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Regierung·vor 2 Std.

Mit 104 Jahren: Albert Corrieri fordert vor Europäischem Gerichtshof Lohn für NS-Zwangsarbeit von Frankreich

Der 104-jährige Albert Corrieri hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht, um 43.200 Euro an ausstehendem Lohn für Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Deutschland zwischen 1943 und 1945 einzufordern, nachdem französische Gerichte seine Forderung abgewiesen hatten.

Hintergrund

Albert Corrieri arbeitete als Klempner im Vieux-Port von Marseille, als ihn das kollaborierende Vichy-Regime im Alter von 20 Jahren im Rahmen des Service du travail obligatoire (STO) nach Deutschland schickte. Vom 13. März 1943 bis zum 15. April 1945 war er in einem Lager interniert und musste in einem Chemiewerk in Ludwigshafen Kohlewaggons beladen, um die deutsche Kriegswirtschaft zu unterstützen. Er arbeitete sechs Tage die Woche in Zehn-Stunden-Schichten und wurde bei einem alliierten Bombenangriff am Arm verwundet.

Die Forderung

Am 15. Juni 2026 gab der 104-Jährige bekannt, dass er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wendet, um eine Entlohnung für diese Arbeitsstunden zu erwirken. Er fordert 43.200 Euro, berechnet auf Basis von 10 Euro pro Stunde. Französische Gerichte haben seine Forderung bereits zurückgewiesen. Im Jahr 2025 entschied das Verwaltungsberufungsgericht in Marseille, dass ein Gesetz vom 14. Mai 1951, das Entschädigungen für alle durch STO-Opfer erlittenen Schäden einschließlich finanzieller Verluste vorsieht, seinen Fall bereits abschließend geregelt habe. Corrieri argumentiert, dass er zwar für das erlittene Unrecht entschädigt wurde, jedoch nicht für die Arbeit selbst bezahlt worden sei.

Ich wurde in einen Zustand der Sklaverei versetzt, gezwungen, unter Androhung von Waffen die härteste Arbeit zu verrichten, sechs Tage die Woche, zehn Stunden am Stück, Tag und Nacht, ohne einen einzigen Centime Lohn zu erhalten.

Ich glaube, Frankreich steht bei mir in der Schuld.

Rechtliche und historische Bedeutung

Michel Pautot, Corrieris Anwalt, betont, dass der Fall über eine persönliche Forderung hinausgeht. Er möchte, dass der Europäische Gerichtshof die Zwangsarbeit des Zweiten Weltkriegs als eine Form moderner Sklaverei anerkennt. Pautot vertritt die Auffassung, dass der französische Staat einen speziellen Fonds für die wenigen noch lebenden Überlebenden hätte einrichten müssen.

Dieser Kampf geht über seine Person hinaus. Es geht darum, die moderne Sklaverei des Zweiten Weltkriegs als solche anzuerkennen.

Letzte Chance

Pautot vertrat zuvor einen anderen STO-Überlebenden, Erpilio Trovati, doch dieses Verfahren endete mit Trovatis Tod im vergangenen Herbst. Für den heute 104-jährigen Corrieri ist der Antrag beim Straßburger Gericht die letzte Instanz.

Die Zeit drängt. Mit 104 Jahren befindet sich Albert im hohen Abend seines Lebens. Der Europäische Gerichtshof ist daher unsere letzte Hoffnung.

Von der Zwangsarbeit zum Europäischen Gerichtshof
  1. Beginn der Zwangsarbeit im Chemiewerk in Ludwigshafen
  2. Ende der Arbeit; Verwundung bei einem alliierten Bombenangriff
  3. Das Verwaltungsberufungsgericht Marseille weist die Forderung auf Nachzahlung ab
  4. Einreichung des Antrags beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Marseille · Ludwigshafen

5 Quellen

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