Griechenland steuerpflichtig sind und unterhaltsberechtigte Kinder haben. Das Familieneinkommen (einschließlich aller Einkunftsarten, steuerpflichtiger und steuerfreier, tatsächlicher und fiktiver) darf 40.000 € für Ehepaare oder eingetragene Partner nicht überschreiten, mit einem zusätzlichen Freibetrag von 5.000 € für jedes weitere Kind nach dem ersten. Alleinerziehende Familien haben eine Grenze von 39.000 €, die ebenfalls um 5.000 € pro weiterem Kind nach dem ersten steigt.
Familien, die diese Einkommensgrenzen überschreiten, erhalten unabhängig von der Anzahl der Kinder keine Zahlung. Die Einkommensdaten stammen aus den Steuererklärungen für 2024 (eingereicht im Jahr 2025), wie sie am letzten Arbeitstag des Mai 2026 vorlagen.
Zweite Phase für Neugeborene
Ein zweites Zahlungsfenster läuft bis zum 31. August 2026 für Kinder, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Juli 2026 geboren wurden. Bei Geburten im Jahr 2025 muss das Kind in der Steuererklärung für 2025 (eingereicht im Jahr 2026) enthalten sein. Bei Geburten vom 1. Januar bis 31. Juli 2026 müssen die Eltern bis zum 10. August 2026 eine Steueridentifikationsnummer (AFM) für das Kind beantragen. Die Einkommensgrenzen für diese Phase basieren auf den Daten des Steuerjahres 2025.
Automatischer Prozess und Ausschlüsse
Die Zahlung erfolgt automatisch: Es ist kein Antrag oder Nachweis erforderlich. Der Betrag wird auf das bei der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) hinterlegte IBAN-Konto überwiesen. Bei gemeinsamen Steuererklärungen geht die Leistung an den als zahlungspflichtig erklärten Ehepartner; bei getrennten Erklärungen wird der Betrag für gemeinsame Kinder entsprechend aufgeteilt.
Einige Familien werden das Geld am 30. Juni nicht sehen. Diejenigen mit falschen IBAN-Daten in der Akte verpassen die Zahlung, bis der Fehler korrigiert ist. Familien mit Neugeborenen, die die erforderliche Steuerregistrierung oder AFM-Schritte noch nicht abgeschlossen haben, erhalten die Leistung erst in der August-Runde, sofern sie die Bedingungen erfüllen.

